Es gibt Situationen, auf die ist man wohl nie so richtig vorbereitet. Ein Wasserschaden in den eigenen vier Wänden zählt sicherlich dazu. Doch ist die Schrecksekunde nach dem Schaden vorüber, beginnt für viele Betroffene eine regelrechte Wanderung durch Halbwissen und Hoffen. Denn selbst wenn Versicherungsnehmer zu wissen glauben, dass ihre Police bestimmt auch diese Schadensart abdeckt, so bleiben immer wieder Geschädigte auf den entstandenen Kosten sitzen.
Bei einem Wasserschaden gilt deshalb, zuerst die Ruhe zu bewahren. Welche Schritte Sie im Ernstfall zuerst angehen, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst:
>Wasserschaden – Wettlauf gegen die Zeit
Sobald die Lage vor Ort unter Kontrolle ist, gilt es, die vertraglich zustehenden Versicherungsleistungen uneingeschränkt geltend zu machen. Grundsätzlich ist es deshalb sehr wichtig, den gesamten Verlauf der Angelegenheit durch möglichst präzise und detailreiche Aufzeichnungen zu dokumentieren und bestenfalls durch Fotos zu ergänzen. Ihre Dokumentation wird sich als überaus hilfreich erweisen, sollten Später umfangreiche Fragen zum Schaden aufkommen.
Wie Sie sich als Versicherungsnehmer gegenüber Ihrer Versicherung idealer Weise verhalten, lesen Sie in der unten verlinkten PDF-Datei. Das Informationsblatt erläutert in 9 Punkten, worauf es im Ernstfall ankommt. Verfasst wurde das Dokument von „Die Advokaten“, eine auf innenraumhygienische Fragen spezialisierte Anwaltskanzlei in Nürnberg.
>Jetzt lesen: Informationsblatt für Versicherungsnehmer bei Leitungswasserschäden (Stand Juni 2010, © Die Advokaten, Nürnberg)
Dieser Beitrag ist sicher hilfreich.
Dieser Beitrag und das Informationsblatt ist sicher sehr hilfreich. Es macht aus der Sicht der durch einen Wasserschaden betroffenen leichter verständlich, was nach der weiterführenden Publikation zur Sach-Schadensanierung, VdS 3151 Richtlinien zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden, erfasst ist.
Vielleicht sollte man ein ähnliches, gesondertes Merkblatt speziell für Wohnungseigentümer/Hausverwaltungen noch erabeiten, da in der Regel noch mehr Beteiligte und Versicherungen damit involviert werden.
Wünschenswert wären auch klarstellende Worte dazu, wenn es tatsächlich keinen Versicherungsschutz gibt …. der verzweifelte Versuch letztlich doch irgendeinen anderen “Schuldigen” in die Pflicht zu nehmen, der für den Schaden aufkommen müsse.
Nach meiner praktischen Erfahrung “verschwinden” leider sehr oft die relevanten Beweisstücke, z.B. undichte Dichtungsringe, Eckventile, Schläuche, wenn der Installateur als Erster vor Ort kommt und das weitere Austreten des Wasser als Erstmaßnahme absperrt. Hinterher fängt vielfach die umffassende Diskussion an, welche Ursache zum Wasseraustritt geführt hat und ob nicht doch ein Eigenverschulden des Versicherungsnehmers vorliegt …. und wie soll der Beweis geführt werden, wenn die schadhaften Bauteile entfernt und durch neue Absperrventile ersetzt worden sind …..
Mit kollegialen Grüßen
Hallo zusammen,
vielen lieben Dank für diesen spannenden und hilfreichen Beitrag. Mein Mann und ich haben vor kurzem ein Haus gekauft, das vor ein paar Jahren teilweise ausgebrannt ist. Zunächst dachte wir, wir können es mittels Brandschadensanierung wieder herrichten, dies war allerdings nicht mehr möglich. Hätte damals eine ordnungsgemäße Bautrocknung stattgefunden, wäre dies vielleicht gegangen.