Immobilienkauf: Haftung bei Feuchteschäden

Entscheid des Oberlandesgerichts Saarbrücken bestätigt, dass Verkäufer einer Immobilie bei Feuchteschäden haften. Beim Hausverkauf muss über entsprechende Mängel informiert werden.

Schimmelpilzbefall ist ein ausgesprochen unerwünschtes Problem, das leider keine Seltenheit darstellt. Der Pilzbefall sieht an sich nicht nur unschön aus, sondern gefährdet auch die Gesundheit. Insbesondere ältere Immobilien sind von feuchten Wänden und Kellern betroffen. Nebst Risiken für den Menschen entstehen zudem kostspielige Sanierungen und Trockenlegungen der Räume. Sind dem Verkäufer eines solchen Objekts derartige Zustände bekannt, so muss er diese angeben.

Ein repräsentatives Urteil des OLG Saarbrücken bestätigt die Informationspflicht. So bemerkte der Kläger im vorliegenden Fall kurz nach dem Erwerb eines mehr als 60 Jahre alten Hauses Schimmelpilzbefall an den Kellerwänden. Die informierte Verkäuferin zeigte sich ahnungslos, worauf der Käufer den Grundstückskaufvertrag wegen sogenannter arglistiger Täuschung angefochten und die Erstattung des Kaufpreises verlangt hat. In der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken bekam der Kläger Recht (Az.: 1 U 132/12). Die ehemalige Eigentümerin hätte demnach vor dem Verkauf über den Schimmelbefall und die Feuchtigkeit im Keller informieren müssen.

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Kondenswasser

Schimmelbildung durch richtiges Lüften vermeiden

Erst kürzlich haben wir in einem Kurzratgeber erklärt, was „Richtig Lüften“ denn eigentlich bedeutet. In diesem Beitrag möchten wir nun darauf eingehen, wie sich Ihr Lüftungsverhalten auf die Bildung von Schimmelpilzen in der Wohnung auswirken kann. Vorab halten wir jedoch fest, dass sich unsere Tipps auf eine schimmelfreie Umgebung beziehen. Darüber hinaus sind die Pilze und Bakterien kein rein oberflächliches Phänomen: Verdeckte Schäden in zum Beispiel Hohlräumen oder im Fußboden belasten Mensch und Material ebenso. Besteht ein Verdacht, so sollte unbedingt Unterstützung vom Fachmann eingefordert werden.

Bestandsaufnahme – Woher kommt der Schimmelpilzbefall noch gleich?

Die häufigsten Ursachen für einen Schimmelbefall sind zu hohe Luftfeuchtigkeit oder ein mangelhafter Luftaustausch. Feuchtigkeit in Baumaterialien und die Zimmertemperatur spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, wobei der Feuchtegrad hier entscheidend ist. Denn diesen beeinflussen wir unter anderem durch Kochen, Duschen und Wäschetrocknen. Undichtigkeiten am Gebäude oder Havarien sind zusätzliche Risikofaktoren, welche die Schimmelgefahr erhöhen. All diese Ursachen bilden die Grundlage, vielmehr den Nährboden, damit sich die Pilze und Bakterien erst ansiedeln.

Je nachdem wie lange man welcher Art von Schimmelpilzen ausgesetzt ist, können gesundheitliche Probleme entstehen. Insbesondere für Asthmatiker, ältere Menschen und Allergiker sind Pilzbefälle ein grundsätzliches Problem.

Praxistipp – Wie vermeiden Sie also Schimmelpilzbefall?

Das regelmäßige Lüften und Heizen ist der wohl einfachste und effektivste Weg. Das klingt zunächst recht simpel, wird in der Praxis aber häufig falsch gemacht. Öffnen Sie die Fenster jeden Morgen für fünf bis zehn Minuten. Erzeugen Sie wenn möglich Durchzug, um den Lüftungserfolg zu erhöhen. Reines Kippen der Fenster reicht hier ergo nicht aus. Während Sie im Sommer gerne länger lüften können, dürfen Sie die Zimmer im Winter dagegen nicht vollständig auskühlen lassen. Sommerschimmel und muffige Gerüche im Keller verhindert man durch Lüftungsvorgänge in den späten Abend- oder frühen Morgenstunden. Auch nach dem Duschen, Kochen und beim Wäschetrocknen sollten Sie stets Türen und Fenster weit öffnen. Schränke und Betten sollten prinzipiell ein Stück von Wänden entfernt stehen, damit eine ausreichende Luftzirkulation gewährleistet wird.

Ernstfall – Wie gehen Sie gegen Schimmelpilzbefall vor?

Sie können Schimmel problemlos selbst entfernen, solange sich der Befall über kleine, glatte Flächen erstreckt. Handelsüblicher Haushaltsreiniger reicht dazu aus. Verwendete Wischlappen gehören anschließend entsorgt. Nach dem Trocknen der gereinigten Fläche muss diese dann aufmerksam beobachtet werden, um erneuten Schimmelpilzbefall direkt zu bekämpfen. Im Falle eines großflächigen Schadens, dauerhaften Feuchtigkeitsproblemen oder Wasserschäden sollte, wie eingangs erwähnt, unbedingt ein Fachunternehmen hinzugezogen werden.

Leistungen Liesner Bautrocknung NRW

Wasserschaden – Wer zahlt die Stromkosten der Trocknungsgeräte?

Kommt es in einer Mietwohnung zu einem Wasser­schaden, ist in aller Regel eine professionelle Wasserschadenbeseitigung erforderlich. Während dieser Maßnahme werden teils mehrere Trocknungsgeräte in den betroffenen Räumlichkeiten aufgestellt, um dem Baumaterial die Feuchtigkeit zu entziehen. Abhängig von der Trocknungsdauer sowie den eingesetzten Geräten entstehen zwangsläufig erhöhte Stromkosten. An dieser Stelle kommt schnell die Frage auf, wer nach Abschluss der Arbeiten die Rechnung des Stromanbieters ausgleicht.

Wer zahlt also die Stromkosten von Bautrockner & Co.?

Die Übernahme der Stromkosten von Trocknungsgeräten richtet sich danach, wer den Einsatz des Trocknungsunternehmens zu verantworten hat. Handelt beispielsweise der Mieter schuldhaft, so liegt es in seiner Verantwortung diese sowie alle weiteren Folgekosten zu tragen. Das beinhaltet unter Umständen auch die grundsätzlichen Kosten für die Wasserschadenbeseitigung. Obliegt die Vertretung des Schadens dagegen dem Vermieter, so muss dieser sämtliche Kosten begleichen. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel eine defekte Wasserzufuhr die Ursache ist. Gemäß § 555a Abs. 3 BGB darf der Mieter den Kostenersatz vom Vermieter verlangen (siehe auch: Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008, Az. 109 C 256/0).

Sie haben einen Wasserschaden zu beklagen oder benötigen Unterstützung zu diesem Thema?

Fokus Leistungsspektrum – Wasserschadensanierung bei Fliesenbelägen

Fliesen sind ein beliebter Bodenbelag. Während viele Besitzer besonders die optischen Aspekte schätzen, befinden sie sich auch aus rein praktischen Gründen in Bädern, Küchen oder Hausfluren. Bei der Wasserschadensanierung stellt ein gefliester Boden Sanierungsunternehmen und Betroffene jedoch häufig vor unerwünschte Herausforderungen. Gelangt Wasser im Schadensfall in die Dämmschicht, müssen Fliesen im Zuge der Trocknungsarbeiten beschädigt werden, denn das Wasser-Luft-Gemisch wird bei der Dämmschichttrocknung über Kernlochbohrungen abgesaugt. Konnten früher baugleiche Fliesen nicht mehr erworben werden, blieb bloß optisch ähnelnder Ersatz oder der Komplettaustausch des Fliesenbelages. Ein leider unschöner oder teurer wie auch ärgerlicher Umstand.

Bautrocknung NRW setzt bei der Sanierung von Wasserschäden deshalb auf die zerstörungsfreie Fliesenaufnahme. Das mittlerweile verbreitete Verfahren ist häufig die optimale Lösung, um Kosten zu sparen und um ältere oder wertvolle Bodendekors zu erhalten. Im Anschluss an die Sanierungsarbeiten werden die entnommenen Exemplare einfach erneut eingesetzt und fügen sich wieder passgenau in das Gesamtbild des Bodens ein.

So funktioniert das Ganze in der Praxis:

Mittels eines Fugenschneiders legt unser Techniker die Fliese vorsichtig frei. Dann wird eine spezielle Systemkammer exakt auf die Fliesengröße angepasst und aufgesetzt. Ein kleines Heißluftgebläse fördert nun heiße Luft in die Kammer, wodurch der Fliesenkleber seine Haftung verliert. Nach bereits kurzer Zeit kann der Techniker die Fliese im Handumdrehen ohne Schäden vom Untergrund lösen und aufnehmen.

Vertrauen Sie bei wertvollen oder seltenen Fliesen auf die Profis vom Fach: