6. Deutscher Schimmelpilztag 2020 in Neuss

Der Deutsche Schimmelpilztag findet am 24. und 25. Januar 2020 in Neuss statt. Neu: Im interaktiven Panel können Teilnehmer nun die Inhalte eigens mitgestalten und Themenvorschläge einreichen.

Die Labor Urbanus GmbH veranstaltet in Kooperation mit dem Deutschen Holz- und Bautenschutz Verband e.V. zum sechsten Mal den Deutschen Schimmelpilztag. Er findet am 24. und 25. Januar 2020 in Neuss statt. An diesem Tag treffen Experten und Spezialisten aus der Branche zusammen und diskutieren spannende Themen und Neuheiten rund um den Schimmelpilz. Hochqualifizierte Referenten und Referentinnen vermitteln neue Einblicke und Methoden aus verschiedensten Bereichen.

Das Besondere dieser sechsten Tagung aus der Veranstaltungsreihe ist das interaktive Panel. Statt des bisherigen Workshops findet ein Panel statt, bei dem die Teilnehmer eigene Projekte einreichen können, die dann in großer Expertenrunde gemeinsam diskutiert und von unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden. Hierfür können Interessierte ihre Projekte bis zum 30.11.2019 beim Deutschen Schimmeltag einreichen.

Das aktuelle Programm

Das vollständige Programm wird in den nächsten Wochen auf der Homepage des DST als PDF zum Download verfügbar sein.

Folgende Themengebiete stehen bereits zum jetzigen Zeitpunkt fest:

  • Einblicke in die Fluoreszenz Mikroskopie: Live Vorführung einer Gesamtzellzahlanalytik
  • Schimmelpilzsanierungen in Krankenhäusern
  • Wohin geht die Reise: Neue Forschungsbereiche des UBA
  • Abdichtungen an barrierefreien Duscheinheiten nach DIN 18534 und geeignete Maßnahmen zur Leckageortung
  • Medizinisch, mikrobiologische Bewertung von Schimmelpilzen in Innenräumen
  • Wie klappt das Leben im Souterrain: Lüftungskonzepte und Lösungen
  • Tücken und Herausforderungen beim nachträglichen Einbau von Fenstern

Hier geht es zur Webseite des Deutschen Schimmelpilztags:

http://www.deutscher-schimmelpilztag.de/

Feuchtigkeit in der Wohnung: Wie wirkt sich eine hohe Luftfeuchte auf die Gesundheit aus?

Neue Fenster können Schimmel verursachen

Mit dem Einbau neuer Fenster versprechen sich Eigentümer Veränderungen nur zum Positiven: Einsparungen bei den Heizkosten, weniger Zugluft, gesteigerter Wohnkomfort, eine optische Aufwertung oder auch eine erhöhte Sicherheit durch Kindersicherungen an den Fenstern. Doch leider können neue Fenster auch negative Auswirkungen haben wie z. B. die Bildung von Schimmelpilz.

Endlich sind die neuen, modernen Fenster eingesetzt. Mit dem Auftauchen von Schimmel rechnet hier zunächst niemand. Doch leider führt ein Fensteraustausch häufig zur Schimmelpilzbildung, da das Lüftungsverhalten nicht den neuen Fenstern angepasst wird. Insbesondere Altbauwohnungen sind betroffen; hier entsteht Schimmel häufig in der Küche, im Schlaf- und Badezimmer. Der Grund ist, dass neue wärmedämmende Fenster extrem luftdicht eingesetzt werden. So können zwar Heizkosten gespart werden, doch genauso wie die Wärme im Wohnraum bleibt, verbleibt auch die Feuchtigkeit im Raum, die vorher durch Luftschlitze und Risse der alten Fenster entschwinden konnte. Kann sich die Raumluft bei undichten Fenstern innerhalb von 24 Stunden zwei bis vier Mal gänzlich erneuern, liegt dieser Wert mit modernen Fenstern bei ca. 0,01 Mal. Die Feuchtigkeit setzt sich nun an den kühlsten Stellen im Raum ab, was meistens die Fensterlaibungen sind. Hier ist dadurch sodann der Nährboden für die Schimmelbildung gegeben.

Richtiges Verhalten kann Schimmel vorbeugen

Mit dem Einbau neuer Fenster sollte das eigene Heiz- und Lüftungsverhalten überprüft und ggf. angepasst werden. Nun muss häufiger gelüftet werden: im Optimalfall dreimal am Tag für drei bis fünf Minuten Stoßlüften (nicht die Fenster nur auf Kipp stellen). Auch das Heizverhalten muss stimmen. Die Heizung sollte an kalten Tagen auch tagsüber nicht abgestellt werden, wenn niemand Zuhause ist, denn in dieser Zeit können die Räume ansonsten stark auskühlen und die Feuchtigkeit kondensieren.

Das ist bei Mietwohnungen zu beachten

Wer als Vermieter neue Fenster einsetzen lässt, hat die Pflicht, seine Mieter über das neue, korrekte Lüftungsverhalten zu informieren. Nach einem Urteil vom Landgericht Gießen (AZ 1 S 199/13) darf der Vermieter ein automatisches Anpassen des Lüftungsverhaltens vom Mieter nicht voraussetzen. Er liegt in der Informationspflicht, um Schimmelbefall durch richtiges Lüften vorzubeugen.