Hilfe im Schadensfall: Wer kommt bei Wasser- und Elementarschäden für die Kosten auf?

Hilfe im Schadensfall: Wer kommt bei Wasser- und Elementarschäden für die Kosten auf?

Ein Schadensfall durch Wasser oder äußere Natureinflüsse in Wohnung oder Eigenheim ist immer ein großes Ärgernis. Da die Kosten und Folgekosten schnell hohe Dimensionen erreichen können, haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt, damit Sie nicht in die Kostenfalle tappen.

Was sind eigentlich Wasser- und Elementarschäden?

Bei den beiden Schadensformen ist entscheidend, wie die Schäden genau verursacht wurden. Elementarschäden werden, wie der Name schon vermuten lässt, durch die Elemente bzw. die Natur verursacht. Bei den sogenannten Elementargefahrenquellen unterscheidet man zwischen Hochwasser, Überschwemmungen, Hagel, Sturm, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz und Feuer. Bei Wasserschäden hingegen werden die Schäden innerhalb des Gebäudes durch austretendes Wasser z.B. durch defekte Leitungen und Rohre oder von außen eingedrungenes Wasser verursacht. Bei den Versicherungen von Wasser- und Elementarschäden unterscheidet man grundsätzlich zwischen der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung. Welche Versicherung bei Wasser- und Elementarschäden greift, hängt davon ab, was genau beschädigt wurde.

Wann greift die Gebäudeversicherung, wann die Hausratversicherung?

Die Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung und deckt Schäden am Gebäude, Nebengebäuden sowie Garagen ab. Das Haus steht unter Wasser und greift die Hauswände an, ein heftiger Sturm hat Teile des Daches zerstört, durch einen Blitzeinschlag kam es zu einem Brand? Hier greift die Gebäudeversicherung, da die Elementarschäden das Gebäude direkt betreffen. Eine Gebäudeversicherung benötigen Sie ausschließlich als Eigentümer und nicht als Mieter. Die Hausratversicherung schützt Ihren kompletten Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten. Durch eine Überschwemmung oder einen Brand sind Ihre Möbel, Elektrogeräte und Kleider nicht mehr zu retten? Bei Elementarschäden von beweglichen Sachen im Haushalt, die nicht mit dem Gebäude verbunden sind, greift die Hausratversicherung. 

Bei Wasserschäden, die nicht durch eine Überschwemmung verursacht werden, verhält es sich ähnlich. Wenn Wasser austritt z. B. bei einer undichten Leitung, wenn Wasser von außen in das Haus eindringt z. B. bei defekten Dichtungen an Fenster und Türen oder wenn durch Frostschäden Wände, Böden oder Decken nass sind, greift die Gebäudeversicherungen. Wird durch diese Sachverhalte beweglicher Hausrat zerstört, greift die Hausratversicherung. 

Diese genannte Aufteilung ist eindeutiger, wenn Sie Eigentümer sind und das Eigentum selbst nutzen. Wenn Sie Eigentümer von Mietwohnungen sind, sollten Sie genau prüfen, ob Ihre Versicherung oder die der Mieter im Einzelfall greifen. Wenn Mieter beispielsweise selber bestimmte bauliche Änderungen an der Mietwohnung vorgenommen haben, dann ist dieser oder seine Versicherung im Schadensfall zur Verantwortung zu ziehen. 

Der Umfang der jeweiligen Versicherung ist mit dem eigenen Versicherungsanbieter zu klären. Die Versicherungsarten können durch weitere Vertragselemente oder Zusatzversicherungen erweitert werden. 

Ihr Bautrocknungssachverstand bei Wasserschäden

Wenn der Schadensfall komplex ist und es schwierig wird, sich über den Schadensfall einen sachgerechten Überblick zu verschaffen, empfiehlt es sich einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Neben den fachgerechten Leistungen zur Beseitigung von Wasserschäden, bieten wir Ihnen ein umfangreiches Leistungsspektrum rund um die Beratung zur Bautentrocknung. Ralf Liesner ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Bautentrocknungsgewerbe durch die Handwerkskammer Münster. Neben der Ausarbeitung diverser Gutachten, zu denen auch Versicherungsgutachten zählen, übernimmt Ralf Liesner auch gutachterliche Stellungnahmen. Im Bereich der Bautentrocknung werden unter anderem Feuchtemessungen und Bauzustandsanalysen durchgeführt. Selbstverständlich steht Ralf Liesner allen Klienten auf Wunsch vor und während der Trocknungsmaßnahmen beratend zur Seite und gibt professionelle Hilfestellungen bei der Abwicklung von Wasserschäden.

Sie benötigen genau jetzt schnelle Hilfe? Wir sind für Sie da. Wir unterstützen Sie mit Sachverstand nicht nur bei der Schadensregulierung, sondern auch bei der Beseitigung Ihrer Schäden. Melden Sie uns Ihren Schadensfall und wir kümmern uns umgehend um eine schnelle, unkomplizierte und einwandfreie Lösung. Ihre Schadensmeldung geht einfach und direkt über unser Schadensformular: https://www.bautrocknung-nrw.de/unser-service/schadensmeldung/

Wir freuen uns aber auch jederzeit über Ihren persönlichen Kontakt unter 02867/908210-0.