Sofortmassnahmen im Schadensfall

Sofortmaßnahmen im Schadensfall: Schnell wieder wohlfühlen!

Sie haben einen Feuchtigkeitsschaden festgestellt? Ein Schadensfall kann jederzeit vorkommen, aber was ist dann genau zu tun? Wir haben ein paar wichtige Hinweise für Sie zusammengefasst.

Sofort handeln

Einen Schaden sollte man nie auf die lange Bank schieben. Je zügiger man als Geschädigter reagiert, desto geringer das Risiko, dass sich der Schaden noch vergrößert oder es zu Folgeschäden kommt. Jeder Geschädigte ist zudem auch gesetzlich verpflichtet den Schaden zu begrenzen (Schadensminderungspflicht, § 254 BGB). Dies ist besonders wichtig, um den Schaden auch bei der Versicherung geltend machen zu können und nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.

Maßnahmen zur ersten Selbsthilfe

Wenn es zu einem Schaden kommt, gibt es einige schadensbegrenzende Sofortmaßnahmen, die Sie unmittelbar in Angriff nehmen können. Handelt es sich um einen Wasserschaden, sollten Sie auf jeden Fall die Wasserversorgung bzw. den Wasserzulauf abstellen, damit keine weitere Feuchtigkeit austreten kann. Darüber hinaus sind die Stromversorgung und alle elektronischen Geräte sofort abzuschalten bzw. zu entfernen, damit es nicht zu Kurzschlüssen kommt. Nasse Gegenstände und Möbel sollten ebenfalls umgestellt und getrocknet werden. Soweit möglich sind grobe Feuchtigkeitsrückstände in den Räumlichkeiten zu entfernen sowie Wände und Decken trockenzuwischen. Falls schon vorhanden, können Sie zudem Luftentfeuchter oder Trocknungsgeräte aufstellen. Stoffe wie Teppiche oder Gardinen sind im optimalen Fall draußen zu trocknen, um die Gefahr von Schimmelpilzbefall zu vermeiden. Sollte es aufgrund von eindringender Feuchtigkeit schon zu einem Schimmelpilzbefall gekommen sein, sollten Sie auf keinen Fall selbst aktiv werden. Durch den Versuch den Schimmel z.B. durch Wegwischen und Demontage von befallenen Bauteilen zu entfernen, kann es zur Verbreitung der Schimmelsporen in der Luft kommen. Hier sollte umgehend ein Experte eingeschaltet werden. Sollten Sie in einer Mietwohnung wohnen, zögern Sie zudem nicht Ihren Vermieter zeitnah zu informieren, damit alle weiteren Maßnahmen abgeklärt werden können.

Unser erfahrenes Expertenteam steht für Sie bereit

Nach den ersten Sofortmaßnahmen ist eine professionelle Beurteilung und Bearbeitung des Schadens unerlässlich: Ob Wasserschaden, Schimmelpilzbefall oder andere Feuchtigkeitsschäden: Wir sind für Sie da, damit Sie schnell wieder schadenfrei wohnen können. Bei Fragen oder Unsicherheiten zum Umgang mit Ihrem Schadensfall können Sie uns jederzeit telefonisch erreichen. Unser Vor-Ort-Service mit Begutachtung und Behebung Ihres Schadens steht Ihnen unter der Woche von Montag bis Freitag zur Verfügung. Sie können uns auch alternativ über das Formular zur Schadensmeldung, das Kontaktformular oder per E-Mail erreichen, um uns Ihren Schadensfall zu schildern. Wir kommen dann schnellstmöglich auf Sie zu, um Ihnen zu helfen.

Wenn Sie nur Equipment zur Trocknung benötigen, können Sie bei uns die passenden Produkte mieten. Diese finden Sie in unserem Miet-Shop unter: https://www.bautrocknung-nrw.de/produkt-kategorie/vermietung/