Wohngebäudeversicherung: Entschädigung bei Schadenverhütung

Die Wohngebäudeversicherung erstattet einen Wasserschaden an Wohnung oder Gebäude. Doch wie sieht es mit einer Kostenkompensation aus, wenn der Schaden auf Regenwasser im Drainagerohr zurückzuführen ist? Das OLG Hamm verhandelte solch einen Fall: Eine Frau wollte hier die Kosten für Reparatur- und Schadenverhütungsmaßnahmen von der Wohngebäudeversicherung einfordern.

Im Haus der Klägerin war ein Drainagerohr wegen Verstopfung überlastet und daher übergelaufen. Die Kellerräume des Gebäudes liefen daraufhin voll. Um einen derartigen Wasserschaden in der Zukunft zu vermeiden, veranlasste die Betroffene im Anschluss Reparatur- und Präventivmaßnahmen. Laut ihrer späteren Aussage würde diese Schadenverhütung der „Ertüchtigung der Regenwasserableitung am versicherten Gebäude“ dienen. Entsprechend wollte sie die entstandenen Kosten von ihrer Wohngebäudeversicherung ersetzt wissen.

Die Richter des OLG Hamm konnten diese Auffassung ebenso wenig teilen, wie auch ihre Kollegen am Landgericht Bielefeld. Vielmehr begründeten die Richter ihren Beschluss darin, dass Schäden, die durch das in den Keller eingedrungene Wasser entstanden sind, durch die veranlassten Präventivmaßnahmen nicht nachweislich beseitigt wurden. Wäre eben dies geschehen, so hätte der Versicherer die Reparaturkosten selbstverständlich übernommen.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass das Wasser im Drainagerohr lediglich Regenwasser aus dem Fallrohr war. Die Gegenargumentation der Klägerin, das Regenabfallrohr samt Einlauf sei Zu- bzw. Ableitungsrohr der Wasserversorgung, hielt dem nicht stand. Ein Rückstau-Schaden konnte ebenso ausgeschlossen werden, da auch kein Wasser aus der öffentlichen Kanalisation bestimmungswidrig in das Gebäude eindrang. Am Ende der Verhandlung konnte die Klägerin keinerlei Ansprüche für sich geltend machen.

Quelle: OLG Hamm (20 U 148/16)

Wasserschaden durch Rückstau vermeiden

Bei Starkregen stößt die kommunale Kanalisation irgendwann an die Grenzen ihrer Kapazität. Als unmittelbare Folge dessen staut sich das Wasser in den Abwasserrohren der Häuser. Da es nicht anderweitig abfließen kann, drückt es dann zurück in die Gebäude. Räume unterhalb der Erdoberfläche werden überflutet. Die Tücke bei diesem Wasserschaden: Hausbesitzer haften bei Rückstau selbst.

Ein überfluteter Keller hinterlässt erhebliche Schäden an Böden, Wänden und der Einrichtung. Gefährdet sind aber nicht ausschließlich Gebäude in Hochwassergebieten. Heftige Unwetter können vielerorts dazu führen, dass die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr ableiten kann. Das Wasser staut sich in den Abwasserrohren und drückt durch Schwachstellen in den Keller. Anschlüsse der Waschmaschine oder Abflüsse im Boden verwandeln sich im Nu in Schmutzwasserfontänen.

Hausbesitzer sollten das Rückstaurisiko so früh wie möglich berücksichtigen. An erster Stelle steht da die Frage nach der Versicherung. Ein Wasserschaden durch Rückstau muss nämlich in der Elementarschadenversicherung extra abgesichert werden. Andernfalls haften Grundstückseigentümer bei Schäden durch Rückstau selbst. Hier sei auch darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Betreiber der öffentlichen Kanalisation nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern haften.

Zuverlässige Schutzvorkehrung vor Rückstau sind Hebeanlagen sowie Rückstauklappen. Eine Hebeanlage ist vergleichsweise teuer und benötigt Energie. Dafür arbeitet sie automatisch. Abwasser, das unter der Rückstauebene anfällt, wird rückstausicher auf ein höherliegendes Niveau gefördert. Sanitäre Anlagen können zudem während eines Rückstaus weiter genutzt werden. Rückstausicherungen in Form von z. B. Klappen lassen Abwasser zwar sofort aus dem Gebäude passieren, sperren den Rückweg dann allerdings sicher ab.

Vor dem Einbau der Schutzvorkehrung durch einen Sanitärfachbetrieb sollte bei der Stadtentwässerung in Erfahrung gebracht werden, an welcher Stelle die Sicherung installiert werden muss. Das vermeidet Probleme im Nachhinein. Beim Neubau hält in der Regel der Architekt die passende Information zum Rückstauschutz bereit. Eine grundlegende Beratung sowie Betreuung bieten dagegen unter anderem Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft.

Nach dem Einbau muss fortwährend die Funktionsfähigkeit von Hebeanlagen überprüft werden. Rückstauklappen müssen gleichermaßen einer regelmäßigen Reinigung und Wartung unterzogen werden. Andernfalls droht im Schadensfall das Erlöschen des Versicherungsschutzes. Neben einem Wartungsvertrag mit einem Dienstleister können Hauseigentümer ihre Rückstauklappen nach fachmännischer Unterweisung sogar selbst reinigen und warten.

Warum der Keller im Sommer feucht wird

Ausgerechnet im Sommer beweist sich der Keller jedes Jahr erneut als Problemzone für Feuchtigkeitsschäden. Während Gartenliebhaber Rasen und Pflanzen an manchen Tagen kaum genug bewässern können, rinnt das Wasser im Keller die Wände hinunter. Damit der Keller trocken bleibt und Schimmel nicht die Sommerferien trübt, lohnt es sich ein paar Tipps zu befolgen.

Blieben die Kellerfenster im Winter noch strikt geschlossen, stehen sie nach den ersten warmen Tagen meist überwiegend offen. Hinaus sollen der muffige Geruch und die Feuchtigkeit. Doch anstatt einem trockenen Keller stehen Hausbesitzer bald nassen Wänden gegenüber. Aufgrund der Sommerkondensation wird nämlich zusätzliche Feuchtigkeit in das Untergeschoss hineingetragen.

Der Effekt dahinter unterliegt physikalischen Ursachen. Warme Luft fasst größere Mengen Feuchtigkeit als kalte. Trifft die feuchte Warmluft auf die kalte Kellerwand, kondensiert die überschüssige Feuchtigkeit. Gleiches ist zu beobachten, wenn sich die Feuchtigkeit warmer Umgebungsluft als feine Wassertropfen z.B. auf einem eiskalten Bierglas niederschlagen.

Nun ist ein feuchter Keller nur lange nicht so erfreulich wie eine angemessene Erfrischung. Ganz im Gegenteil: Nasse Wände sind die Grundlage für Schimmelpilzwachstum. Im Sommer wird richtiges Lüften deshalb umso wichtiger, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Tipps gegen feuchte Keller im Sommer:

  • Lüften Sie in den frühen Morgenstunden bzw. in den späten Abendstunden, wenn ein deutlicher Unterschied zwischen Innen- und Außentemperatur besteht.
  • Öffnen Sie die Fenster für 10 bis 15 Minuten so weit wie möglich und erzeugen Sie Durchzug.
  • Öffnen Sie die Fenster an kühlen Tagen ruhig mehrmals für ebenfalls 10 bis 15 Minuten.
  • Während und nach dem Waschen, Trocknen, Duschen oder Bügeln kurz und kräftig lüften.
  • Sperrige Möbelstücke von der Wand abrücken, damit die Luft dahinter zirkulieren kann.

Zusätzliche Abhilfe leistet bei Bedarf ein Luftentfeuchter. Gerade bei regelmäßigen Feuchtigkeitsproblemen im Keller trägt das Gerät zu einem optimalen Raumklima bei.

Sollte ein feuchter Keller im Altbau wiederkehrend Kopfzerbrechen bereiten, sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden. In manchen Fällen dringt Feuchtigkeit durch defekte oder mangelhafte Abdichtungen in die Wände und dem Boden ein. Neben dieser Art der Durchfeuchtung kann auch ein Rohrbruch die Ursache sein. Klar ist: Lüften reicht bei diesen Beispielen nicht mehr aus.

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Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung

Besteht ein erheblicher Mangel an der Mietsache, dürfen Mieter die Miete mindern. Das ist dann der Fall, wenn die Wohnung nicht wie gewohnt genutzt werden kann. Dies gilt ebenso bei Beeinträchtigungen der Wohnqualität und natürlich der Gesundheit. Schimmel zählt zu solchen Mängeln. Eine pauschale Mietminderung ist dennoch nicht immer gleich gerechtfertigt.

Voraussetzung für eine Mietminderung ist, dass der Mieter nicht selbst die Schuld am Mangel trägt. Hat der Mieter einen Mangel an der Mietsache verursacht, so muss er ihn auch beheben. Liegt die Schuld nicht beim Mieter, muss vor einer Mietminderung erst der Mangel angezeigt werden. Am besten schriftlich. Entweder wird das Schriftstück per Einschreiben verschickt oder persönlich überreicht.

In der Mängelanzeige räumt der Mieter dem Vermieter üblicherweise eine Frist von 14 Tagen ein, um den Mangel ordnungsgemäß zu beseitigen.

Hinsichtlich der Schuldfrage wird insbesondere bei Schimmelbefall häufig ein Gutachter hinzugezogen. Neben dem oberflächlichen Pilzbefall verbergen sich nämlich gerne versteckte Schäden am Gebäude oder ein unangemessenes Nutzungsverhalten der Räume. Im Einzelfall entscheidet dann am Ende ein Gericht. Ein Urteil aus Köln zeigt, dass nicht ausschließlich Baumängel Ursache für Schimmel sind.

Im verhandelten Fall bildete sich im Bad des Klägers Schwarzschimmel im ungefliesten Spritzwasserbereich über der Badewanne. Prompt minderte der Mieter deshalb seine Miete und forderte eine Schimmelpilzbeseitigung durch den Vermieter ein. Dieser legte allerdings ein Gutachten vor, welches die Schimmelursache beim Mieter fand.

Das Gericht teilte die Auffassung des Gutachtens. In diesem Fall sei die Badewanne nicht zum Duschen im Stehen geeignet, da der Fliesenspiegel nur etwa hüfthoch vorzufinden ist. Spritzwasser konnte so die ungefliesten Wandbereiche durchnässen, wodurch der Schimmelbefall hervorgerufen wurde.

Steht ein erheblicher Mangel im Raum, sollten Mieter und Vermieter als Erstes ein konstruktives Gespräch miteinander suchen. In vielen Fällen können Probleme ohne große Umstände aus der Welt geschafft werden. Entsteht dennoch ein Konflikt, so sind eine unabhängige, zweite Meinung sowie rechtlicher Beistand in Erwägung zu ziehen.

Quelle des Gerichtsurteils: Landgericht Köln, Az.: 1 S 32/15

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Hausgemachte Feuchtigkeitsprobleme – Frühlingscheck Teil 2

Die Suche nach Feuchtigkeitsschäden geht in die nächste Runde. Nun schauen wir uns Bad und Küche einmal genauer an. Außerdem werfen wir einen Blick hinter Sofa, Kleiderschrank & Co..

Bevor es losgeht, rufen wir noch schnell Verstärkung herbei. Möbel verrücken klappt zu zweit besser und ist sicherer. Anschließend rücken wir nacheinander das Sofa, den Kleiderschrank und das Bett von den Wänden ab – eben alle Einrichtungsgegenstände, hinter denen die Luft nicht richtig zirkulieren kann. Wo sich die Feuchte stauen kann, besteht nämlich erhöhte Schimmelgefahr.

Ob eine Wand nun feucht oder nur kühl ist, lässt sich nicht immer einfach beantworten. In diesen Fällen helfen daher Feuchtigkeitsmesser. Dielektrische Feuchtemesser (ugs. „Kugelkopf“) sind besonders vorteilhaft, da sie die Wand bei der Messung nicht beschädigen. Günstige Modelle erhalten Sie z. B. im Baumarkt.

Messen Sie zunächst einige vermeintlich trockene Wandabschnitte im Zimmer. Die Werte dienen bei der Messung der vermeintlich nassen Wand als Referenz. Wenn die Werte extrem voneinander abweichen, empfehlen sich weitere Nachforschungen. Im Zweifelsfall sollte ein Fachmann konsultiert werden. Grundsätzlich sollten Möbel ca. 15 cm von Wänden abgerückt sein, um Probleme mit Feuchtigkeit oder Schimmelpilzen vorzubeugen.

Feuchtigkeit im Badezimmer

Erhöhte Luftfeuchtigkeit ist im Bad ganz normal. Doch vor allem im Winter wird sie häufig nur unzureichend abgeführt. Ist es draußen kalt, wird selten gelüftet. Prüfen Sie deshalb insbesondere Silikonfugen, Fliesenfugen und Zwischenräume (z. B. hinter dem Spülkasten). Idealerweise stellen Sie dauerhaft ein Hygrometer auf, das stetig Auskunft über den Feuchtegehalt der Luft gibt.

Feuchtigkeit in der Küche

Auch in der Küche produzieren wir u. a. durchs Kochen mehr Feuchte. Außenwände sowie Fensterbereiche sind hier beliebte Brandherde für Schimmelpilzbefall. Überprüfen Sie zudem unbedingt offen gelagerte Lebensmittel, sollte ein Pilzbefall Ihre Küche tatsächlich heimsuchen.

Nützliche Links zum Thema:

>> Lexikon: Wie die dielektrische Feuchtemessung funktioniert.
>> Teil 1 des Frühlingschecks: Feuchtigkeit an Bauelementen.

Im nachfolgenden Teil unseres Leitfadens begutachten wir die Problemzone Keller.  

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Darf die Versicherung die Firma zur Bautrocknung aussuchen?

Muss eine Versicherung für die Wasserschadenbeseitigung aufkommen, darf sie dem Versicherungsnehmer die Wahl des Fachunternehmens nicht vorschreiben. Das sagt ein Urteil des OLG Schleswig-Holsteins. Dies gilt aber nur, wenn im Versicherungsvertrag keine gegenteiligen Klauseln vereinbart wurden.

Das Urteil basiert auf einem Fall aus dem Sommer 2010. In einem Haus in Bad Oldesloe, Kreis Stormarn, trat aufgrund einer defekten Waschmaschine ein Wasserschaden auf. Daraufhin beauftragte der Eigentümer des Gebäudes den späteren Kläger, ein Sanierungsunternehmen aus der Region, zur Trocknung des Wasserschadens. Für diesen bestand zu dieser Zeit eine verbundene Wohngebäudeversicherung.

Als die Trocknungsarbeiten bereits voll im Gange waren, traf der Regulierungsbeauftragte der Versicherung zur Begutachtung des Schadens ein. Im Hinblick auf den Bodenaufbau, einen schwimmenden Estrich, erklärte der Beauftragte die Raumtrocknung jedoch für nicht fachgerecht. Hier blieb im Nachhinein umstritten, ob der Beauftragte den Hauseigentümer auch aufforderte den Sanierungsvertrag mit dem Trocknungsunternehmen zu kündigen.

Am Ende kündigte der Hauseigentümer aber dem Kläger und beauftragte eine vom Regulierungsbeauftragten genannte Fachfirma.

Der Kläger sah in dieser Handlung ein unlauteres Wettbewerbsverhalten der Versicherung. In erster Instanz hatte die klagende Trocknungsfirma damit auch vor dem Landgericht Lübeck Erfolg.  Das Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein wies einen Eilantrag des Klägers auf Wiederaufnahme der Trocknung dagegen zurück.

Zwar hatte die Versicherung tatsächlich nicht das Recht, ihrem Versicherungsnehmer zu verbieten die Schadensbeseitigung selbst in marktgerechter Weise in Auftrag zu geben. Da durch den Regulierungsbeauftragten jedoch von einer nicht fachgerechten Ausführung der Trocknung ausgegangen wurde, stellte die Aufforderung zur Kündigung des Trocknungsvertrages in diesem konkreten Fall kein unlauteres Geschäftsverhalten dar.

Selbst wenn die Einschätzung des Beauftragten falsch gewesen, die Trocknung also fachgerecht ausgeführt wäre, hätte die Versicherung Recht behalten. Man hätte dann bestenfalls eine unsorgfältige Beurteilung des Regulierers, aber keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gerechtfertigt.

Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.07.2011, Az. 6 U 70/10

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Haus und Wohnung im großen Frühlingscheck (Teil 1)

Endlich löst der lang ersehnte Frühling die schmuddelig kalte Wintersaison ab. Von Woche zu Woche steigen die Temperaturen. Die Natur erblüht, die Tage werden heller und länger, man fühlt sich schon am Morgen frisch und munter. Eine unsichtbare Kraft packt das Leben und verleiht ihr neuen Aufschwung. Beste Voraussetzungen, um auch mal wieder Haus oder Wohnung in Schuss zu bringen. Neben dem obligatorischen Frühjahrsputz empfehlen Experten einen gründlichen Check-up der Bausubstanz, damit Feuchteschäden aus der Heizperiode entdeckt und beseitigt werden können.

In unserem 3-teiligen Leitfaden erklären wir Ihnen, worauf es bei der Kontrolle von Haus und Wohnung ankommt. Alles; was Sie darüber hinaus für den Frühlingscheck benötigen; sind ein wenig Geduld, ein waches Auge und eine hell leuchtende Taschenlampe. Ebenfalls nützlich: Ein einfaches Feuchtigkeitsmessgerät. Dazu kommen wir aber später in unserem Leitfaden.

Versteckte Feuchtigkeitsschäden und Schimmel an Bauelementen

Feuchtigkeit sammelt sich vornehmlich an kalten Stellen. An ihnen führt die Unterschreitung der Taupunkttemperatur zur Kondensation. Das bedeutet, dass sich in der Luft enthaltener Wasserdampf auf Oberflächen niederschlägt. Unser erstes Augenmerk gilt deshalb ganz besonders Bauelementen wie Fenstern und Türen. Vor allem die Laibungen schlecht isolierter Fenster sind Risikobereiche für die Bildung von Schimmelpilzen. Begutachten Sie diese sorgfältig und untersuchen Sie ebenfalls Fensterbänke sowie die Wandbereiche direkt unter dem Fenster.

Eine weitere Problemzone stellen Heizkörpernischen dar. Hier sind Außenwände meist dünner, weshalb sie auch stärker auskühlen. Scheuen Sie keine Mühen und leuchten Sie den Bereich sorgfältig aus. Insbesondere dann, wenn die jeweilige Heizung häufiger nicht eingeschaltet wurde.

Da das Auskühlen und die dadurch entstehende Bildung von Tauwasser grundsätzliche Winterprobleme sind, sollten auch sämtliche Ecken im Raum gecheckt werden. Vom Boden bis zur Decke. Sie erweisen sich oft als Ausgangspunkt für Schimmel, da die Zimmerluft hier nur schlecht oder nicht zirkuliert. In Dachgeschossen kann die Begutachtung der Deckenbereiche zudem Rückschlüsse auf bisher unentdeckte Schäden am Dach zulassen.

Nützliche Links zum Thema:

>> Praxistipp: Heizkörpernischen richtig dämmen
>> Warum im Winter Kondenswasser am Fenster entsteht

Und im nächsten Teil unseres großen Frühlingschecks: Möbelrücken nach Maß und das Problem mit dem Wasserdampf.

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Fünf häufige Ursachen für einen Wasserschaden im Gebäude

Es vergeht kaum eine Minute, in der ein Wasserschaden nicht irgendwo das Wohnglück trübt. Doch Schaden ist selten gleich Schaden. Aus unserer Praxis als Wasserschadenbeseitiger wissen wir, dass ein Wasserschaden in der Wohnung oder im Haus viele Gesichter haben kann. Die Ursachen für das nasse Übel sind indes mindestens ebenso zahlreich. Bautrocknung NRW klärt auf. 

1) Undichte Haushaltsgeräte

Bei Waschmaschinen und Geschirrspülern sind die Wasserschläuche und Dichtungen in vielen Fällen der Grund für nasse Füße in der Küche oder dem Waschkeller. Neben dem Verschleiß spielen auch Fehler bei der Installation eine Rolle. Alte Dichtungen geben z. B. irgendwann dem Wasserdruck nach und selbst neue Schläuche reißen, wenn sie in engen Spalten zusammengedrückt werden.

2) Defekte Wasserleitungen

Der klassische Rohrbruch an zum Beispiel Trinkwassernetzen oder Heizungskreisläufen entsteht in der Regel aufgrund von Materialermüdung. Lötstellen und Winkelstücke erweisen sich hier als beliebte Bruchstellen. Dabei gilt grundsätzlich, dass das Schadensrisiko, insbesondere bei Kupferrohren, mit der Wasserhärte sowie dem Alter des Materials ansteigt.

3) Verstopfte Abflüsse

Abflussrohre verengen sich im Laufe der Jahre durch Ablagerungen aller Art. Während in Badezimmern beispielsweise Haare den Schmutz regelrecht bündeln, sind es in der Küche Essensreste, die fälschlicher Weise mit abgespült werden. Baut sich ausreichend Druck an verengten Rohrpassagen auf, können Dichtungen platzen oder Abflüsse schlicht überlaufen.

4) Starkregen (Unwetter)

Anhaltender Starkregen vermag kleine Bäche in reißende Ströme zu verwandeln, die sich ihren Weg durch benachbartes Gelände bahnen. Infolge der Überschwemmungen dringt Wasser in dramatischen Mengen in Gebäude ein. Darüber hinaus führen schwere Regenfälle zu erhöhten Grundwasserständen, wodurch das Wasser über Mängel am Bauwerk, z. B. an der Bodenplatte, in Keller gedrückt werden kann.

5) Überschwemmungen (Hochwasser)

Wasserschäden nach Hochwasser sind Anblicke, die laut Experten in Zukunft zunehmend auftreten werden. Bereits heute leiden viele Risikogebiete in den Niederungen großer deutscher Flüsse wie Rhein, Elbe oder Donau unter teils jährlichem Hochwasser.

Hilfreiche Beiträge zum Thema Wasserschäden im Gebäude:

>> Hinweise und Tipps für Betroffene nach einem Wasserschaden
>> Verbraucherschutz warnt vor unterschätztem Risiko durch Naturgewalten

Ursachen und Lösungen für Feuchtigkeit im Keller

Ein modriger Geruch ist meist das erste Indiz für Feuchtigkeit im Keller. Sucht man daraufhin gezielt nach nassen Stellen, erschrickt der Anblick von kleinen Pfützchen oder Wassertropfen an der Wand trotz der Erwartung. Woher kommt die Feuchte? Ist hier irgendwo etwa auch noch Schimmel?

In der Tat sollte ein feuchter Keller keineswegs als belanglos abgetan werden. Doch für einige der typischen Ursachen von Nässe im Untergeschoss gibt es simple Lösungen. Diese helfen auch direkt dabei den Befall durch Schimmelpilze im Vorfeld zu vermeiden.

Ursache Nr. 1: Das falsche Lüftungsverhalten

Richtig Lüften hilft Feuchtigkeit und somit Schimmelpilzbefall zu vermeiden. Hierzu kann man sich auch eine kleine Faustregel merken: Bei hohen Außentemperaturen, insbesondere also im Sommer, nur während der kühlen Abendstunden die Fenster öffnen. Der Grund: Kalte Luft hat ein geringeres Volumen als warme Luft und enthält dadurch weniger Feuchtigkeit, die sie in den Keller transportieren kann.

Ursache Nr. 2: Die Dachentwässerung

In manchen Fällen liegt die Ursache für feuchte Wände im Keller nicht mal selbst im Keller. Verstopfte Regenfallrohre können Wasser aus der Leitung drücken, wodurch es schließlich im Untergeschoss austritt. Die schlichte Reinigung des Fallrohres, zum Beispiel indem Laub und Dreck entfernt werden, reicht unter Umständen schon aus.

Ursache Nr. 3: Vertikale Durchfeuchtung

Ab hier wird es für Heimwerker knifflig. Dringt Feuchtigkeit seitlich in das Gebäude ein, liegt möglicherweise ein Defekt an der Schutzschicht (i. d. R. aus Bitumen) vor. Sie dichtet die Immobilie ringsum bis zur Bodenplatte ab. Reparaturen sollten am besten von einer Fachfirma ausgeführt werden, da die Maßnahme äußerst umfangreich und für Laien definitiv ungeeignet ist.

Ursache Nr. 4: Der Rohrbruch

Ein Rohrbruch bereitet zwar immer Probleme, kann aber mit den richtigen Kenntnissen behoben werden. Vorausgesetzt Sie kennen die Position der defekten Stelle und das Rohr liegt offen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein Spezialist, zum Beispiel das Team von Bautrocknung NRW, mit der Leckortung beauftragt werden.

Ursache Nr. 5: Mängel an der Horizontalsperre

Die Horizontalsperre wird bei Baubeginn i. d. R. zwischen die ersten beiden Steinreihen gelegt. Sie dient als Barriere gegen aufsteigende Feuchte und besteht daher meist aus Folie oder Edelstahl. Zwar kann die horizontale Abdichtung noch nachträglich neu eingezogen werden. Hier muss aufgrund der Tragweite dieser Sanierung jedoch unbedingt ein qualifiziertes Unternehmen ran.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, woher die Feuchtigkeit in Ihrem Keller kommt, ist es übrigens immer ratsam einen Fachmann mit der Ursachenforschung zu beauftragen. Bautrocknung NRW hilft Ihnen hier unter anderem bei den Themen Feuchtigkeitsanalysen und Leckageortungen.

Ein Anruf genügt und unsere Profis sind für Sie zur Stelle: 02867.908210-0

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Versicherungsdichte steigt beim Schutz vor Hochwasserschäden

Deutsche Hausbesitzer investieren in den Versicherungsschutz ihrer Immobilien vor Naturgefahren. Nach aktuellem Stand liegt die Versicherungsdichte nun bei 40 Prozent. Vor 15 Jahren lag die Zahl der Versicherten noch bei kaum der Hälfte. Laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt sich damit die Wirkung zahlreicher Informationskampagnen.

Seit 2009 informieren die Bundesländer, unterstützt von deutschen Versicherern, ihre Bürger über die allgegenwärtigen Naturgefahren. So waren es nämlich bislang vor allem Starkregen und Überschwemmungen, die schwere Schäden in Milliardenhöhe verursachten. Viele Betroffene verließen sich bislang blind auf die Hilfe vom Staat oder blendeten das persönliche Risiko gar gänzlich aus.

Mit 94 Prozent liegt der Anteil der Versicherten in Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich auf Platz 1. Den zweiten Platz belegen Sachsen und Thüringen mit jeweils 46 %. Dicht gefolgt von Sachsen-Anhalt mit immer noch 42 Prozentpunkten. Zwar ist die Entwicklung äußerst erfreulich, übrig bleiben dagegen aber mindestens 11 Millionen Wohngebäude ohne ausreichenden Schutz.

In Zukunft wird es jedoch immer wichtiger, sich intensiv mit dem Versicherungsschutz vor Hochwasser und Co. zu befassen. Weltweit warnen Experten vor zunehmenden Wetterextremen. Bayern will ab Juli 2019 sogar als erstes Bundesland staatliche Finanzhilfen verweigern, sollte das Haus im Vorfeld versicherbar gewesen sein.

Weitere Informationen zu diesem Thema haben wir Ihnen als kleine Linksammlung zusammengestellt:

>> Anteil der Elementarschadenversicherungen im Überblick (Quelle: GDV.de)
>> Starkregen, Sturzflut, Sintflut: Das Wetter der Zukunft? (Beitrag der ARD)
>> Übersicht: Welche Versicherung springt wann für mich ein?

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