Wer haftet beim Hochwasserschaden?

Wer haftet beim Hochwasserschaden?

Die Sturm- und Unwettersaison hat begonnen. So sorgte das Sturmtief Axel in weiten Teilen Deutschlands für massive Überschwemmungen, überflutete Keller und Hochwasserschäden. Doch welche Versicherung kommt für die Schäden auf? Und was ist mit einer staatlichen Soforthilfe?

Das Tief Axel hat Mitte Mai in vielen Regionen Deutschlands für Überflutungen und Hochwasseralarm gesorgt.  Hat sich der erste Schock nach dem Hochwasser erst einmal gelegt, stellt sich eine essentielle Frage für die Betroffenen: wer kommt nun für den entstandenen Schaden an Hausrat und Bausubstanz auf?

Viele Betroffene verlassen sich neben der abgeschlossenen Wohngebäude- und Hausratversicherung auch auf den Staat, der bisher Flutopfern in Fall-zu-Fall-Entscheidungen unterstützt hat, sofern keine Elementarschadenversicherung vorlag. Dies ändert sich nun zum 1. Juli 2019, zunächst nur in Bayern: Wäre das beschädigte Gebäude gegen Elementarschäden versicherbar gewesen, dann gibt es ab nun keine Soforthilfe aus Steuergeldern mehr. Ähnlich verhält es sich im Bundesland Sachsen, auch hier gibt es nur Unterstützung vom Staat, sofern Risiken nicht versicherbar sind. Geplant ist, dass dies in Zukunft landesweit einheitlich geregelt wird.

Auch die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung reichen in vielen Fällen nicht aus, denn diese greifen nicht bei Überschwemmungen durch starke Regenfälle oder überlaufende Flüsse und Bäche. Die Hausratversicherung greift bei Schäden am beweglichen Inventar, verursacht durch Einbruch, Raub, Vandalismus und Blitzeinschläge. Die Wohngebäudeversicherung haftet bei Schäden am Gebäude selbst, entstanden durch Leitungswasser (bspw. durch einen Rohrbruch), Hagel, Feuer und Sturm.

Für Schäden, die durch Hochwasser entstanden sind, ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung notwendig. Hier wird das Inventar gegen Naturereignisse, wie Überschwemmungen, Schneedruck oder Erdbeben abgesichert.

Lohnt sich eine Elementarschadenversicherung?

Das Wetter ändert sich deutschlandweit, was an extremen Trockenperioden und immer stärker und häufiger auftretenden Stürmen und Unwettern der letzten Jahre zu sehen ist. So werden viele Regionen in den nächsten Jahren als Risikogebiete für Hochwasser eingestuft, die bisher gar keine waren. Hausbesitzer stellen sich also die Frage, ob der Abschluss einer Elementarschadenversicherung sinnvoll ist.

Hierfür müssen einige Faktoren berücksichtigt werden, denn so eine Versicherung kann unter Umständen teuer werden:

  • Liegt das Haus an einem Gewässer?
  • Gab es im letzten Jahrzehnt bereits ein Hochwasser?
  • Ist meine Region ein Risikogebiet?

Vor allem Versicherte in Risikogebieten zahlen bis zu mehreren hundert Euro im Jahr für eine Elementarschadenversicherung. Dies zahlt sich im Schadensfall jedoch sehr schnell aus.

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Die wichtigsten Änderungen im Hochwasserschutzgesetz II

Seit dem 5. Januar 2018 gelten auch die restlichen Bestimmungen des bereits am 06. Juli 2017 in Kraft getretenen Hochwasserschutzgesetzes II. Die Regelungen sind eine Reaktion auf die schweren Überschwemmungen der vergangenen Jahre und nehmen nun auch die Bürger in die Vorsorgepflicht.

Das Hochwasserschutzgesetz II soll die Planung, Genehmigung und Durchführung von Maßnahmen, die dem Hochwasserschutz dienen, erleichtern und beschleunigen. Gleichzeitig sollen die neuen Bestimmungen das mit 5,5 Milliarden Euro bezifferte Hochwasserschutzprogramm von Bund und Ländern rechtlich ergänzen sowie das hochwasserangepasste Bauen bundesweit vorantreiben.

Verschärfte Bestimmungen für Ölheizungen und Heizöltanks beschlossen
Mit dem Hochwasserschutzgesetz II werden Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten nicht per se verboten. Allerdings unterliegen Ölheizungen und Heizöltanks schärferen Bestimmungen. Demnach müssen sie entweder hochwassersicher nachgerüstet oder gänzlich ersetzt werden. Welche Gebiete dabei als überschwemmungs- oder risikogefährdet gelten, liegt in der Verantwortung der einzelnen Länder. Grundsätzlich aber gilt: Bestehen in einem Gebiet Hochwasserschutzeinrichtungen, handelt es sich auch um ein Risikogebiet – andernfalls um ein Überschwemmungsgebiet. Eine Unterscheidung ist deshalb relevant, weil Anwohner in Risikogebieten 15 Jahre Zeit zur Nachrüstung erhalten, Anwohner in Überschwemmungsgebieten dagegen nur 5 Jahre. Im Vergleich leben schätzungsweise rund 6,1 Millionen Menschen in Risikogebieten und 1,6 Millionen Menschen in Überschwemmungsgebieten.

Bundesregierung verpflichtet betroffene Hausbesitzer zur Absicherung
Das Hochwasserschutzgesetz II nimmt betroffene Hausbesitzer in die Pflicht, ihre Heizöltanks auf eine von zwei Arten zu sichern:

  1. Sie rüsten den Aufstellraum des Öltanks, inklusive der Fenster und Türen, so auf, dass er komplett wasserdicht ist.
  2. Sie sichern den Öltank selbst gegen Ölaustritte ab, indem er gesetzeskonform gegen Aufschwimmen verankert wird.

Zwar haben Hausbesitzer einige Jahre Zeit, um den Hochwasserschutz umzusetzen, warten sollten sie damit trotzdem nicht. Fehlende, nicht rechtzeitige oder unsachgemäße Nachrüstungen werden gemäß den neuen Bestimmungen mit Bußgeldern bis 10.000 Euro geahndet. In diesem Zusammenhang weist die Bundesregierung ebenfalls darauf hin, dass Vorsorge auch Sache der Bürger ist. Dazu zählen individuelle Maßnahmen zum Hochwasserschutz, wie zum Beispiel eine Rückstausicherung oder eben hochwassersichere Heizölanlagen.

Neuanschaffung von Heizölanlagen in deklarierten Gebieten verboten
Ungesicherte Heizöltanks können im Falle einer Überschwemmung aufschwimmen, wodurch das Heizöl in die Umwelt gelangt. Die Bundesregierung erklärt dazu, dass bis zu 70 % der Sachschäden bei Überflutungen durch ausgetretenes Öl entstehen. Dringt das Heizöl nämlich in die Bausubstanz ein, erleidet meist das komplette Gebäude einen wirtschaftlichen Totalschaden. Neuanschaffung von Heizölanlagen sind somit zukünftig in Überschwemmungs- und Risikogebieten verboten.

Mehr Wissen zum Thema Hochwasserschutzgesetz II
> Hier nachlesen: Das Hochwasserschutzgesetz II
> Pressemitteilung des Bundes zum Schutz vor Überschwemmungen
> Bußgeldbestimmungen im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes

Unwetter: Politik fordert mehr Eigenvorsorge

Bislang haben sich Unwettergeschädigte häufig auf Soforthilfe vom Staat verlassen. Das soll sich in Zukunft ändern. Die Politik fordert die Bürger auf, selbst Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Starkregen und Hochwasser treffen die Republik mit zunehmender Häufigkeit. Doch trotz des steigenden Risikos sind hunderttausende Bürger nach wie vor nicht ausreichend gegen einhergehende Unwetterschäden versichert. Vielmehr wird nach einer Naturkatastrophe finanzielle Hilfe vom Staat gefordert. Hat die Regierung in der Vergangenheit noch Milliarden für Nothilfen ausgeben, könnte sich das schon bald ändern.

Im Freistaat Sachsen gibt es bereits seit 2011 eine Regelung, die nur in Ausnahmefällen Unterstützung gewährt. Nun folgt auch das Land Bayern diesem Ansatz und schränkt seine Nothilfe ab Mitte 2019 ein. Die Bürger sind angehalten, entsprechende Versicherungen abzuschließen, zumal rund 99 Prozent der Gebäude gegen Hochwasser versichert werden können. Staatliche Hilfe stünde dann lediglich den Bürgern zu, die sich zum Beispiel nachweislich vergeblich um einen Versicherungsschutz bemüht haben. Wie sich die Lage in den verbleibenden Bundesländern entwickelt bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass sich laut Klimastudie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Schäden durch Hochwasser bis Ende dieses Jahrhunderts im schlimmsten Fall sogar verdreifachen wird.

Quelle: Staat schränkt Nothilfe ein (GDV)
Beitrag zum Thema: Naturgefahrenreport 2017

Naturgefahrenreport 2017 – eine Schaden-Chronik

Welche verheerenden Schäden Starkregen in Deutschland verursacht, zeigt der Naturgefahrenreport 2017, eine Publikation des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Flusshochwasser ist nur in ufernahen Gebieten ein Risiko. Überschwemmungen durch Starkregen können sich dagegen bundesweit ereignen und katastrophale Schäden verursachen. Dies bilanziert auch der Naturgefahrenreport 2017: Während die Höhe der Überschwemmungsschäden im Jahr 2015 noch rund 100 Millionen Euro betrug, verzehnfachte sich die Summe der Versicherungsschäden 2016 auf rund 940 Millionen Euro. Seit 1999 waren lediglich die Hochwasserkatastrophen von 2002 mit 1,8 Milliarden Euro und 2013 mit 1,65 Milliarden Euro verheerender.

Unwetterrisiko nimmt weiter zu

Laufende Studien lassen bereits einen gefährlichen Trend erkennen. Demnach verkürzt sich der Zeitraum zwischen schadenarmen und schadenreichen Jahren. Unwetter und Starkregen haben so allein im Sommer 2017 Versicherungsschäden in Höhe von 600 Millionen Euro verursacht.

>> Naturgefahrenreport 2017 – die Schaden-Chronik des GDV.
>> Naturgefahrenreport 2017 – illustrierter Serviceteil.

Verbraucher verkennen den Versicherungsschutz bei Hochwasser

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) informiert über die häufigsten Irrtümer der Verbraucher zum Versicherungsschutz bei Hochwasser.

Bundesweit geht ein Großteil der Bevölkerung davon aus, dass sie Bilder von Hochwasser nur über den TV-Bildschirm erreichen. Selbst von einer derartigen Katastrophe heimgesucht zu werden scheint kategorisch ausgeschlossen. Dabei entstanden allein bei der Flut im Jahr 2013 rund 85 % der versicherten Schäden abseits der Flüsse und Seen. Wie aktuell das Thema ist beschrieben wir bereits in unserem Beitrag „Versicherungsschutz bei Hochwasser & Starkregen bleibt Thema“.

Hochwasserrisiko wird unterschätzt
Der erste Irrtum vieler Hausbesitzer ist die Risikobewertung. Schließlich droht Hochwasser nicht nur dann, wenn Flüsse über ihre Ufer treten – Starkregen und die Klimaerwärmung weiten die Risikogebiete zunehmend aus. Ob das eigene Gebäude in einer Überschwemmungszone steht erfahren Eigentümer durch die Prüfung von Experten oder auf www.hochwasser-pass.com.

Versicherungsschutz oft unzureichend
Zwar stieg die Versicherungsdichte beim Schutz vor Naturgefahren im Jahr 2017 an, jedoch sind nach wie vor rund 60 % der Versicherungsnehmer mangelhaft gegen Hochwasser abgesichert. Meist fehlt innerhalb der Wohngebäudeversicherung die separate Elementarschadenversicherung. Während der Elementarschutz bei neuen Verträgen mitangeboten wird sollten bestehende Policen dringend geprüft und ggf. erweitert werden.

Versicherungsschutz nicht wirtschaftlich
Laut Forsa-Umfrage sind drei Viertel der Bundesbürger der Meinung, dass ein Versicherungsschutz entweder gar nicht erst möglich ist oder die Kosten der Versicherung ihren Nutzen übersteigen. Aktuelle Risikoanalysen und bauliche Präventivmaßnahmen belegen allerdings das Gegenteil. Neuesten Schätzungen zufolge können 99 % der Gebäude gegen Hochwasser versichert werden.

Hochwasserschäden sind unvermeidbar
Gemäß einer ebenfalls weit verbreiteten Ansicht fühlen sich Hausbesitzer den Wassermassen hilflos ausgeliefert. Dabei bestehen realistische Optionen die Innenräume vor Überschwemmungen zu schützen. Beim Neubau sollten Risikogebiete beispielsweise konsequent gemieden werden. Gebäude innerhalb von Hochwasserzonen können dagegen mit wasserdichten Fenstern, Türen und Wänden aufgerüstet werden. Ebenso hilft eine Rückstausicherung Schäden im Haus abzuwenden.

Staat bezahlt Hochwasserschäden
Wer sich beim Hochwasserrisiko auf staatliche Mittel verlässt geht ein existentielles Risiko ein. Auch wenn die Bundesregierung 2002 und 2013 finanzielle Unterstützung bewilligte, handelte sie dennoch freiwillig. Vielmehr obliegt es den Landesregierungen staatliche Gelder an Betroffene zu verteilen. Und die wiederum müssen nachweisen, dass sie sich um Versicherungsschutz bemühten bzw. warum sie keinen Elementarschutz erhielten. Da schlichtweg kein Rechtsanspruch auf staatliche Finanzmittel besteht bleiben Betroffene im schlimmsten Fall auf sämtlichen Kosten sitzen.

Weitere Beiträge zu diesem Thema:
> Schützen Sie sich vor Unwettergefahren und Naturkatastrophen
> Versicherungswirtschaft rechnet mit mehr Unwettern
> Risiko für extreme Wetterlagen wächst bundesweit

Versicherungsschutz bei Hochwasser & Starkregen bleibt Thema

Versicherungsschutz bei Hochwasser & Starkregen bleibt Thema

Der Sommer 2017 wird uns wohl als eher unbeständig in Erinnerung bleiben. Teils war es überraschend kalt, teils war es einfach zu warm. Vielerorts war die beliebteste Jahreszeit aber vor allem eines: deutlich zu nass. Starkregen und Hochwasser suchten auch dieses Jahr weite Teile des Landes heim. Doch obwohl Unwetter tendenziell zunehmen wiegen sich Hausbesitzer noch immer in falscher Sicherheit: Das Thema Versicherungsschutz bleibt aktuell.

Wie bereits im vergangenen Jahr aus einer repräsentativen GfK-Befragung hervorging, halten 88 Prozent der Immobilienbesitzer Überschwemmungen für ungefährlich. 66 Prozent gehen sogar davon aus, nie durch eine Überschwemmung geschädigt zu werden. Zwar stieg die Versicherungsdichte beim Schutz vor Hochwasserschäden in den letzten 15 Jahren; mehr als die Hälfte der Befragten besaß dennoch keine Elementarschadenversicherung.

Fehlende Absicherung vor Hochwasserschäden durch Unwissenheit

Eine weitere Rolle beim Versicherungsschutz vor Hochwasserschäden spielt das Wissen der Verbraucher. Problematisch: Mehr als 90 Prozent glauben ausreichend gegen Naturgefahren abgesichert zu sein. Tatsächlich belegt die Praxis in der Regel das Gegenteil. Hier sind Verbraucher nämlich gegen Schäden durch Sturm oder Hagel abgesichert – die notwendige Erweiterung der Wohngebäudeversicherung zur Absicherung von Regen oder Hochwasser fehlt dagegen.

Aus diesem falschen Sicherheitsgefühl heraus ergab sich laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zuletzt die Zahl von 11 Millionen unzureichend abgesicherter Immobilien in Deutschland. Die Möglichkeit, sein Haus überhaupt zu versichern, ist hierbei nicht einmal entscheidend. Immerhin stellte der GDV fest, dass 99 Prozent der Gebäude gegen Starkregen und Überschwemmungen versichert werden können.

Während es zum einem auf die Beratungsqualität der Versicherungen ankommt, sollten Verbraucher dringend aus eigenem Interesse ihren Versicherungsschutz prüfen.

Bilanz der Naturgefahren

Versicherer zahlen 2016 rund 2 Milliarden Euro für Schäden durch Starkregen und Stürme.

Quellen: GfK-Umfrage „Elementarschadenversicherung in Deutschland“ (2016), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)