Aufmaß

Als Aufmaß bezeichnet man die zeichnerische Darstellung der Bauleistung. Es dient z. B. zur Ermittlung des Umfangs bevorstehender Bauarbeiten.

Gemäß § 2 Nr. 2 VOB/B ist das Aufmaß sogar die Basis der Vergütung. Daher sollte es laut § 14 Nr. 2 VOB/B möglichst in Anwesenheit von Auftraggeber und -nehmer genommen werden.

Siehe auch: VOB