Unwettergefahren

Schützen Sie sich vor Unwettergefahren und Naturkatastrophen

Im Frühjahr 2016 zogen schwere Unwetter mit Starkregen und Blitzschlägen über die Bundesrepublik hinweg. Der Schrecken von den örtlich teils verheerenden Folgen sitzt vielen Menschen noch in Mark und Knochen. Schätzungen zufolge belaufen sich die Schäden auf Milliardenhöhe.

Suchten derartige Wetterextreme das Land in der Vergangenheit heim, sprach man noch häufig von Jahrhundertereignissen. Aktuelle Erkenntnisse aus Studien und Erfahrungen decken allerdings gefährliche Trends auf. Demnach sind Sturzfluten, Überschwemmungen und Tornados in Zukunft tendenziell deutlich häufiger zu erwarten. Ein Grund dafür: Die globale Klimaerwärmung. Um die Bevölkerung künftig besser auf stürmische Zeiten vorzubereiten, starten Bund und Versicherer deshalb erneut Informationsoffensiven.

Da die Folgen von Naturgewalten existenzbedrohend sein können, steht vor allen Dingen die Prävention hoch im Kurs. Diese umfasst die Nutzung und Beachtung zahlreicher Frühwarnsysteme (z. B. KATWARN), die Wahl passender Versicherungen (Elementarversicherung, Wohngebäude- oder Hausratversicherung) und die gegebenenfalls bauliche Anpassung der eigenen Immobilie. Es ist sehr wichtig, sich klar zu machen, dass Ihnen als Bürger eine große Eigenverantwortung bei der persönlichen Absicherung gegen Naturkatastrophen zu Teil wird. Wer sich selbst nicht ausreichend absichert, insbesondere in gefährdeten Teilen des Landes, trägt das Risiko selbst.

Informieren Sie sich noch heute ausführlich über den Klimawandel und seine Folgen. Längst ist der globale Temperaturanstieg kein lokal begrenztes Phänomen mehr, das nur die Polkappen betrifft.

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Risiken beim Immobilienerwerb durch Schadstoff-Check mindern

Der Bauherren-Schutzbund e. V. warnt vor Immobilien, die durch Schadstoffe kontaminiert sind. Laut dem Rat der Experten sollten sich Kaufinteressenten unbedingt mit der Thematik auseinandersetzen. Wer im Vorfeld auf einen Schadstoff-Check besteht, vermeidet im Zweifelsfall gesundheitliche, finanzielle und rechtliche Risiken.

Alte Bausubstanz, insbesondere aus der Nachkriegszeit, ist oft mit schwer erkennbaren Risiken belastet. Baumaterialien und Baugrund weisen auch heute noch teils gefährliche Schadstoffe auf. Die unerwünschten Altlasten verursachen nach dem Immobilienerwerb hohe Kosten und können sogar erhebliche, gesundheitliche Schäden anrichten. Damals genossen viele der Stoffe aufgrund ihrer baulichen Eigenschaften einen hervorragenden Ruf. Mittlerweile weiß man jedoch, dass Polycyclische Kohlenwasserstoffe (PAK), flüchtige organische Stoffe (VOC) und Biozide die Gesundheit beeinträchtigen und häufig krebserregend sind.

Besteht bei Kaufinteresse einer Immobilie der Verdacht einer Kontamination, sollte deshalb dringend eine Schadstoffuntersuchung veranlasst werden. Hierfür sind bereits geringe Zweifel oder unverlässliche Angaben des Verkäufers Grund genug. Die Kosten der Untersuchung werden in jedem Fall deutlich unter den Sanierungskosten liegen. Es sollte lediglich beachtet werden, dass ein unabhängiger Sachverständiger die Untersuchungen durchführt.

Die Notwendigkeit des Schadstoff-Checks begründet sich auch durch den Gewährleistungsausschluss, der bei den meisten Kaufverträgen über Gebrauchtimmobilien vereinbart wird. Solch ein Gewährleistungsausschluss bedeutet ganz einfach den Erwerb der Immobilie wie sie steht und liegt –  also mit möglicherweise sämtlichen verborgenen Mängeln.

Weiterführende Informationen haben wir unter nachfolgenden Links für Sie gesammelt:

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Bautrocknung NRW Hausbesitzer

Tipps für Hausbesitzer: Der Winter-Check des Eigenheims

Die Winterreifen sind aufgezogen und das Frostschutzmittel nachgefüllt. Der Winter-Check für das eigene Auto ist meist schnell erledigt und gilt als selbstverständlich. Doch ist Ihr Eigenheim auch fit für den Winter? Schließlich sorgen Kälte, Schnee und Eis längst nicht nur für beschlagene Scheiben, rutschige Straßen und gefrorene Türgriffe. Auch die private Immobilie ist der Witterung ausgeliefert. Ohne die entsprechenden Vorkehrungen verheizen Hausbesitzer unnötig Energie und riskieren Spätfolgen durch Frostschäden. Unsere nachfolgende Checkliste gibt Ihnen Tipps an die Hand, wie Sie Ihr Haus richtig winterfest machen.

#1 – Das Dach

Es erklärt sich beinahe von selbst, dass ein Dach dicht sein muss. Dringt Wasser nämlich durch verschobene Dachpfannen oder Risse in der Dachhaut, führt dies in der Regel zu einem Wasserschaden. Selbst vermeintlich kleine Schäden sollten deshalb umgehend ausgebessert werden.

Darüber hinaus zählt die Überprüfung von Schneefanggittern auf ihre Stabilität sowie die Reinigung der Dachrinnen zum Protokoll. Insbesondere verstopfte Rinnen verursachen immer wieder Feuchtigkeitsschäden. Laub und Dreck müssen also dringend entfernt werden, um das Wasser nicht am Ablaufen zu behindern.

#2 – Fenster und Türen

In erster Linie sollten veraltete Fenster und Türen ausgetauscht werden, um die Energieeffizienz des Gebäudes grundsätzlich zu verbessern. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) gibt hier bei der Ermittlung der Dämmeigenschaft Auskunft: Je niedriger der Wert, umso weniger Wärme geht nach außen verloren. Des Weiteren empfiehlt sich die regelmäßige Pflege der Dichtungen mittels Glycerinstiften oder Silikonsprays. Bleiben die Gummidichtungen elastisch, bleiben Sie von kalter Zugluft verschont.

#3 – Heizungsanlagen und Kaminöfen

Die ordnungsgemäße Wartung der zentralen Heizungsanlage überlassen Sie am besten dem Fachmann. Ein jährlicher Check erhöht nicht nur die Lebensdauer Ihrer Heizung, sondern senkt auch die Heizkosten. Ähnlich verhält es sich bei Kaminöfen. Mit der Überprüfung durch einen Schornsteinfeger noch vor dem ersten Anfeuern sind Sie garantiert auf der sicheren Seite, erst recht, wenn Brennkammer oder Schornstein bereits sehr stark verschmutzt sind.

Was die Dämmung freiliegender Heizungsrohre und das Entlüften der Heizkörper angeht, so dürfen Sie in diesen Fällen getrost selbst Hand anlegen. Im Baumarkt erhältliche Dämmschalen reduzieren den Wärmeverlust über die Heizungsrohre und senken so zusätzlich die Energiekosten.

#4 – Außenbereiche

Wie Sie Frostschäden an außenliegenden Wasserleitungen vermeiden, haben wir bereits in unserem Beitrag „Prävention von Frostschäden am Leitungswassernetz“ für Sie festgehalten. Allgemein gilt es, die Rohre möglichst zu entleeren und bei eingefrorenen Leitungen schnellstmöglich professionelle Hilfe zu konsultieren.

Um zu verhindern, dass bei unterkellerten Häusern der Gully im Kellerniedergang nicht überläuft, sollte er geöffnet und von Verunreinigungen befreit werden. Ob der Gully dann tatsächlich funktionsfähig ist, zeigt sich bei vorsichtigem Durchspülen mit Leitungswasser.

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Wasserschaden: Trocknung nach Plan

Unwetter oder Rohrbrüche führen in der Regel dazu, dass Bauteile unterschiedlich stark durchfeuchtet werden. Das dadurch entstehende Szenario ist dann allgemein als ein Wasserschaden bekannt. Indem seine Trocknung sorgfältig durch eine Fachfirma geplant wird, lässt sich die erfolgreiche Wiederherstellung der Nutz- und Bewohnbarkeit maximieren. Hierzu gehört in erster Linie die Ermittlung der Schadensursache sowie das Einholen möglichst umfassender Informationen bezüglich betroffener Konstruktionen und Baustoffe. Liegen diese Daten zu Grunde, können die notwendigen Arbeiten, die erforderlichen technischen Gerätschaften und eventuelle Zusatzleistungen festgelegt werden. Als solide Basis der gesamten Fallbearbeitung dient dabei die lückenlose Dokumentation bis zum endgültigen Abbau der Trocknungsmaßnahme am Ort des Geschehens.

Kurzum: Die technische Trocknung eines Wasserschadens ist weitaus mehr als „einfach nur einen Trockner aufstellen“. Und sie ist u. a. deshalb erforderlich, weil eingedrungene Feuchtigkeit auf natürliche Weise nicht in angemessener Zeit entweicht.

Zu Beginn steht die Schadensaufnahme: Mittels Checkliste, Skizze und Fotos wird der Schaden detailliert aufgenommen sowie Informationen über die Bausubstanz festgehalten. Je präziser dieser erste Schritt ausgeführt wird, desto präziser können die Trocknung geplant und vor allem die Kosten kalkuliert werden. Messgeräte unterstützen den Techniker vor Ort bei der Eingrenzung des Schadens. Zudem liegen durch sie Referenzwerte für spätere Kontrollen des Trocknungsprozesses vor.

Wichtig: Es wird vorausgesetzt, dass die Ursache des Wasserschadens bekannt und natürlich auch behoben ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so gilt es, die Leckage zunächst zu orten und zu reparieren beziehungsweise Unwetterschäden zu sanieren.

Sobald die Lage vor Ort ausgiebig analysiert wurde, erfolgt die Auslegung der Maschinen. Luftentfeuchtungsgeräte können anhand von Skizzen oder Bauplänen dimensioniert werden. Einen bewährten Anhaltspunkt stellt das Raumvolumen dar. An massiven Bauteilen empfiehlt sich der zusätzliche Einsatz von Ventilatoren, um den Entfeuchtungsprozess positiv zu unterstützen. Vorsicht allerdings bei der Überdimensionierung: Ist die Leistung der Trocknungsgeräte zu hoch, entziehen sie dem Bauteil die Feuchtigkeit zu schnell. Als Folge tritt ein Kapillarabriss ein. Die Trocknungsmaßnahme würde unterbrochen.

Konnte Wasser zudem in Hohlräume oder Unterbodenkonstruktionen eindringen, so muss die Planung um Seitenkanalverdichter ergänzt werden. Gemäß dem Stand der Technik, welcher seit nunmehr zehn Jahren angewendet wird, werden betroffene Bereiche im Unterdruck- oder Saugverfahren getrocknet. Moderne Turbinen saugen das Wasser dabei ab. Innerhalb einer sogenannten Trocknungskette werden das Wasser und grobe Partikel in Wasserabscheidern aufgefangen. Feinfilter – bei Schimmel- bzw. Bakterienbelastung auch HEPA-Filter – halten die Raumluft frei von Schadstoffen. Zwecks Geräuschreduktion werden, meist bereits als Standard, zusätzliche Schalldämpfer genutzt, um die Geräuschbelastung in bewohnten Gebäuden zu minimieren.

Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten müssen unter Umständen Tapeten, Oberbeläge oder Putz entfernt werden, um dampfdiffusionsoffene Oberflächen zu schaffen. So wird im Einzelfall gewährleistet, dass die Feuchtigkeit dem Bauteil entweichen kann. Eigentümer und Versicherer sehen dieses Vorgehen zwar nur ungern, jedoch ist es für den Trocknungserfolg unabdingbar.

Merke: Grundsätzlich verfolgt jede Wasserschadenbeseitigung den Ansatz des möglichst zerstörungsfreien Arbeitens.

Nützliche Links zu diesem Thema:

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Leistungen Liesner Bautrocknung NRW

Dokumentation und Planung bei der Wasserschadentrocknung

Die Wasserschadentrocknung ist eine Dienstleistung. Sie wird von professionellen Fachfirmen durchgeführt und unterliegt bestimmten Prozeduren. Als Dienstleister vermitteln Sie unter anderem durch Ihre Dokumentationen die Kompetenz Ihres Unternehmens. Darüber hinaus überzeugt transparente Bürokratie Auftraggeber und beugt Differenzen im Nachhinein vor.

Zu Beginn jeglicher Trocknungsmaßnahmen steht die ausführliche Schadensanalyse. Während einer Ortsbegehung werden sämtliche Details in Bezug auf den Schaden festgehalten. Aber auch Fragen rund um das Objekt sollten bereits hier geklärt werden. Ob handschriftliche Notizen am Klemmbrett oder Checkliste auf dem Notebook oder Tablet: Die Schadensanalyse ist die Grundlage für Ihr Angebot. Je mehr Informationen Sie sammeln, desto präziser erfolgt die Kalkulation.

Wichtige Fragestellungen in diesem Zusammenhang:

  • Wurde der Schaden behoben?
  • Worin liegt die Ursache des Schadens?
  • Welche Bauteile / Räume sind betroffen?
  • Wie ist die Beschaffenheit der Bauteile?

Zurück im Büro gilt es nun, die Wasserschadentrocknung auf Grundlage der gesammelten Daten zu planen. Dank Ihrer gründlichen Schadensanalyse bestimmen Sie, welche Trocknungsgeräte wo aufgestellt werden, welche Vor- oder Zusatzarbeiten erforderlich sind und welche Baumaterialien in der Zwischenzeit für den Rück- oder Wiedereinbau bestellt werden müssen. Ein wichtiger Grundsatz lautet, Wartezeiten sowie Nutzungsausfälle zu minimieren.

Sobald die Auftraggeber den Auftrag bestätigen, haben Sie grünes Licht für die Durchführung der Trocknung. Dabei gilt: Ohne Unterschrift kein Aufbau. Erst die förmliche Auftragserteilung ist für beide Parteien bindend. Ebenso ist die Trocknung nicht bei Erreichen der Zielfeuchte erfolgreich abgeschlossen, sondern erst mit dem vom Auftraggeber unterschriebenen Abnahmeprotokoll.

Hinweis: Bei der Auftragsannahme gehen Sie nach § 631 BGB einen Werkvertrag mit Ihrem Kunden ein. Somit sind Sie trotz Abnahmeerklärung zu einer Gewährleistungsdauer von 5 Jahren verpflichtet.

Im Anschluss an die Wasserschadentrocknung folgt zu guter Letzt die Rechnungsstellung. An dieser Stelle erhält der Kunde zusätzlich das Messprotokoll plus Messskizze sowie einen Nachweis über den von den Trocknungsgeräten verbrauchten Strom. Diese Unterlagen sind zum einen für die Unterlagen des Kunden vorgesehen, darüber hinaus werden sie von Versicherungen bzw. Energieversorgern zu Abrechnungszwecken verlangt.

Die Bürokratie, sprich Auftrag, Lieferschein, Rechnung und Co., zählt ebenso zur Wasserschadenbeseitigung wie Bautrockner, Ventilatoren oder Trocknungstürme.