Leistungen Liesner Bautrocknung NRW

Es gibt Situationen, auf die ist man wohl nie so richtig vorbereitet. Ein Wasserschaden in den eigenen vier Wänden zählt sicherlich dazu. Doch ist die Schrecksekunde nach dem Schaden vorüber, beginnt für viele Betroffene eine regelrechte Wanderung durch Halbwissen und Hoffen. Denn selbst wenn Versicherungsnehmer zu wissen glauben, dass ihre Police bestimmt auch diese Schadensart abdeckt, so bleiben immer wieder Geschädigte auf den entstandenen Kosten sitzen.

Bei einem Wasserschaden gilt deshalb, zuerst die Ruhe zu bewahren. Welche Schritte Sie im Ernstfall zuerst angehen, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst:

>Wasserschaden – Wettlauf gegen die Zeit

Sobald die Lage vor Ort unter Kontrolle ist, gilt es, die vertraglich zustehenden Versicherungsleistungen uneingeschränkt geltend zu machen. Grundsätzlich ist es deshalb sehr wichtig, den gesamten Verlauf der Angelegenheit durch möglichst präzise und detailreiche Aufzeichnungen zu dokumentieren und bestenfalls durch Fotos zu ergänzen. Ihre Dokumentation wird sich als überaus hilfreich erweisen, sollten Später umfangreiche Fragen zum Schaden aufkommen.

Wie Sie sich als Versicherungsnehmer gegenüber Ihrer Versicherung idealer Weise verhalten, lesen Sie in der unten verlinkten PDF-Datei. Das Informationsblatt erläutert in 9 Punkten, worauf es im Ernstfall ankommt. Verfasst wurde das Dokument von „Die Advokaten“, eine auf innenraum­hygienische Fragen spezialisierte Anwaltskanzlei in Nürnberg.

>Jetzt lesen: Informationsblatt für Versicherungsnehmer bei Leitungswasserschäden (Stand Juni 2010, © Die Advokaten, Nürnberg)