Die häufigsten Fragen rund um das Thema Bautrocknung und wir stehen Rede und Antwort.

Die häufigsten Fragen rund um das Thema Bautrocknung und wir stehen Rede und Antwort.

Wir sind die Profis in Sachen Bautrocknung. Deswegen können Sie jederzeit auf unsere professionelle Expertise zählen. Doch was umfasst eigentlich dieses Fachgebiet und was gibt es dazu Wissenswertes zu erfahren? Wir haben für Sie an dieser Stelle einmal diverse wichtige Fragen und Antworten zusammengefasst, um Ihnen einen guten Überblick zu verschaffen.

Was bedeutet eigentlich Bautrocknung?

Unter dem Begriff Bautrocknung versteht man, wie der Name schon impliziert, die Trocknung eines Bauwerks, um diesem gezielt Feuchtigkeit zu entziehen. Bautrocknungsmaßnahmen kommen insbesondere bei Feuchtigkeitsschäden wie Wasserrohrbrüchen als auch bei Neubauten im Zuge des gängigen Trocknungsprozesses z.B. zur Trocknung von Estrichen und Putzen zum Einsatz.

Was sind die Folgen von unbehandelten Feuchtigkeitsschäden?

Werden Feuchtigkeitsschäden nicht zeitnah und vollständig behoben, kann es zu Folgeschäden kommen. Die Feuchte breitet sich im Mauerwerk weiter aus und Dämmungen verlieren ihre Wirkung. Durch die Feuchtigkeit verschlechtert sich das Raumklima und die Gefahr von Schimmelpilzbildung steigt. Die Sporen der Schimmelpilze können gesundheitsgefährdende Folgen haben. Auch Auswirkungen auf die Statik des Gebäudes sind möglich. Daher sollten Sie sofort handeln, um einen Schaden schnellstmöglich zu begrenzen.

Benötigt man bei einem Neubau immer eine Bautrocknung?

Bei einem Neubau ist eine professionelle Bautrocknung eigentlich nicht mehr wegzudenken. Da Fertigungszeiten häufig kurz sind und oft nur wenig Zeit für die Trocknung/Lüftung bis zum Einzug verbleibt, sollte definitiv nicht auf eine Bautrocknung verzichtet werden. 

Was wird bei der Bautrocknung gemacht?

Um die richtige Form der Bautrocknung festzulegen, sollte eine Begehung und Begutachtung von einem Experten vor Ort stattfinden. Die Wahl des Trockungsverfahrens und der Geräte ist von verschiedenen Faktoren wie u.a. vom Gebäudetyp sowie Wand- und Bodenbelägen abhängig.

Bei der Bautrocknung setzen wir auf die technische Trocknung mit Kondensationstrocknern. Bei der technischen Trocknung wird den betroffenen Bauteilen die Feuchtigkeit entzogen, indem die Raumluft im Gebäude heruntergetrocknet wird. Diese Vorgehensweise ist sehr effizient und die Anwendungsmöglichkeiten sind vielseitig. Die Kondensation-Bautrocknung weist eine besonders hohe Entfeuchtungsleistung auf, punktet durch einen niedrigen Energieverbrauch und ist ohne großen technischen Aufwand durchführbar.

Über ergänzende Lüfter/Gebläse wird zudem die Schicht hoher Luftfeuchte am Material aufgebrochen und so die Verdunstungsrate erhöht. Wände, Decken und Böden trocknen somit noch wesentlich schneller.

Wie lange dauert eine Bautrocknung?

Die Laufzeit einer Bautrocknung hängt vom Umfang der Trocknungsmaßnahme ab. Wenn es sich nur um die Entfeuchtung einzelner Baubereiche handelt, rechnet man mit einem Trocknungszeitraum von etwa 14-21 Tagen, bei der Trocknung eines Hauses beträgt die Trocknungszeit häufig mehrere Wochen. Um den Zeitraum exakter zu bestimmen, bieten wir Feuchtigkeitsmessungen vor Ort an.

Können die Bautrocknungsgeräte auch gemietet werden?

Je nach Anwendung empfehlen wir Ihnen eine professionelle Beratung mit Vor-Ort-Service. Bei uns haben Sie aber auch die Möglichkeit Bautrocknungsgeräte anzumieten. Welche Geräte bei uns gemietet werden können, erfahren Sie unter https://www.bautrocknung-nrw.de/produkt-kategorie/vermietung/.

Kann die Versicherung bei einem Feuchtigkeitsschaden festsetzen, welche Firma die Bautrocknung übernimmt?

Auch wenn Versicherungen im Schadensfall Empfehlungen für ein bestimmtes Bautrocknungsunternehmen aussprechen können, hat der Eigentümer in letzter Instanz die Entscheidung darüber zu fällen, welches Unternehmen die Trocknungsleistung übernehmen soll. Da Versicherungsverträge variieren, sollten die Angebote allerdings vor Auftragsübermittlung mit dem Versicherungsunternehmen abgestimmt werden, um die Übernahme der Kosten zu klären. Sollte die Versicherung eine andere Firma empfohlen haben, übernehmen wir selbstverständlich auch sehr gerne die Absprache mit Ihrer Versicherung. 

Sie haben weitere Fragen an uns?

Für alle Fragen rund um das Thema Bautrocknung können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden. Sie erreichen uns telefonisch, über das Kontaktformular oder per E-Mail. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Sofortmassnahmen im Schadensfall

Sofortmaßnahmen im Schadensfall: Schnell wieder wohlfühlen!

Sie haben einen Feuchtigkeitsschaden festgestellt? Ein Schadensfall kann jederzeit vorkommen, aber was ist dann genau zu tun? Wir haben ein paar wichtige Hinweise für Sie zusammengefasst.

Sofort handeln

Einen Schaden sollte man nie auf die lange Bank schieben. Je zügiger man als Geschädigter reagiert, desto geringer das Risiko, dass sich der Schaden noch vergrößert oder es zu Folgeschäden kommt. Jeder Geschädigte ist zudem auch gesetzlich verpflichtet den Schaden zu begrenzen (Schadensminderungspflicht, § 254 BGB). Dies ist besonders wichtig, um den Schaden auch bei der Versicherung geltend machen zu können und nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.

Maßnahmen zur ersten Selbsthilfe

Wenn es zu einem Schaden kommt, gibt es einige schadensbegrenzende Sofortmaßnahmen, die Sie unmittelbar in Angriff nehmen können. Handelt es sich um einen Wasserschaden, sollten Sie auf jeden Fall die Wasserversorgung bzw. den Wasserzulauf abstellen, damit keine weitere Feuchtigkeit austreten kann. Darüber hinaus sind die Stromversorgung und alle elektronischen Geräte sofort abzuschalten bzw. zu entfernen, damit es nicht zu Kurzschlüssen kommt. Nasse Gegenstände und Möbel sollten ebenfalls umgestellt und getrocknet werden. Soweit möglich sind grobe Feuchtigkeitsrückstände in den Räumlichkeiten zu entfernen sowie Wände und Decken trockenzuwischen. Falls schon vorhanden, können Sie zudem Luftentfeuchter oder Trocknungsgeräte aufstellen. Stoffe wie Teppiche oder Gardinen sind im optimalen Fall draußen zu trocknen, um die Gefahr von Schimmelpilzbefall zu vermeiden. Sollte es aufgrund von eindringender Feuchtigkeit schon zu einem Schimmelpilzbefall gekommen sein, sollten Sie auf keinen Fall selbst aktiv werden. Durch den Versuch den Schimmel z.B. durch Wegwischen und Demontage von befallenen Bauteilen zu entfernen, kann es zur Verbreitung der Schimmelsporen in der Luft kommen. Hier sollte umgehend ein Experte eingeschaltet werden. Sollten Sie in einer Mietwohnung wohnen, zögern Sie zudem nicht Ihren Vermieter zeitnah zu informieren, damit alle weiteren Maßnahmen abgeklärt werden können.

Unser erfahrenes Expertenteam steht für Sie bereit

Nach den ersten Sofortmaßnahmen ist eine professionelle Beurteilung und Bearbeitung des Schadens unerlässlich: Ob Wasserschaden, Schimmelpilzbefall oder andere Feuchtigkeitsschäden: Wir sind für Sie da, damit Sie schnell wieder schadenfrei wohnen können. Bei Fragen oder Unsicherheiten zum Umgang mit Ihrem Schadensfall können Sie uns jederzeit telefonisch erreichen. Unser Vor-Ort-Service mit Begutachtung und Behebung Ihres Schadens steht Ihnen unter der Woche von Montag bis Freitag zur Verfügung. Sie können uns auch alternativ über das Formular zur Schadensmeldung, das Kontaktformular oder per E-Mail erreichen, um uns Ihren Schadensfall zu schildern. Wir kommen dann schnellstmöglich auf Sie zu, um Ihnen zu helfen.

Wenn Sie nur Equipment zur Trocknung benötigen, können Sie bei uns die passenden Produkte mieten. Diese finden Sie in unserem Miet-Shop unter: https://www.bautrocknung-nrw.de/produkt-kategorie/vermietung/

Bautrocknung Ralf Liesner - 25 Jahre Jubiläum

25-jähriges Firmenjubiläum:
25 Jahre Kompetenz und Leidenschaft

Der 01.08.2020 ist für die Ralf Liesner Bautrocknung GmbH & Co. KG ein ganz besonderes Datum. An diesem Tag vor 25 Jahren begann die Erfolgsgeschichte unseres Heidener Unternehmens, die auch heute noch Bestand hat. Da in 25 Jahren viel passiert, blicken wir in der Firmengeschichte auch gerne zurück auf die Anfänge.

„Meine Arbeit empfand ich schon immer als Berufung.“

Im Herzen des Firmengründers und Geschäftsführers Ralf Liesner entstand die Idee für das Unternehmen bereits in den frühen 1980er-Jahren. „Schon als Kind wollte ich immer eine Firma für Sanitär und Heizung gründen. In meinen ersten Phantasien sollte mein Vater, der seit seiner Jugend als Klempner und Installateur tätig war, dort mit mir gemeinsam arbeiten.“ Dieser Kindheitstraum sollte viele Jahre später Wirklichkeit werden. 

Erste Erfahrungen im Bereich Installations- und Heizungsbau sammelte Ralf Liesner bereits als Schüler im Alter von 12 Jahren. Aus seinem einstigen Hobby wurde nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung. 

1984 setzte Liesner seine Pläne in die Tat um und startete die berufliche Laufbahn als Gas- und Wasserinstallateur. Daraufhin durchlief er eine kaufmännische Ausbildung und absolvierte schließlich die Prüfung zum Gas- und Wasserinstallateurmeister. Danach war der Schritt bis zur Selbstständigkeit nicht mehr weit. Am 01.08.1995 erfüllte Ralf Liesner sich seinen großen Kindheitstraum und machte sich nun selbstständig. Für das Unternehmen kam nur der Heimatort Heiden in Frage. „Hier bin ich geboren und hier gehöre ich hin“. Eine Lernpause lag damals jedoch noch in weiter Ferne. Neben der Ausbildung zum Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister bildete er sich weiter zum Betriebswirt des Handwerks.

„In 25 Jahre hat sich sehr viel verändert.“

Während Ralf Liesner zur Gründung des Unternehmens noch ohne Mitarbeiter gestartet ist, zählt das Unternehmen zum 01.08.2020 nun zehn Mitarbeiter inkl. Teilzeitkräfte. 

Liesner leitet das Familienunternehmen mittlerweile zusammen mit seiner Frau Beate Liesner und seiner Tochter Kirsten Liesner, die im September 2018 nach ihrem Studium zur Diplom-Ingenieurin für Baumanagement und Ingenieurbau in das Unternehmen eingestiegen ist. 

Auch der Schwerpunkt des Unternehmens hat sich im Laufe der Jahre geändert. Während vor 25 Jahren ausschließlich der Bereich „Sanitär-Heizung“ das Leistungsportfolio des Unternehmens bestimmte, konzentriert sich das Unternehmen seit 2001 ausschließlich auf die Bautrocknung und Wasserschadenbeseitigung. Dieser Bereich wurde bereits 1997 hinzugenommen und hat sich technisch immer weiterentwickelt.

„Schnelligkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität sind auch heute noch unsere Stärken.“

25 Jahre haben das Unternehmen zu dem gemacht, was es heute ist. Auch wenn sich viel geändert hat, sind die Motivationen und besonderen Stärken nach wie vor dieselben.

Ralf Liesner: „Mir ist es wichtig bei einem Wasserschaden kurzfristig helfen zu können. All unsere Kunden erhalten immer rasch die richtige Hilfe, ohne dass lange Wartezeiten entstehen.“

Auch nach 25 Jahren geht Ralf Liesner immer noch mit Freude zur Arbeit und freut sich auf die neuen Anfragen und Aufgaben. Das habe er besonders seinen Kunden und seinem Team zu verdanken.

„Ich möchte mich bei allen Kunden, Geschäftspartnern und auch ganz besonders bei meinen Kolleginnen und Kollegen für ihr Vertrauen und die tolle Zusammenarbeit bedanken. Wir freuen uns auf die nächsten 25 Jahre!“

Von 25 Jahren: Zeitungsanzeigen vom 01.08.1995 und 16.03.1996

Das Haus im Frühjahrscheck

6. Deutscher Schimmelpilztag: Teilnehmerprojekte als aktiver Tagungsbestandteil

Am 24. und 25. Januar 2020 findet zum sechsten Mal der deutsche Schimmelpilztag in Neuss statt. Hier treffen sich die Fachleute der Branche zum gemeinsamen Austausch und um neueste Entwicklungen und Technologien kennenzulernen. Neu in diesem Jahr: Die Expertenmeinung aller Teilnehmer ist auch gefragt und wird aktiv während der Veranstaltung eingebunden.

Hochqualifizierte Referenten und Referentinnen informieren beim Deutschen Schimmelpilztag wie gewohnt mit spannenden Vorträgen aus verschiedenen Bereichen rund um das Thema Schimmelbefall. So können sich Teilnehmer beispielsweise auf eine Live-Vorführung einer Gesamtzellzahlanalytik freuen und interessante Einblicke in die Fluoreszenz-Mikroskopie gewinnen. Weiter erfahren Sie Neuigkeiten aus den Bereichen Tücken und Herausforderungen beim nachträglichen Einbau von Fenstern, Schimmelpilzsanierungen in Krankenhäusern, Lüftungskonzepte und Lösungen im Souterrain, medizinisch mikrobiologische Bewertung von Schimmelpilzen in Innenräumen und vieles mehr.

Neu: Reichen Sie Ihr eigenes Projekt ein

Das Organisationsteam hat für den sechsten Schimmelpilztag noch eine weitere Besonderheit entwickelt: Statt der bisherigen Workshops wird die Expertenmeinung der Teilnehmer aktiver Bestandteil der Tagung. Der Grund hierfür ist der vermehrte Austausch über aktuelle Fälle und Fragestellungen im Internet. Dieser Austausch soll gefördert und auf eine persönliche Ebene gebracht werden. 

In einem Panel werden interessante Fälle aus unterschiedlichsten Blickwinkeln mit Experten aus verschiedenen Fachrichtungen und dem Wissen der Teilnehmer beleuchtet und diskutiert. Offene Fragestellungen sind ebenso Bestandteil des Panels wie auch ungewöhnliche Fälle, die erfolgreich gelöst wurden oder Projekte mit außergewöhnlichen Lösungsansätzen. Alle Teilnehmer sind dazu eingeladen, die Themen dieses Panels aktiv mitzugestalten und ihre Projekte und Vorschläge noch bis zum 30. November 2019 einzureichen.

Weitere Informationen sowie das Programmheft zum Download finden Sie hier: http://www.deutscher-schimmelpilztag.de/

Bautrocknung im Winter – wirtschaftliche Luftentfeuchtung während der kalten Jahreszeit

Der wesentliche Unterschied zur Bautrocknung sowie Luftentfeuchtung im Winter im Gegensatz zu den wärmeren Jahreszeiten besteht in der Trocknungsdauer und somit auch den Trocknungskosten. An der Methodik ändert sich jedoch im Winter im Prinzip wenig: Um die Restfeuchtigkeit in Baumaterialien oder die Luftfeuchtigkeit im Raum zu senken, kommen Entfeuchtungsgeräte zum Einsatz.  

Fallende Außen- und Umgebungstemperaturen im Winter sorgen dafür, dass die Luft weniger Feuchtigkeit aufnimmt. Für den Bereich der Bautrocknung und Luftentfeuchtung bedeutet dies, dass die Effizienz der Luftentfeuchter optimiert werden muss, um die Trocknungszeit und die entsprechenden Kosten so kurz/gering wie möglich zu halten. Je nach den örtlichen Gegebenheiten kommen im Winter zwei verschiedene Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Trocknung von feuchten Räumen oder Neubauten zum Einsatz: Adsorptionstrockner als Alternative zu Kondensationstrocknern oder der Einsatz von Kondensationstrocknern mit zusätzlicher Beheizung.

Unterschied beider Trocknungsmethoden im Winter

Mit dem Einsatz von Adsorptionstrocknern können Sie auf herkömmliche Kondensationstrockner verzichten. Adsorptionstrockner nehmen die Feuchtigkeit aus der Luft meistens über ein sogenanntes Silica-Gel auf. Diese Methode ist bei niedrigen Temperaturen effizienter und wirtschaftlicher gegenüber Kondensationstrocknern. Diese können zwar laut Herstellerangaben bei niedrigen Temperaturen eingesetzt werden, jedoch fällt die tatsächliche Literleistung pro Stunde in der Praxis dabei so gering aus, dass der Betrieb von Kondensationstrocknern weder sinnvoll noch effizient ist. Zudem kann es schnell passieren, dass die inneren Komponenten des Trockners vereisen, wodurch es zu temporären Ausfällen während der Trocknungszeit kommen kann.

Die zweite Möglichkeit, um auch im Winter wirtschaftlich trocknen zu können, ist der Einsatz von Kondensationstrocknern mit zusätzlicher Beheizung. Um einen Kondensationsluftentfeuchter optimal einsetzen zu können, sollte die Raumtemperatur idealerweise bei 18 Grad Celsius und mehr liegen. Im Winter kann diese Raumtemperatur mit einer Zusatzheizung erzeugt werden. Hierfür eignen sich besonders mobile Heizgeräte. Diese kleinen Elektroheizer sorgen für schnelle Wärme.

Benötigen Sie Equipment für die Trocknung im Winter? Bei uns können Sie die passenden Produkte direkt mieten:

Bautrockner und Luftentfeuchter in unserem Miet-Shhttps://www.bautrocknung-nrw.de/produkt-kategorie/vermietung/bautrocknung-und-entfeuchtung/op

Elektroheizer zur Leistungssteigerung von Kondensationstrocknern

Wasserschadenrisiko durch Frost und Schnee

Feuchteschäden erkennen und Ursachen ermitteln

Plötzlich auftretende Flecken an den Wänden oder der Decke: das hat wohl schon fast jeder einmal in den eigenen vier Wänden erlebt. Die Flecken können unterschiedlichste Ursachen haben, wichtig ist vor allem schnelles Handeln.

Viele Haus- und Wohnungseigentümer haben es selbst schon einmal erlebt: wie aus dem Nichts erscheinen Flecken an der Wand und/oder der Decke. Diese Flecken können durch verschiedene Ursachen hervorgerufen werden – durch Wasser, das von außen eingedrungen ist, undichte Keller, Kondensat, nicht ausreichend abgetrocknete Baurestfeuchte bei Neubauten oder nach Sanierungen, undichte Wasser-, Abwasser- oder Heizleitungen und mehr. Wichtig ist vor allem eines, nachdem die Flecken entdeckt wurden: eine zügige Ermittlung der Ursachen durch einen Sachverständigen. Denn auch zunächst kleine Flecken können sich in Windeseile zu einem großen Wasserschaden ausbreiten und zu einem gefährlichen Schimmelbefall führen.

Feuchteschäden erkennen

Wer sein Haus oder seine Wohnung regelmäßig begutachtet, wird dunkle Flecken an Wänden und Decke vermutlich schnell entdecken. Betroffene sollten nicht nur sichtbar dunkle Flecken, sondern auch leichte bis mittelstarke Verfärbungen ernst nehmen. Verfärbungen, die sich an Wand und Decke abzeichnen, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Abtrocknen entstanden. Viele Laien sehen dies als Zeichen der Entwarnung, da der Wasserfleck ja bereits getrocknet ist. Das ist jedoch ein fataler Trugschluss: Genau an diesen Stellen bildet sich oftmals Schimmel, der zunächst gar nicht mit bloßem Auge zu erkennen ist. Zudem kann das Wasser sich auch ein zweites oder drittes Mal seinen Weg durch die Wand bahnen, sofern die Ursache nicht beseitigt wird. 

Ursachen zeitig ermitteln

Betroffene sollten die Abklärung der Ursachen plötzlich aufgetretener Flecken und Verfärbungen nicht lange hinauszögern, denn die Gefahr der Schimmelbildung ist hoch. Verständigen Sie in diesem Fall einen Profi, sodass Sie eventuelle teure Folgeschäden und Gesundheitsgefahren durch Schimmelpilz vermeiden. Auch wegen der Gebäude- und der Hausratversicherung ist schnelles Handeln erforderlich, denn als Eigentümer sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich ein Schaden nicht unnötig ausweitet. Andernfalls kann die Versicherung eine Schadensregulierung ablehnen.

Sollte bereits ein Schimmelbefall vorliegen, ist es erforderlich, diesen professionell beseitigen zu lassen. Die Ralf Liesner Bautrocknung GmbH & Co. KG betreut Sie von der ersten Schadensmeldung bei Wasserschäden oder Schimmelpilzbefall bis zur wiederhergestellten Wohnsituation. Mit modernsten technischen Mitteln können wir schnell handeln und Ihnen teure Folgeschäden ersparen.

Naturgefahrenreport 2018 – eine Schaden-Chronik

Halbjahresbilanz Naturgefahren 2019 des GDV: Schäden in Höhe von 1,3 Mrd. Euro

Sturm, Hagel, Blitz, Starkregen: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte am Montag, den 26.8.2019 die Halbjahresbilanz der Naturgefahren 2019 in Deutschland.  

Die Schadenssumme, die durch Sturm, Hagel, Blitz und Starkregen im ersten Halbjahr in Deutschland entstanden ist, liegt bei 1,3 Milliarden Euro. Nach Einschätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird das Jahr 2019 ein „normales Schadenjahr“. Von der Gesamtsumme fielen 730 Millionen Euro auf Wohngebäude (langjähriger Halbjahresdurchschnitt: 800 Millionen Euro) und 550 Millionen Euro auf Kraftfahrzeuge.

Mehr Hagelschäden an Autos in Süddeutschland

Im Bereich der Naturgefahrenschäden an Autos liegt dieses Halbjahr etwa 10 Prozent über dem langjährigen Durchschnitt von 500 Millionen Euro. Dies ist auf die Unwetterserie und dem starken Hagel an den Pfingsttagen zurückzuführen. Insbesondere in Süddeutschland haben Hagelkörner für vermehrte Blechbeulen und Glasbruch gesorgt.

Starkregenschäden werden weniger

Schäden, die durch Starkregen, Überschwemmungen und Erdgefahren entstanden sind – auch bezeichnet als erweiterte Naturgefahrenschäden – sind im ersten Halbjahr 2019 hingegen gesunken. Der Durchschnittswert der letzten Halbjahre liegt bei 140 Millionen Euro, in diesem Jahr wurde bisher eine Schadenssumme von 70 Millionen Euro geleistet. Weiter teilte der GDV mit, dass mehr als die Hälfte der deutschen Wohngebäudebesitzer (57 Prozent) immer noch nicht mit einer Elementarschadenversicherung gegen die erweiterten Naturgefahren versichert sind, die vor Schäden durch Überschwemmungen oder Starkregen schützt. Somit lägen die tatsächlichen Schäden durch Starkregen auch viel höher.

Die Wirkung von Zimmerpflanzen auf das Raumklima

Allergien im Sommer – was bringt ein Luftreiniger?

Für viele allergiegeplagte Menschen scheinen sie im Sommer die rettende Lösung zu sein: Luftreiniger, die Allergene im Innenraum einfangen. Bringen die Reiniger wirklich etwas? 

Der Sommer bedeutet für viele Menschen nicht nur Sonnenschein und Ferienzeit, sondern auch Allergiezeit. Die Pollen von Roggen, Beifuß, Ambrosia und Co. bahnen sich ihren Weg durch die Luft und das heißt für Allergiker Schnupfen, tränende Augen, ständiges Niesen und mehr. Dies beeinträchtigt den Alltag und das gesundheitliche Wohlbefinden.

Natürlich können Allergiker in der freien Natur den Pollen nicht entkommen. Jedoch versprechen Luftreiniger Abhilfe für die eigenen vier Wände. In Krankenhäusern, der Computerteileproduktion, der Reinraumtechnik und insbesondere in Operationssälen werden bereits seit Jahrzehnten klassifizierte Spezialfilter eingesetzt, um hier die Luft bestmöglich rein zu halten.

Wie funktionieren die Luftreiniger für Zuhause?

Moderne Luftreiniger sorgen mit ihren effektiven Filtermodulen für saubere Luft in Innenräumen. Hierbei wird die Luft je nach Gerät durch verschiedene Filterstufen geleitet, sodass die Raumluft von luftgetragenen Schadstoffen und sogar Gerüchen befreit wird. Pollen, Pilzsporen, Milbenkot, Bakterien, Allergene, Staub und teilweise sogar Viren werden so aus der Luft herausgefiltert. Verschiedene Tests, unter anderem auch durch die TÜV Nord Raumlufthygiene, haben ihre Wirksamkeit bestätigt.

Nicht nur Allergiker profitieren von den smarten Geräten: Schimmelsporen können so ganzjährig aus der Luft gefiltert werden, ebenso verringert sich die Feinstaubbelastung. Wer sich das ganze Jahr über ein gesundes Raumklima wünscht, ist mit einem Luftreiniger bestens aufgestellt.

Um die Luftreiniger vor einem Kauf testen zu können, bietet sich die Miete eines Reinigers an. In unserem Verleih finden Sie Profigeräte zum Mieten. Gerne beraten wir Sie auch, um den für Sie passenden Luftreiniger zu finden.

>> Vermietung von Luftreinigern

 

Wasserschaden im Büro: Diese Sofortmaßnahmen sollten Sie beachten

Tritt im Büro oder Archiv ein Wasserschaden auf, ist die Rettung der Dokumente ein wichtiges Thema – hier sind Profis gefragt.

Das Risiko eines Schadens in Büroräumen oder Archiven durch Überschwemmung, Löschwasser der Feuerwehr oder Rohrbrüche ist für Unternehmen sehr hoch. Hier werden Dokumente und Akten gelagert, die einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen, durch den Schaden jedoch zerstört, beschädigt oder sogar durch einen Schimmelbefall zum gesundheitlichen Risiko werden können. 

Um die Folgeschäden so klein wie möglich zu halten, sind folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Die Dokumente sollten nur von einer Fachfirma / vom Profi getrocknet werden. Versuchen Sie nicht, die durchnässten Akten und Papiere selbst zu trocknen.
  • Informieren Sie schnellstmöglich ein Fachunternehmen, wie die Ralf Liesner Bautrocknung GmbH & Co. KG.
  • Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter vor Krankheitserregern und der Verbreitung von Schimmelsporen: Betroffene Räumlichkeiten sollten nur mit Einmalhandschuhen, Mundschutz und Schutzkleidung betreten werden. Sofern andere Räume betreten werden, sollte die Schutzkleidung vorher abgelegt werden. Die beschädigten Akten und Dokumente dürfen den Raum nicht verlassen.
  • Um Zeit und Kosten zu sparen, sollten schnellstmöglich unwichtige von den wichtigen Dokumenten getrennt werden.

Akten und Dokumente sicher verwahren:

  • Die betroffenen Dokumente sollten in Tüten oder Frischhaltefolie eingewickelt, durchnässte Fotos in wasserdichten Folienbeuteln aufbewahrt werden.
  • Alle Unterlagen sollten in mit Folie ausgelegte Kartons verpackt werden.
  • Bedenken Sie: Eine Aktentrocknung vor Ort ist nicht möglich. Die Akten sollten unbedingt liegend gestapelt in Kartons verpackt werden.
Rohrbruch ein spezieller Versicherungsfall

Schimmelgefahr: Grund zur Mietminderung?

Ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern ist das Thema Schimmel. Entsteht in einem Mietobjekt Schimmel an bspw. feuchten Wänden, ist eine Mietkürzung in den meisten Fällen berechtigt. So wurde es bereits in diversen Gerichtsurteilen entschieden. Doch was ist eigentlich, wenn der Schimmel noch gar nicht sichtbar ist, die Gefahr jedoch besteht?

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat entschieden, dass einem Mieter kein Anspruch auf Mietminderung für Wärmebrücken zusteht, wenn im Errichtungszeitpunkt der Wohnung der übliche Bauzustand eingehalten wurde. Anders ausgedrückt: die bloße Gefahr eines Schimmelpilzbefalles rechtfertigt keine Minderung der Miete.

Geklagt haben zwei Mieter aus Schleswig-Holstein, die sich unter anderem auf den Zustand der 1968 und 1971 erbauten Wohnungen mit fehlender Dämmung und Wärmebrücken beriefen. So bestehe laut Aussage der Mieter jährlich zwischen Oktober und März die Gefahr der Bildung von Schimmel. Durch die vorhandenen Wärmebrücken könne das Risiko auch nicht durch richtiges Lüften und Heizen eliminiert werden.

Zunächst gab das Landgericht Lübeck den Mietern Recht und entschied, dass die Wohnräume nicht höher als empfohlen beheizt werden müssen (Schlafzimmer nicht über 16 Grad, die übrigen Räume nicht über 20 Grad) sowie, dass ein Querlüften der Wohnungen ebenfalls nicht zumutbar sei – zwei Mal am Tag Stoßlüften von bis zu 10 Minuten sei angemessen. Daraufhin wurden die Vermieter verurteilt, für die Mietminderungen sowie die Kosten zur Innendämmung der Wohnungen aufzukommen.


Die Vermieter legten jedoch Revision ein. Allein die Gefahr eines Schimmelpilzbefalls sei kein Mangel, wenn der Grund dafür in der damaligen Bauweise und dem damaligen technischen Standard läge. Auch die Wärmebrücken beträfe die meisten Häuser und Wohnungen, die zu diesem Zeitpunkt errichtet wurden. 

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab den Beklagten Recht und hob die Urteile des Landgerichtes Lübeck weitgehend auf. Es wurde entschieden, dass die Gefahr einer Schimmelbildung keinen Mangel darstellt, sofern das Gebäude nach den geltenden Maßstäben und Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung gebaut wurde. Auch eine nachträgliche Wärmedämmung sei nicht begründet gewesen. Das entsprechende Urteil ist unter Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18 einzusehen.