Versicherungsdichte steigt beim Schutz vor Hochwasserschäden

Deutsche Hausbesitzer investieren in den Versicherungsschutz ihrer Immobilien vor Naturgefahren. Nach aktuellem Stand liegt die Versicherungsdichte nun bei 40 Prozent. Vor 15 Jahren lag die Zahl der Versicherten noch bei kaum der Hälfte. Laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt sich damit die Wirkung zahlreicher Informationskampagnen.

Seit 2009 informieren die Bundesländer, unterstützt von deutschen Versicherern, ihre Bürger über die allgegenwärtigen Naturgefahren. So waren es nämlich bislang vor allem Starkregen und Überschwemmungen, die schwere Schäden in Milliardenhöhe verursachten. Viele Betroffene verließen sich bislang blind auf die Hilfe vom Staat oder blendeten das persönliche Risiko gar gänzlich aus.

Mit 94 Prozent liegt der Anteil der Versicherten in Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich auf Platz 1. Den zweiten Platz belegen Sachsen und Thüringen mit jeweils 46 %. Dicht gefolgt von Sachsen-Anhalt mit immer noch 42 Prozentpunkten. Zwar ist die Entwicklung äußerst erfreulich, übrig bleiben dagegen aber mindestens 11 Millionen Wohngebäude ohne ausreichenden Schutz.

In Zukunft wird es jedoch immer wichtiger, sich intensiv mit dem Versicherungsschutz vor Hochwasser und Co. zu befassen. Weltweit warnen Experten vor zunehmenden Wetterextremen. Bayern will ab Juli 2019 sogar als erstes Bundesland staatliche Finanzhilfen verweigern, sollte das Haus im Vorfeld versicherbar gewesen sein.

Weitere Informationen zu diesem Thema haben wir Ihnen als kleine Linksammlung zusammengestellt:

>> Anteil der Elementarschadenversicherungen im Überblick (Quelle: GDV.de)
>> Starkregen, Sturzflut, Sintflut: Das Wetter der Zukunft? (Beitrag der ARD)
>> Übersicht: Welche Versicherung springt wann für mich ein?

shutterstock_371999371

Der kostenlose Newsletter von
Bautrocknung NRW

Verpassen Sie keine Nachricht und seien Sie einer von bereits 143 Abonnenten des kostenlosen Monatsnewsletters von Bautrocknung NRW.
Die Datenschutzbestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert