Bausubstanz und Innenraumhygiene

Einigkeit statt Zwist bei Feuchtigkeit und Schimmel

Von Ralf Georgi

Über die Ursachen mag man sich streiten. Unbestritten ist der Klimawandel indes allemal. Schon vor einigen Jahren legten die über 40 Wissenschaftler des Weltklimarates dar, dass man mit dem gegenwärtigen Handeln auf einen Temperaturanstieg von 4 Grad zusteuere. Die Folgen für Mensch und Natur sind für uns alle schon jetzt in Form feuchterer Sommermonate mit unwetterartigen Regenfällen und milderen Wintern deutlich spürbar. Für Hausbesitzer rücken damit Themen wie Feuchteschutz, der Schutz der Bausubstanz sowie die Innenraumhygiene mehr und mehr in den Fokus. Beispiel Mietstreitigkeiten.

Der häufigste Grund für Mietminderung ist der Schimmelpilzbefall, dicht gefolgt von defekten Heizungen und feuchten Wänden. Das belegte unter anderem eine Studie von Innofact, die im Auftrag von Immobilienscout24 durchgeführt wurde. Diese Situation dürfte sich nun weiter verschärft haben. „Deutschland ist dicht“ titelte die Süddeutsche Zeitung kürzlich, denn moderne Fenster und dichte Fassaden sorgen dafür, dass sich Feuchtigkeit in Gebäuden staut. So dürfte es auch zu einer Häufung von Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn es um das Thema Schimmel in Mietwohnungen geht.

„Mietstreitigkeiten wegen Schimmel sind klassische Loss-Loss-Situationen“, weiß Prof. Dr. Uwe Meiendresch, Vorsitzender Richter am Landgericht Aachen und Honorarprofessor an der RWTH Aachen. Forschungsschwerpunkt des Wissenschaftlers sind Methoden zur Konfliktbeilegung wie Schlichtung, Schiedsgerichte und Mediation. „Der übliche Weg bei Schimmel-Streitigkeiten führt über den Konflikt zum Anwalt, von dort zur Klage, von der Klage zum Gutachten, vom Gutachten zum Urteil. Das kostet nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld.“

„Mit Feuchtigkeit und Schimmel beginnt ein Teufelskreis“, weiß auch Georg Meyer, Geschäftsführer der Klimagriff GmbH. „Verschiedene Aspekte spielen bei der Schimmelthematik eine Rolle, die vorhandene Bausubstanz, die Gebäudedichtigkeit sowie das Lüftungs- und Heizverhalten des Mieters. Lüften ohne Heizen ist wie Fahren ohne Gaspedal. Feuchtigkeit und Raumtemperatur stehen in einer unmittelbaren Wechselwirkung.“ Schon das Lüften überfordere allerdings die meisten Mieter. Wenn überhaupt gelüftet wird, dann oft zu lange, so auch ein Studienergebnis der Hochschule Ruhr-West.

Einfache Lösungen wie Thermo-Hygrometer oder Datenlogger erweisen sich im Konfliktfall als weniger hilfreich. Thermo-Hygrometer arbeiten auf der Basis einiger weniger statischer Werte. Sie zeigen lediglich an, wann gelüftet werden sollte, aber nicht wie lange und auf welche Weise (Kipplüftung, Stoßlüftung, etc.). Raumvolumen und Fenstergröße sind zusätzliche Parameter, die bauphysikalisch entscheidend sind. Der Einsatz von Datenloggern wiederum setzt das Einverständnis der Mieter voraus, ohne dass ihnen diese Instrumente einen direkten Mehrwert bieten.

Der Grund für die Eskalation von Konflikten ist bei Schimmelpilzbefall die Frage, ob  bauphysikalische Mängel oder Nutzerverhalten die Ursache sind“, sagt Georg Meyer. Die Klimagriff GmbH hat diesen Problemkreislauf mit dem „Klimagriff Control“ auf den Punkt gebracht und gleichzeitig gelöst. „Klimagriff Control“ steht  für einen Minicomputer mit Ampel-System. Das Gerät ist ein Lüftungswächter und Schimmelverhinderer.

Das Instrument sieht aus wie ein Fenstergriff, ist hinter jeden gängigen Fenstergriff montierbar, verfügt über eine patentierte Fensterpositionsüberwachung, analysiert mit eigens entwickelten Algorithmen individuelle Raumklimadaten und setzt diese Daten in Beziehung zum Gebäudetyp, Baujahr, etc. Ein integrierter Datenlogger wertet diese Daten aus. Via iPad & Co. werden die Lüftungsreports ausgelesen. Alle Parteien wissen nun, wo sie dran sind. Und der Anwender hat es einfach: Ein Ampelsystem zeigt ihm an, wann, auf welche Art und wie lange gelüftet werden muss, um in Sachen Schimmel und Gebäudeschutz auf der sicheren Seite zu stehen.

Eingestellt und gesteuert wird Klimagriff Control via Smartphone, ganz bequem vom Sofa aus. Der Nebeneffekt: Energiekosten lassen sich nach Herstellerangaben auf diesem Weg bis zu 15 Prozent senken. „Bei Bauabnahmen und Wohnungsübergaben ist ein mehrstufiger Prozess sinnvoll“, erklärt Georg Meyer. „Die Voruntersuchung auf Feuchtigkeit, die Bautrocknung, die Installation von Klimagriffen und ihre Auswertung sowie die Übergabe eines Messprotokolls bei der Wohnungsübergabe.“  Der Mehrwert für den Nutzer liegt bei solchen Lösungen auf der Hand: Schutz vor Schimmel und Feuchtigkeit, ein Klima zum Durchatmen und Einigkeit statt Zwist. „Mittlerweile haben die ersten Versicherungskonzerne bei uns angeklopft“, freut sich Meyer. „Das bestärkt uns, für die Hausbesitzer hier auf dem richtigen Weg zu sein.“

 

 

Service Liesner Bautrocknung NRW

Umgang mit Gefahrenstoffen: Asbestsanierung

Asbestsanierung: Im Umgang mit gefährlichen und gesundheitsschädlichen Stoffen gelten besondere Regeln. Die TRGS 519 beschreibt in diesem Zusammenhang die Arbeiten mit Asbest und liegt nun in einer Neufassung vor. Die Änderungen der Ausgabe „Technische Regeln für Gefahrstoffe–Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ betreffen das SHK-Handwerk direkt. 

Asbest ist bereits seit über 20 Jahren verboten. Grund dafür sind die eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren. Mit Inkrafttreten des Verbotes 1993 bleibt die neue Einbringung in Bauprojekte zwar aus, aufgrund ihrer langen Beständigkeit sind Asbeste aber leider immer noch in vielen Bauobjekten anzutreffen. Um die Gesundheit zu schützen dürfen Betriebe Abbruch-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten von asbestbelasteten Bauteilen ausschließlich dann durchführen, wenn sie über eine entsprechende personelle und sicherheitstechnische Ausstattung verfügen. Die seit Januar 2014 geltende Technische Regel TRGS 519 beschreibt die entsprechenden Anforderungen.

Auszug der aktualisierten Richtlinien aus der TRGS 519:

  • Nur 10 000 Fasern pro m². Damit wurde die Akzeptanzkonzentration von ursprünglich 15 000 Fasern pro m² heruntergesetzt und an das Maßnahmenkonzept der TRGS 910** angeglichen.
  • Klare Definition der „Arbeiten geringen Umfangs“: Arbeiten, welche von nicht mehr als zwei Personen ausgeübt und auch nicht mit weiterem Personal wiederholt durchgeführt werden. Beispiele sind das Entfernen von Dichtungen an Gasbrennern, das Beschichten von Abschottungen oder das Entfernen von Asbestzementplatten im Außenbereich unter 100 m².
  • Sachkundenachweise sechs Jahre gültig. Nachweise, die vor dem 01.06.2010 erworben wurden, gelten noch bis zum 30.06.2016. Darüber hinaus ist zum Erwerb die Teilnahme am Seminar nach TRGS 519 Anlage 4 erforderlich. Ohne Auffrischung erlischt die Sachkunde.

Weiterhin wurde in der Neufassung eine Anpassung an den Stand der Technik vorgenommen, welche insbesondere Arbeitsmittel wie z. B. Industriesauger betrifft. Auch wird nach § 6 der Gefahrenstoffverordnung die Beurteilung der Arbeitsbedingungen für die Gefährdungsbeurteilung näher beschrieben.

Die ausführlicheren Informationen, ebenfalls für Sie zusammengefasst, können bequem online unter nachfolgendem Link eingesehen werden.

Zusätzliche Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Leistungen Liesner Bautrocknung NRW

Rat des VPB – Nach Unwettern schnell handeln und Keller trocknen

Schwere Regenfälle während Unwettern oder gar Hochwasser führen häufig dazu, dass Keller volllaufen. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Hausbesitzern in diesem Fall dringend das Wasser restlos zu beseitigen und eine sorgfältige Trocknung vorzunehmen. Die fachgerechte Austrocknung ist deshalb von so hoher Bedeutung, da nasses Baumaterial und feuchtes Raumklima den idealen Nährboden für Schimmelpilze bilden. Anhand einschlägiger, jahrelanger Erfahrung rechnet der VPB hier mit einem Schimmelbefall in bereits jeder zweiten Wohnung. Denn die empfohlenen Trocknungsmaßnahmen oder die Behebung von Bauschäden werden bis dato häufig nur unbefriedigend umgesetzt. Dabei unterstreicht die Tatsache, dass rund einhundert der 100.000 existierenden Schimmelpilzarten die Gesundheit stark gefährden können, die Dringlichkeit dieser Thematik.

Hat sich Schimmel erst einmal im Gebäude ausgebreitet, entstehen weitreichende Folgen und vor allem auch Kosten. Schließlich genügt es kaum den Schimmelpilzbefall oberflächlich zu entfernen. Vielmehr müssen betroffene Bauteile gründlich saniert und im Notfall sogar gänzlich ausgebaut werden. In Kellerräumen sind zudem oft Wände sowie Böden gleichzeitig betroffen. Demnach stehen umso aufwändigere Sanierungen bevor. Um dem Schimmel Einhalt zu gebieten ist es erforderlich, den Putz komplett abzutragen als auch die Oberflächen von Grund auf neu aufzubauen. An dieser Stelle warnt der VPB ausdrücklich: Einfach drüber streichen funktioniert nicht!

Bodenkonstruktionen halten darüber hinaus weitere Gefahren bereit. Dringt das Wasser bis in die Dämmschicht, so breitet sich Schimmel aller Wahrscheinlichkeit nach auch dort aus. Ergo müssten Estrich und Dämmung komplett erneuert werden. Als Alternative gibt der VPB hier die Estrichtrocknung mit anschließendem Einbau eines diffusionsoffenen Estrichfugensystems mit granulatförmigen Adsorbentien und partikelbindenden Membranen an, um gasförmige und partikelartige Bestandteile des Schimmels aus dem Unterboden zurückzuhalten. Optimal ist dagegen die umfangreiche Ausbreitung des Pilzbefalls im Vorfeld mit allen Mitteln zu unterbinden.

Abschließend eine ausdrückliche Warnung des Verbraucherschutzverbandes: Die Schimmelsanierung sowie die Wasserschadentrocknung sind kein Fall für den ambitionierten Heimwerker! Hausbesitzer sollten sich zunächst unbedingt von fachlicher Seite ausführlich beraten lassen und einen Bausachverständigen hinzuziehen. Dieser prüft dann gründlich die Sachlage und empfiehlt angemessene Sanierungsmaßnahmen. Das Know-how versierter Profis ist unerlässlich, um im Ernstfall die richtigen Schritte zurück zur Normalität zu planen. Ortsansässige Fachfirmen sind die erste Adresse, wenn es um erforderlichen Beistand geht.  Handwerkertrupps, die in Katastrophengebieten unterwegs sind und ihre Dienste an der Haustür anbieten, sollten dagegen unbedingt gemieden werden. Kostenersparnisse sind hier definitiv falsch platziert, da die Firmen leider oft schlechte Arbeit liefern und bei später auftauchenden Gewährleistungsansprüchen nicht mehr zu greifen sind.

Schimmel in der Wohnung: Zehn häufige Irrtümer

Die Schimmelpilzgefahr in Wohnungen ist bekannt. Dennoch tummeln sich im Bewusstsein vieler Mieter diverse Irrtümer in Bezug auf den ungebetenen Pilzbefall. Wir zeigen die zehn häufigsten Irrtümer auf und beziehen dazu Stellung.

#1 – Das bisschen Schimmel …

Vorsicht vor Trugschlüssen! Auch ein bloß kleiner Schimmelpilzbefall sollte schnellstens entfernt werden. Selbst eine niedrige Konzentration von Schimmelpilzsporen in der Luft schadet bereits der Gesundheit. Zu den typischen Symptomen zählen: Müdigkeit, Migräne, Hautekzeme, Augentränen, Niesen, Schnupfen, Husten und sogar Asthma bronchiale.

#2 – Was kommt von allein, das geht auch von allein.
Das stimmt leider nicht. Schimmel muss immer konsequent entfernt werden. Kleine und erst kürzlich befallene Oberflächen können getrost in Eigenregie gereinigt werden. Beispielsweise eine Zimmerecke oder die Badezimmerfugen. Großflächiger und lange bestehender Befall sollte dagegen von Experten entfernt werden, weil der Schimmelpilz dann auch im Putz, in der Wand oder im Boden eingedrungen ist.

#3 – Hausmittel gegen Schimmel: Essig hilft.
Der normale Haushaltsessig ist keine Lösung gegen Schimmelpilzbefall. Ganz im Gegenteil: Auf kalkhaltigem Untergrund bietet er sogar Nahrung für den Schimmelpilz. Besser: Spiritus aus dem Bau- oder Drogeriemarkt und damit befallene Flächen besprühen. Weitere Alternativen sind 70- bis 80-prozentiger Ethylalkohol (Weingeist) oder drei- bis sechsprozentiges Wasserstoffperoxid.

Achtung: Tragen Sie bei  letzteren Beispielen unbedingt Schutzhandschuhe sowie Schutzbrille und lüften Sie anschließend gründlich durch.

#4 – Einmal entfernt kehrt Schimmel nicht zurück.
Schimmel kann durchaus wiederkehren, da sich Schimmelpilzsporen immer in der Luft befinden. Finden diese an einer Oberfläche die geeignete Feuchte sowie Nahrung, bildet sich der Schimmelpilzbefall. Die konsequente Bekämpfung der Ursache ist somit essentiell.

#5 – Eine hohe relative Luftfeuchtigkeit ist gesund.
Das trifft ab einer Luftfeuchtigkeit von ca. 60 Prozent nicht mehr zu. Denn über diesen Wert hinaus können sich Schimmelpilzsporen und Milben hervorragend vermehren. Liegt die Raumtemperatur gleichzeitig auch noch hoch, so wird der Kreislauf zudem stark belastet. Deshalb werden für die Luftfeuchtigkeit in Innenräumen Werte zwischen 30 und 55 Prozent empfohlen.

#6 – Fenster zu bei Regen und Nebel.
Im Winter ein klarer Irrtum. Luft kann beim Erwärmen Feuchtigkeit aufnehmen. Wenn demnach während des Lüftens die Außenluft kühler als die im Zimmer ist, kann durch kontrolliertes Lüften die Feuchtigkeit in Innenräumen gesenkt werden. Selbst wenn es draußen regnet oder gar nebelig ist.

#7 – Sommerluft trocknet den feuchten Keller aus.
Stimmt lediglich beim Lüften während der Nachtstunden. Tagsüber erhöht sich im Sommer sogar die Luftfeuchtigkeit, wenn warme Luft in kühle Keller strömt. Daher im Sommer nur nachts und im Winter kontrolliert tagsüber lüften.

#8 – Ein neues Haus mit neuer Dämmung schimmelt nicht.
Eine falsche Annahme. Grundsätzlich gilt nämlich: Herrscht zu lange hohe Luftfeuchtigkeit, beginnt es mit der Zeit zu schimmeln. In Neubauten entsteht Schimmel möglicherweise nach dem Einzug durch hohe Baufeuchte. Darüber hinaus sind Fenster und Fugen in neuen Gebäuden sowie sanierten Altbauten dicht, weshalb das Lüftungsverhalten unbedingt umgestellt und generell öfter gelüftet werden muss.

#9 – Fenster kippen reicht beim Lüften.
Auch hier ist das exakte Gegenteil der Fall: Der Luftaustausch dauert bei gekippten Fenstern deutlich länger – zugleich kühlen die Wände über dem Fenster stark ab. Nun droht Schimmelgefahr, da die Luftfeuchtigkeit an der kalten Wand kondensieren kann. Insbesondere während der Wintermonate besser mehrmals täglich bei Bedarf kurz quer- oder stoßlüften, um die gesamte Luft möglichst rasch auszutauschen.

#10 – Was der Vermieter nicht weiß, …
Großflächiger Schimmelpilzbefall entsteht immer durch schwerwiegende Ursachen. Kehrt der Schimmel trotz Lüften immer wieder, können Wasserschäden oder Baumängel bestehen. Daher ist es sehr wichtig der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter unverzüglich schriftlich Bescheid zu geben. Hier empfiehlt es sich zudem dringend, Fotos des Befalls zu machen und mehrmals am Tag die Luftfeuchtigkeit zu messen. Simple Feuchtigkeitsmesser sind bereits für kleines Geld im Fachhandel erhältlich. Bleibt eine Reaktion aus, so ist es gut, sich bei Mietsrechtsexperten Rat und Hilfe einzufordern.

Keller unter Wasser – Vorgehensweise und Haftung nach einem Unwetter

Schwere Unwetter und starke Regenfälle führen häufig zu vollgelaufenen Kellern. Im ersten Moment sitzt der Schrecken dann immer tief. Dennoch gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren, um Herr der Lage zu werden. So müssen der Vermieter oder die Hausverwaltung sofort über den Schaden informiert werden. Da es nun schnell gehen muss, kann man nebst Telefon auch eine SMS, E-Mail oder ein Fax absetzen. Die umgehende Information ist immens wichtig, damit die Verantwortlichen sofort Schadensbegrenzung ausüben und die Schadensbeseitigung einleiten können.

Was passiert, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist?

Diese Tatsache ist unter Umständen ein Problem. Als Mieter ist man hier nämlich selbst gefragt. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr oder einer Fachfirma vergeht zunächst wertvolle Zeit, bis der Keller ausgepumpt wird. Somit liegt es in Ihrer Verantwortung den Schaden gering zu halten. Wichtige Gegenstände sowie weiteres Inventar von Wert muss unverzüglich aus dem Keller entfernt werden. Informieren Sie die Feuerwehr, dass der Keller leer gepumpt werden muss. Dokumentieren Sie den Schaden anhand von Fotos und ziehen Sie, wenn möglich, Nachbarn als Zeugen hinzu. Eine erfolgreiche Schadensbegrenzung Ihrerseits, gar das eigenständige Auspumpen des Kellers, ist nicht nur in Ihrem eigenen Interesse. Sie handeln zudem zu Gunsten des Vermieters, wodurch sogar ein Ersatz Ihrer Aufwendungen in Frage kommt.

Wer haftet nach einem Unwetter für welchen Schaden?

Der Vermieter ist für Kosten als auch Abwicklung verantwortlich, welche die Wiederherstellung der Bausubstanz und Raumnutzung betreffen. Darunter fallen das Auspumpen, das Austrocknen, die Beseitigung von Schlamm und Schmutz sowie der Einsatz von Trocknungsgeräten.

Wurde Hausrat beschädigt, ist der Vermieter nicht dafür verantwortlich. In aller Regel kann über die Hausratversicherung eine Kostenübernahme geklärt werden. Eine Elementarschadenversicherung deckt sogar meist sämtliche Schäden ab, die durch Starkregen wie auch Überschwemmungen entstehen. Es empfiehlt sich dennoch den Vermieter über Schäden an Ihrem Eigentum in Kenntnis zu setzen. Möglicherweise übernimmt die Gebäudeversicherung einen Teil des Schadens.

Was, wenn der Keller nach Starkregen immer wieder unter Wasser steht?

Sollte dies tatsächlich der Fall sein, ist eine verschärfte Haftung des Vermieters in Betracht zu ziehen. Als Ursache der häufigen Überflutung können bauliche Mängel nicht ausgeschlossen werden. Würden solche von fachlicher Seite zuverlässig belegt werden, kommt eine Haftung des Vermieters für Schäden an Ihrem Eigentum in Frage.

Service-Checkup für das Eigenheim

Der Frühling eignet sich aufgrund seines Klimas hervorragend dazu Ihre Immobilie in Schuss zu halten. Wer sich jetzt um einige Dinge kümmert, der beugt unter anderem feuchten Wänden und Schimmelpilzbefall vor. Bautrocknung NRW liefert Ihnen einige wertvolle Tipps.

Der Keller

Indem Sie Ihren Keller im Frühling gründlich durchlüften, wird Feuchtigkeit entgegengewirkt und Schimmelpilzbefall vorgebeugt. Denn kalte Luft, die sich erwärmt, nimmt Feuchtigkeit auf. Gerade die noch relativ kühle Frühjahrsluft transportiert so beim Lüften Feuchte nach außen. Zudem lohnt es sich Möbel, die an Außenwänden stehen, von der Wand weg zu rücken. So verbessern Sie die Luftzirkulation und verhindern die Schimmelpilzbildung an diesen Stellen.

Die Fassade

Frost führt im Winter schnell zu Schäden, die Sie nicht unterschätzen sollten. Prüfen Sie also Mauerwerk und Fassade, um z. B. Risse zu entdecken. Besonderes Augenmerk gilt dem Sockel des Hauses: Während der kalten Jahreszeit wird hieran oft Schnee geschoben bis er wieder abtaut. Eine erhöhte Belastung des Mauerwerks ist die Folge.

Das Dach

Beschädigungen am Dach können den Wassereintritt in ein Gebäude deutlich begünstigen. Aufschluss darüber geben Feuchtigkeitsflecken unter dem Dach oder im Inneren des Hauses. Bei sorgfältiger Prüfung dieser Bereiche sind solche Flecken meist eindeutig erkennbar. Ist die Feuchtigkeit sogar bis zur Wärmedämmung vorgedrungen gilt ohnehin eine umgehende Reparatur unumgehbar. Feuchte Stellen sind nicht nur ein idealer Nährboden für Schimmelpilze, sondern verschlechtern auch die Dämmung des Hauses, wodurch im nächsten Winter die Heizkosten steigen können. Des Weiteren sollten die Dachrinnen gecheckt werden. Häufig sammeln sich hier viel Dreck und Laub. Wenn der Regen aufgrund verstopfter Dachrinnen nicht mehr sauber abfließen kann, läuft das Wasser über und rinnt die Fassade entlang. Feuchtigkeit zieht so in Putz oder Gemäuer ein. Schimmelpilz- und Moosbildung sind die Folgen. Lecks in der Dachrinne sollten in einem abgedichtet und repariert werden.

Sachverständigenbüro für Bautentrocknung Ralf Liesner.

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