Überwachen Versicherungen bald unser Zuhause?

Intelligentes Wohnen beschreibt die Vernetzung von Haustechnik. Im Mittelpunkt von diesem Gedanken steht die Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität. Smart-Home-Technik kann aber auch zur Verbesserung der Sicherheit und Energieeffizienz in Gebäuden dienen. Ein Ansatz, den nun auch zahlreiche Versicherungsanbieter in Kooperation mit Technikkonzernen verfolgen.

Bislang ist noch vieles Spekulation: Werden Häuser und Wohnungen in der Zukunft komplett mit dem Smartphone gesteuert oder beschränkt sich intelligentes Wohnen nur auf Küchengeräte? Vieles hängt von der Technikaffinität der Benutzer ab. Investitionskosten spielen selbstverständlich ebenso eine Rolle. Doch wo Eigentümer und Mieter zögern, sehen nun Versicherungen neue Chancen.

Die Idee der Versicherungen ist simpel: In Kooperation mit Technikanbietern wollen sie Häuser und Wohnungen mit Sensoren ausstatten, um im Schadensfall sofortige Hilfe leisten zu können. Dafür soll das Netzwerk an Handwerkern, welches die Versicherer pflegen, gleich miteingebunden werden. Sind Sie beispielsweise im Urlaub und daheim platzt ein Wasserrohr, wäre der Schaden im Idealfall noch vor Ihrer Rückkehr behoben.

Versicherungsnehmer sind skeptisch

Aktuell entscheidet sich nur ein Bruchteil der Versicherungsnehmer für die Vernetzung ihres Zuhauses durch die Versicherung. Tarife und Technik sind längst eine Tatsache. Doch ein Großteil der Versicherungsnehmer sieht die Gefahr, dass Gewohnheiten, zum Beispiel beim Wasserverbrauch, transparent werden. Für die Versicherer stünde dagegen der Servicegedanke im Vordergrund.

Ob und wann sich solche smarten Versicherungstarife flächendeckend durchsetzen bleibt offen. Klar ist, dass die Versicherer im Vorfeld noch weitere Aufklärung betreiben müssen.

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Fristlose Kündigung bei Schimmelbefall in der Wohnung

Schimmelbefall führt in Mietwohnungen immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Häufig möchten die Bewohner eine verschimmelte Wohnung einfach nur möglichst rasch verlassen. Eine fristlose Kündigung erweist sich in diesen Fällen jedoch kaum als Musterlösung.

Mieter sorgen sich beim Stichwort Schimmelpilz verständlicherweise um ihre Gesundheit. Viele von ihnen erwägen daher die fristlose Kündigung, sobald sie die Beeinträchtigungen durch den Schimmelbefall in ihren Augen als nicht mehr zumutbar betrachten. Da diese Einschätzung äußerst subjektiv ist, manövrieren sich manche Mietparteien leider in eine ungünstige Verhandlungsposition.

Recht auf fristlose Kündigung prüfen

Prinzipiell sind Mieter bei Schimmelpilzbefall tatsächlich zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ein Verbleib in der Wohnung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Aussicht auf Erfolg besteht aber nur bei nachweislich durch den Schimmel hervorgerufenen Gesundheitsschäden. Der Mieter muss demnach, beispielsweise durch ein Gutachten, die Toxizität des vorhandenen Schimmelpilzes hinreichend nachweisen.

Sollte ein Gutachten feststellen, dass es sich um toxischen Schimmel handelt, reicht allerdings schon die Tatsache einer möglichen Gesundheitsgefährdung als Kündigungsgrund aus.

Machen Sie Ihre Ansprüche geltend

Zwar ist die fristlose Kündigung bei Schimmelbefall in der Mietwohnung unter bestimmten Umständen möglich, doch erschwert dieser Schritt dem Mieter sein weiteres Vorgehen. Verlieren Sie nämlich den Zugang zur Wohnung, wird es schwer die erforderlichen Nachweise, wie zum Beispiel ein Gutachten, nachträglich zu liefern. Es ist zu diesem Zeitpunkt zudem unklar, ob Ihnen die Kosten für einen Sachverständigen oder die Schimmeluntersuchung überhaupt erstattet werden.

Der sichere Weg ist die Abmahnung. Darin setzt die Mietpartei dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des Schimmels. Falls der Schimmel dann nicht beseitigt wird oder der Vermieter schlichtweg nicht reagiert, hat der Mieter das Recht das Mietverhältnis nach Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist fristlos zu kündigen. Rückendeckung erhalten Mieter hier übrigens vom Bundesgerichtshof (siehe Urteil vom 18.04.2007 – VIII ZR 182/06).

Fazit: Mieter sollten unbedingt versuchen in der Wohnung zu bleiben und eine Instandsetzung und/oder Mietminderung geltend machen. Bleibt der Vermieter untätig sollten Geschädigte am Ende eine Klage einreichen. Dieser Weg mag der Längere sein, doch verspricht er eindeutig die höhere Sicherheit für Schimmelpilzgeschädigte.

 
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Ab wann ist ein Leitungswasserschaden versichert?

Versicherungsnehmern fiel es in der Vergangenheit schwer, in ihrer Versicherungspolice herauszufinden, ab welchem Zeitpunkt ein Leitungswasserschaden versichert ist. Der Bundesgerichtshof verschaffte Geschädigten nun in einem aktuellen Urteil Klarheit.

Die Gebäudeversicherung deckt die Zerstörung oder Beschädigung einer Immobilie durch Leitungswasser ab. Im Fachjargon handelt es sich dabei um Wasser, das bestimmungswidrig aus dem Wasserversorgungssystem (zum Beispiel Zu- oder Ableitungen) austritt.

Bislang musste der Leitungswasserschaden im versicherten Zeitraum eintreten, damit die Versicherung vollumfänglich einspringt. Dies bereitete jedoch bei Neubauten Probleme, für die zum Einzug eine Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde. Trat eine Undichtigkeit nämlich schon vor Bauabschluss auf, waren Schäden bis zum Zeitpunkt der Erstversicherung nicht abgedeckt.

Da Leitungswasserschäden aufgrund ihrer Natur, ganz im Gegensatz zu Rohrbrüchen, meist erst spät entdeckt werden, lag der Nachteil hier klar beim Versicherungsnehmer. Dieser konnte, nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH), bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht der Versicherungsbedingungen ohnehin nicht eigenständig alle erforderlichen Versicherungsbedingungen feststellen: Eben dass Leitungswasserschäden nur dann versichert sind, wenn aus einer defekten Leitung erstmals im Versicherungszeitraum Wasser austrat oder versicherte Gegenstände beschädigte.

In einem aktuellen Urteil (siehe Az.: IV ZR 151/15) entschied der BGH schließlich, dass der Zeitpunkt der Entdeckung eines Leitungswasserschadens für die Regulierungspflicht des Versicherers ausschlaggebend ist. Demnach muss die Versicherung alle bis zur Entdeckung der Leckage eingetretenen Schäden ersetzen.

Schadensminderung obliegt dem Versicherungsnehmer

Gänzlich frei von jedweder Pflicht sind Versicherungsnehmer dennoch nicht. So müssen Geschädigte ihre Rettungs- und Schadensminderungspflicht strikt einhalten. Nach der Entdeckung eines Leitungswasserschadens müssen sie zudem die undichte Stelle genau ermitteln (lassen) und die Versicherung umgehend informieren.

Bautrocknung NRW leistet die richtige Hilfe

Als Fachunternehmen für die Beseitigung von Wasserschäden sind wir der erste Ansprechpartner nach bestimmungswidrigen Wasseraustritten in Gebäuden. Wir orten die Leckage, trocknen den Schaden und stellen die Nutzbarkeit der Räume in kurzmöglichster Zeit wieder her.

> Leistungen beim Wasserschaden
> Professionelle Leckortung

Hotline: 02867.908210-0

Service Liesner Bautrocknung NRW

Optische Wiederherstellung von keramischen Bodenbelägen

Bei der Estrich-Dämmschichttrocknung nach Wasserschäden muss der Bodenaufbau zwangsläufig angebohrt werden, um den Unterboden fachgerecht zu trocknen. Bislang wurden dabei keramische Bodenbeläge, wie z. B. Fliesen, irreversibel beschädigt. Mit dem von uns eingesetzten, patentierten CeraVogue-Verfahren reduzieren wir Schäden am Bodenbelag auf ein Minimum.

Nach einem Wasserschaden sickert das Wasser häufig in die Estrich-Dämmschicht, ein Bereich, der nur äußerst schwer zugänglich ist. Zwar sind wir heute weit davon entfernt, voreilige Bauteilöffnungen zur Trocknung vorzunehmen, ganz ohne Schäden am Objekt bzw. Fußboden gelingt die Wasserschadenbeseitigung jedoch selten.

Um Wasser, Mikroorganismen und Feuchtluft abzusaugen, wird eine sogenannte Trocknungskette aufgebaut. Diese setzt Kernlochbohrungen im Fußboden voraus, in die Schläuche zum Absaugen des Luft-Wasser-Gemischses gesteckt werden. In gefliesten Räumen hatten Geschädigte also besten Falls eine Ersatzfliese zur Hand oder die verbaute Fliese war noch im Baumarkt erhältlich. Andernfalls führten nur wenige Möglichkeiten um eine Neuverfliesung mit aufwändigen Sanierungsarbeiten herum.

Die Lösung lautet CeraVogue

Das CeraVogue-Prinzip ist so simpel wie genial. Bevor die Kernlochbohrungen im Bodenbelag gesetzt werden, bestimmen Sie die von unserem Techniker vorgeschlagenen Bohrpositionen. Anschließend wählen Sie zu Ihrem Bodenbelag passsende Keramikeinleger aus einem umfangreichen Sortiment, welche die Bohrlöcher nach der Trocknung verschließen. Als versicherte Geschädigte fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Falls die Mustereinleger Ihren Geschmack nicht so recht treffen, können Sie Ihre Flieseneinleger optional sogar selbst entwerfen. Informationen dazu sowie einige Musterbeispiele finden Sie auf unserer Themenseite: Optische Wiederherstellung keramischer Bodenbeläge nach Wasserschäden.