Service Liesner Bautrocknung NRW

Die Unterschiede zwischen Bauschaden und Baumangel

08Die Begriffe Bauschaden und Baumangel können auf den ersten Blick verwirren. Sie bezeichnen nämlich keinesfalls dieselbe Sache, sondern unterscheiden sich durch optische, technische und rechtliche Aspekte.

Aus technischer Sicht wird als Bauschaden das bezeichnet, was eine Veränderung der technischen, chemischen und/oder physikalischen Eigenschaften eines Gebäudes verursacht und dadurch seinen Wert und/oder die Nutzbarkeit im Vergleich zur normalen Beschaffenheit mindern. Wirtschaftliche Nachteile sind damit eine unmittelbare Konsequenz von Bauschäden.

Bauschäden entstehen durch gefloppte Trends oder mangelhafte Planung und Ausführung

Trotz umfangreicher Baufachliteratur kommen Bauschäden immer wieder vor. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum Beispiel versagen neu entwickelte Baustoffe oder Bauteile in der Praxis. Trends bei der Bauform erweisen sich mit der Zeit vielleicht als ungeeignet oder schadensanfällig. Kurze Bauzeiten schaffen Feuchtigkeitsprobleme. Weitere Ursachen können neben falscher Baustoffwahl auch die unzureichende Qualifikation des Personals sein. Wobei selbst der Erfahrenste den Überblick über die Vielzahl an Produkten, Systemen sowie Verfahren bei der Ausschreibung verlieren kann. Wird am Ende noch das billigste Angebot angenommen, geht dies häufig zu Lasten der Qualität.

Gesetzgeber zieht beim Begriff Baumangel zusätzliche Unterschiede

Beim Begriff Baumangel wird juristisch nochmals zwischen der Mangelerscheinung und dem Mangel selbst unterschieden. So versteht der Bundesgerichtshof unter dem Mangel selbst die Ursache für die sichtbar gewordene Mangelerscheinung. Als Ursache kommen allerdings nur Umstände in Betracht, die auf den Baukörper oder die planerischen bzw. konstruktiven Grundlagen zurückzuführen sind.

Als eigentlicher Mangel bezeichnet die Definition des Bundesgerichtshofes Verarbeitungsfehler, Mängel in der Wahl oder Überwachung von Material und handwerklicher Verarbeitung, Konstruktionsfehler oder Unzulänglichkeiten in den bautechnischen Verfahren bei Planung, Statik oder den Gegebenheiten des Grundstückes. Ferner zeigen die Gesetzes- und VOB-Formulierungen, dass die juristische Beurteilung eines Mangels oder Schadens am Bau selten rein objektbezogen ist. Sie hängen auch oft von auslegungsbedürftigen vertraglichen Vereinbarungen ab. Die Zusammenfassung unterschiedlicher Textformulierungen unterscheidet zwischen Schäden im Sinne des BGB-Werkvertragrechts und Schäden im Sinne der VOB-Vorschriften. Den Mangelbegriff beurteilen beide Vertragswerke gleich.

Rohrbruch durch verstopfte Abwasserleitungen

Rohrbruch durch verstopfte Abwasserleitungen

Was darf in der Toilette oder dem Abfluss runtergespült werden? Spül- und Abwasser – ja. Speisereste, Einwegtextilien oder Zigarettenstummel – nein. Der Grund: Verstopfte Rohre können bersten. Diese Art Wasserschaden ist besonders heikel, da neben dem stark verunreinigten Abwasser auch Fäkalien austreten und weiträumige Gebäudebereiche kontaminieren können.

Die unsachgemäße Entsorgung der verschiedensten Dinge in der Toilette oder dem Abfluss verursacht zwei Probleme. Farben, Lacke, Öle, Speisefette oder Medikamente belasten und verschmutzen das Grundwasser, da die Kläranlagen bestimmte Stoffe nur bedingt oder gar nicht herausfiltern können. Wattepads, Zigarettenstummel sowie Speisereste können dagegen auch Abwasserrohre verstopfen. Eigentlich eine klare Sache. Wasserschäden durch verstopfte Rohre sind dennoch keine Seltenheit.

Hat sich eine Rohrverstopfung festgesetzt, steigt der Druck im Rohr – es kann bersten. Dies ist umso wahrscheinlicher, je älter das Rohr ist oder wenn ein zu geringes Gefälle vorliegt. Rohrverstopfungen sollten deshalb immer umgehend beseitigt werden. Der beste Weg ist natürlich, sie grundsätzlich zu vermeiden.

Wer haftet für Wasserschäden durch verstopfte Rohrleitungen?

Hat ein Mieter den Schaden schuldhaft verursacht, so müssen die für die Schadensbeseitigung notwendigen Kosten selbst getragen werden. Der Gesetzgeber unterscheidet hier nicht, ob Mieter das Abwasserrohr selbst verstopften oder aber ein Besucher verantwortlich ist. Mieter haften also auch für ihre Gäste.

Dagegen muss der Vermieter für die Kosten aufkommen, wenn zum Beispiel ein Fehler an der Mietsubstanz vorliegt oder der Verursacher nicht eindeutig ausgemacht werden kann.

Weitere Informationen zur Haftung bei Wasserschäden nach Rohrverstopfung.

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Sporadische Wasserschäden in Gebäuden

Die Ursachen für sporadische Wasserschäden reichen von Nutzungs- oder Konstruktionsfehlern über klassische Leitungswasserschäden bis hin zu Katastrophenereignissen. 

Ausgenommen von Katastrophenfällen, wie zum Beispiel Überschwemmungen, werden bei Wasserschäden im Haushalt drei Wasserkreisläufe betrachtet: die Kalt- und Warmwasserversorgung, der Heizungskreislauf sowie das Abwassernetz. Dabei zählen geplatzte Schläuche von Haushaltsgeräten als auch frostbedingte Rohrbrüche zu den häufigsten Schadensursachen. Korrosion oder Materialfehler führen die Ursachenliste fort. Hinzu kommen Planungsfehler und Mängel in der Bauausführung. Letztere machen sich meist erst dann bemerkbar, nachdem die Bauphase längst abgeschlossen wurde.

Neben diesen typischen Schadensbildern müssen zunehmend Naturgewalten hinzugerechnet werden. Allen voran stehen sintflutartige Regenfälle. Die Zahl der unwetterbedingten Wasserschäden steigt hier bereits seit Jahren. Aber auch Brandschäden zählen zu den Ursachen von Wasserschäden, da Löschwasser in mehrgeschossigen Gebäuden erhebliche Verwüstungen anrichten kann.

Kurz erklärt: Physikalische und chemische Schadensprozesse

Ein Wasserschaden richtet nicht nur im Moment seines Auftretens Schäden an, sondern solange die Schadensursache und somit ein Wasseraustritt unbehoben bleibt. Das Quellverhalten vieler Materialien, darunter Papier, setzt wenige Stunden nach dem Schadensereignis ein. Quellen Holz, Parkett, Türen oder Möbel, so kann das Quellverhalten schon nach Tagen irreparable Zerstörung bedeuten.

Während die beschriebenen, physikalischen Prozesse zeitlich relativ bald auftreten, werden bei chemischen Prozessen unterschiedliche Entwicklungszeiten und Konsequenzen beobachtet. Die Stahlkorrosion nimmt beispielsweise ab einer relativen Luftfeuchtigkeit von 60 % exponentiell zu. Teppichkleber zersetzt sich binnen Stunden, gipshaltige Baustoffe dekristallisieren nach einigen Tagen und Ausblühungen treten sogar erst nach Wochen auf.

Wasserschadenrisiko durch Frost und Schnee

Wasserschadenrisiko durch Frost und Schnee

Sorgten im Sommer Starkregen oder Überschwemmungen für zahlreiche Wasserschäden, so sind es im Winter Frost und Schnee. Gefrorene Wasserleitungen bergen sogar eine zweite, weitaus größere Gefahr, denn unsachgemäßes Auftauen ist ein häufiger Grund für Wohnungsbrände.

Im Winter setzen anhaltende Minusgrade den Wasserleitungen stark zu. Werden diese nicht rechtzeitig vor Frost geschützt, sind Wasserschäden durch Rohrbrüche die typische Folge. Nicht benötigte oder unbeheizte Wasserleitungen, beispielsweise im Außenbereich, sollten daher dringend entleert und anschließend abgesperrt werden. Außerdem sollten die genutzten Heizkörper mindestens in der Frostschutzstellung betrieben werden. Da ein Frostwächter nur die Heizung, nicht aber die Leitungen vor dem Vereisen schützt, darf das Ventil nie geschlossen werden.

Wasserleitungen werden mittels adäquater Isolierung grundsätzlich am besten vor Frost geschützt. Unterirdisch verlegte Leitungen sind bereits vor Frost geschützt. Es gilt aber, freiliegende Wasserleitungen zu schützen. Kunststoffrohre sind hier unproblematischer, da sie in der Regel nicht von Frostschäden bedroht sind. Leitungen aus Metall sind dagegen besonders gefährdet.

Brandgefahr! Wasserleitungen richtig auftauen:

Ein häufig unterschätztes Brandrisiko besteht beim unsachgemäßen Auftauen von zugefrorenen Wasserleitungen. Benutzen Sie auf keinen Fall eine Lötlampe oder anderes offenes Feuer! Dies verursacht oft Brände, da die Hitze durch Wärmeleitung unkontrolliert brennbare Stoffe an anderen Stellen und in Hohlräumen, zum Beispiel im Isoliermaterial, entzünden kann. Haartrockner, Heizlüfter, Heißluftgebläse, Dampfstrahlgeräte oder einfach heiße Tücher sind sichere Alternativen.

Dächer von Schneemassen befreien!

Eine recht offensichtliche Gefahr stellen Schneemassen auf Gebäudedächern dar. Herabstürzende Massen können nicht nur Passanten verletzten, sondern auch die Dachkonstruktion einbrechen lassen. Zudem kann Tauwasser an bereits beschädigten Stellen in das Gebäude sickern. Besondere Achtsamkeit gilt bei provisorischen Dachaufbauten. Ihre Belastungstoleranz liegt deutlich niedriger.

Im Schadenfall richtig handeln:

Üben Sie bei einem Wasserschaden Schadensbegrenzung und verständigen Sie umgehend Ihre Versicherung. Sollten Sie die Wassermassen selbst nicht bewältigen können, hilft die Feuerwehr. Im Falle einer Brandausdehnung dürfen Sie ebenfalls keine Sekunde zögern und wählen die 112.

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