Schimmel in der Wohnung: Zehn häufige Irrtümer

Die Schimmelpilzgefahr in Wohnungen ist bekannt. Dennoch tummeln sich im Bewusstsein vieler Mieter diverse Irrtümer in Bezug auf den ungebetenen Pilzbefall. Wir zeigen die zehn häufigsten Irrtümer auf und beziehen dazu Stellung.

#1 – Das bisschen Schimmel …

Vorsicht vor Trugschlüssen! Auch ein bloß kleiner Schimmelpilzbefall sollte schnellstens entfernt werden. Selbst eine niedrige Konzentration von Schimmelpilzsporen in der Luft schadet bereits der Gesundheit. Zu den typischen Symptomen zählen: Müdigkeit, Migräne, Hautekzeme, Augentränen, Niesen, Schnupfen, Husten und sogar Asthma bronchiale.

#2 – Was kommt von allein, das geht auch von allein.
Das stimmt leider nicht. Schimmel muss immer konsequent entfernt werden. Kleine und erst kürzlich befallene Oberflächen können getrost in Eigenregie gereinigt werden. Beispielsweise eine Zimmerecke oder die Badezimmerfugen. Großflächiger und lange bestehender Befall sollte dagegen von Experten entfernt werden, weil der Schimmelpilz dann auch im Putz, in der Wand oder im Boden eingedrungen ist.

#3 – Hausmittel gegen Schimmel: Essig hilft.
Der normale Haushaltsessig ist keine Lösung gegen Schimmelpilzbefall. Ganz im Gegenteil: Auf kalkhaltigem Untergrund bietet er sogar Nahrung für den Schimmelpilz. Besser: Spiritus aus dem Bau- oder Drogeriemarkt und damit befallene Flächen besprühen. Weitere Alternativen sind 70- bis 80-prozentiger Ethylalkohol (Weingeist) oder drei- bis sechsprozentiges Wasserstoffperoxid.

Achtung: Tragen Sie bei  letzteren Beispielen unbedingt Schutzhandschuhe sowie Schutzbrille und lüften Sie anschließend gründlich durch.

#4 – Einmal entfernt kehrt Schimmel nicht zurück.
Schimmel kann durchaus wiederkehren, da sich Schimmelpilzsporen immer in der Luft befinden. Finden diese an einer Oberfläche die geeignete Feuchte sowie Nahrung, bildet sich der Schimmelpilzbefall. Die konsequente Bekämpfung der Ursache ist somit essentiell.

#5 – Eine hohe relative Luftfeuchtigkeit ist gesund.
Das trifft ab einer Luftfeuchtigkeit von ca. 60 Prozent nicht mehr zu. Denn über diesen Wert hinaus können sich Schimmelpilzsporen und Milben hervorragend vermehren. Liegt die Raumtemperatur gleichzeitig auch noch hoch, so wird der Kreislauf zudem stark belastet. Deshalb werden für die Luftfeuchtigkeit in Innenräumen Werte zwischen 30 und 55 Prozent empfohlen.

#6 – Fenster zu bei Regen und Nebel.
Im Winter ein klarer Irrtum. Luft kann beim Erwärmen Feuchtigkeit aufnehmen. Wenn demnach während des Lüftens die Außenluft kühler als die im Zimmer ist, kann durch kontrolliertes Lüften die Feuchtigkeit in Innenräumen gesenkt werden. Selbst wenn es draußen regnet oder gar nebelig ist.

#7 – Sommerluft trocknet den feuchten Keller aus.
Stimmt lediglich beim Lüften während der Nachtstunden. Tagsüber erhöht sich im Sommer sogar die Luftfeuchtigkeit, wenn warme Luft in kühle Keller strömt. Daher im Sommer nur nachts und im Winter kontrolliert tagsüber lüften.

#8 – Ein neues Haus mit neuer Dämmung schimmelt nicht.
Eine falsche Annahme. Grundsätzlich gilt nämlich: Herrscht zu lange hohe Luftfeuchtigkeit, beginnt es mit der Zeit zu schimmeln. In Neubauten entsteht Schimmel möglicherweise nach dem Einzug durch hohe Baufeuchte. Darüber hinaus sind Fenster und Fugen in neuen Gebäuden sowie sanierten Altbauten dicht, weshalb das Lüftungsverhalten unbedingt umgestellt und generell öfter gelüftet werden muss.

#9 – Fenster kippen reicht beim Lüften.
Auch hier ist das exakte Gegenteil der Fall: Der Luftaustausch dauert bei gekippten Fenstern deutlich länger – zugleich kühlen die Wände über dem Fenster stark ab. Nun droht Schimmelgefahr, da die Luftfeuchtigkeit an der kalten Wand kondensieren kann. Insbesondere während der Wintermonate besser mehrmals täglich bei Bedarf kurz quer- oder stoßlüften, um die gesamte Luft möglichst rasch auszutauschen.

#10 – Was der Vermieter nicht weiß, …
Großflächiger Schimmelpilzbefall entsteht immer durch schwerwiegende Ursachen. Kehrt der Schimmel trotz Lüften immer wieder, können Wasserschäden oder Baumängel bestehen. Daher ist es sehr wichtig der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter unverzüglich schriftlich Bescheid zu geben. Hier empfiehlt es sich zudem dringend, Fotos des Befalls zu machen und mehrmals am Tag die Luftfeuchtigkeit zu messen. Simple Feuchtigkeitsmesser sind bereits für kleines Geld im Fachhandel erhältlich. Bleibt eine Reaktion aus, so ist es gut, sich bei Mietsrechtsexperten Rat und Hilfe einzufordern.

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