Wasserschaden durch undichte Fußbodenheizung erkennen

Barfuß im Winter – die Fußbodenheizung macht’s möglich. Doch neben ihrem Komfort birgt eine Fußbodenheizung auch ganz eigene Gefahren. Undichte Stelle im Heizkreislauf werden beispielsweise oft zu spät erkannt. Hier ist ein wachsames Auge gefragt, um Schäden rechtzeitig festzustellen und das Schadensausmaß einzudämmen.

Am Anfang steht immer ein Verdacht. Der Fußboden wird nur langsam warm. Die Leistung fällt trotz eingestelltem Thermometer ab. Ein muffiger Geruch breitet sich im Haus aus. Bei einer Fußbodenheizung sollten solche Verdachtsmomente allerdings direkt überprüft werden. Eine Leckage im Heizkreislauf sieht man aufgrund der verdeckten Bauweise schließlich nicht.

Vermuten Mieter oder Hausbesitzer eine Leckage in der Fußbodenheizung, so führt der erste Weg zum Manometer. Dieses befindet sich in unmittelbarer Nähe des Heizkessels. Fällt der Anlagendruck immer wieder ab, kann ein Wasserverlust, bedingt durch ein Leck, die Ursache sein. Der Druckverlust ist Anlass genug einen Fachmann mit der Überprüfung zu beauftragen. Damit sich ein möglicher Wasserschaden nicht verschlimmert, sollte der Heizkreislauf unbedingt vorsorglich abgesperrt werden.

Ein weiteres Indiz für undichte Rohrleitungen sind Wasserflecken und kleine Pfützen. In diesen Szenarien gilt umso dringender die Schadensbegrenzung. Unter dem feucht-warmen Fußboden herrschen nun nämlich optimale Wachstumsbedingungen für Schimmelpilze. Zumindest gestaltet sich die Suche nach der Leckstelle etwas einfacher, da ein Wasseraustritt häufig an den freiliegenden Leitungsverläufen auftritt.

Im Gegensatz zu Schäden unter dem Fußbodenaufbau können geschickte Heimwerker zugängliche Leitungen oder Anschlüsse häufig selbst reparieren. Grundsätzlich muss aber geprüft werden, ob eine technische Trocknung erforderlich ist. Daher sollte, immer ein Gutachter hinzugezogen werden. Übrigens: Die Angst vor hohen Gutachter- und Trocknungskosten bleibt in der Regel unbegründet. Versicherungen übernehmen den Schaden in der Mehrheit aller Fälle. Informieren Sie sich hier am besten im Voraus, welche Kosten in welcher Höhe getragen werden, um Probleme bei der späteren Schadensabwicklung zu vermeiden.

Inventar nach Wasserschaden getrennt entsorgen

Retten, was zu retten ist. Der Rest wird entsorgt. Prinzipiell ist diese Vorgehensweise korrekt. Allerdings sollten Geschädigte bei der Entsorgung nach einem Wasserschaden besonders sorgfältig vorgehen.

Nach einem Wasserschaden müssen sich Geschädigte leider oftmals von ihrer durchnässten und aufgeweichten Einrichtung trennen. Doch bevor Bücher, Möbel und Elektrogeräte gesammelt im Container enden, sollte der Verlust ausführlich dokumentiert werden. Schießen Sie Fotos der beschädigten und zerstörten Gegenstände, am besten aus verschiedenen Perspektiven. Auch der Zustand betroffener Räume sollten auf diese Weise festgehalten werden, damit Ihre Versicherung einen möglichst exakten Eindruck gewinnt.

Im Anschluss an die Dokumentierung kann zerstörtes Mobiliar im Sperrmüllcontainer entsorgt werden. Bauschutt wird getrennt entsorgt. Da neben den Fotos auch die Rechnungen für die Entsorgung bei der Versicherung eingereicht werden, ist die akkurate Mülltrennung umso wichtiger. So gehört auch der Abfall entsprechend der Versicherungsverträge, welche die jeweils betroffenen Gegenstände versichern, getrennt entsorgt. Ist diese Trennung nicht mehr erkennbar, verweigern die Versicherer unter Umständen die Kostenübernahme der Entsorgung.

Ein Wasserschaden bedeutet für Geschädigte stets eine außergewöhnliche Belastung. Sie sollten dennoch einen möglichst kühlen Kopf bewahren und die Schadensabwicklung mit Geduld und Sorgfalt angehen.

Stille Vorboten von Schimmelpilzbefall

In der Natur sind Insekten ein elementarer Indikator für den Zustand von Ökosystemen. Das Vorkommen bestimmter Populationen hilft beispielsweise Wissenschaftlern und Gutachtern bei der Erforschung unseres Klimas. Und weil Insekten natürlich auch in Gebäuden leben, kann ihr Auftreten wichtige Rückschlüsse auf das Raumklima ermöglichen.

Ein Insektenbefall ruft bei vielen Menschen Ekel hervor. Im Fall der Staublaus ist das Ungeziefer aber unter Umständen das kleinere Übel. Die Staublaus gilt nämlich als Anzeichen für einen Schimmelpilzbefall im Gebäude. Als Faustformel lässt sich feststellen: Je größer die Population, desto wahrscheinlicher liegt ein (noch) verdeckter Schimmelpilzbefall vor.

Staubläuse sind winzige Insekten mit einer Größe von 0,9 bis 2 mm. Ihre Entwicklung setzt eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit voraus, die mindestens 60 % r. F., optimaler Weise sogar 70 % r. F. bis 90 % r. F. voraussetzt. Sie ernähren sich von Algen und – hier entsteht der Bezug zum Schimmel in Gebäuden – von Schimmelrasen. Somit stellt ihr Vorkommen innerhalb von Wohnräumen einen Hinweis auf Feuchtigkeits- und Schimmelpilzprobleme dar.

Ähnlich wie beim Schimmelpilz ist der Befall zunächst kaum festzustellen. Zunächst nisten sich vereinzelt Staubläuse im schimmelgefährdeten Gebäude ein. Mit fortschreitender Ausbreitung des Schimmelpilzes wächst schließlich die Population der Staubläuse. Der erwähnte Schimmelrasen, von dem sich die Staublaus ernährt, kann anfangs mit bloßem Auge nicht erkannt werden. Er breitet sich auf Tapeten und anderen organischen Oberflächen (Papier, Textilien, Möbel) aus.

Bevor Sie also einen Schädlingsbekämpfer kontaktieren, sollte möglichst zuerst das Raumklima untersucht werden. Möglicherweise liegen nämlich Bau- oder Wasserschäden vor. Auch mangelhaftes Lüften treibt die Luftfeuchtigkeit, eine Lebensgrundlage der Staublaus, in die Höhe. Ohne die Bekämpfung der Ursache werden die Insekten sonst nur vorübergehend verschwinden.

Unwetter: Politik fordert mehr Eigenvorsorge

Bislang haben sich Unwettergeschädigte häufig auf Soforthilfe vom Staat verlassen. Das soll sich in Zukunft ändern. Die Politik fordert die Bürger auf, selbst Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Starkregen und Hochwasser treffen die Republik mit zunehmender Häufigkeit. Doch trotz des steigenden Risikos sind hunderttausende Bürger nach wie vor nicht ausreichend gegen einhergehende Unwetterschäden versichert. Vielmehr wird nach einer Naturkatastrophe finanzielle Hilfe vom Staat gefordert. Hat die Regierung in der Vergangenheit noch Milliarden für Nothilfen ausgeben, könnte sich das schon bald ändern.

Im Freistaat Sachsen gibt es bereits seit 2011 eine Regelung, die nur in Ausnahmefällen Unterstützung gewährt. Nun folgt auch das Land Bayern diesem Ansatz und schränkt seine Nothilfe ab Mitte 2019 ein. Die Bürger sind angehalten, entsprechende Versicherungen abzuschließen, zumal rund 99 Prozent der Gebäude gegen Hochwasser versichert werden können. Staatliche Hilfe stünde dann lediglich den Bürgern zu, die sich zum Beispiel nachweislich vergeblich um einen Versicherungsschutz bemüht haben. Wie sich die Lage in den verbleibenden Bundesländern entwickelt bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass sich laut Klimastudie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Schäden durch Hochwasser bis Ende dieses Jahrhunderts im schlimmsten Fall sogar verdreifachen wird.

Quelle: Staat schränkt Nothilfe ein (GDV)
Beitrag zum Thema: Naturgefahrenreport 2017