
Schwere Unwetter und starke Regenfälle führen häufig zu vollgelaufenen Kellern. Im ersten Moment sitzt der Schrecken dann immer tief. Dennoch gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren, um Herr der Lage zu werden. So müssen der Vermieter oder die Hausverwaltung sofort über den Schaden informiert werden. Da es nun schnell gehen muss, kann man nebst Telefon auch eine SMS, E-Mail oder ein Fax absetzen. Die umgehende Information ist immens wichtig, damit die Verantwortlichen sofort Schadensbegrenzung ausüben und die Schadensbeseitigung einleiten können.
Was passiert, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist?
Diese Tatsache ist unter Umständen ein Problem. Als Mieter ist man hier nämlich selbst gefragt. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr oder einer Fachfirma vergeht zunächst wertvolle Zeit, bis der Keller ausgepumpt wird. Somit liegt es in Ihrer Verantwortung den Schaden gering zu halten. Wichtige Gegenstände sowie weiteres Inventar von Wert muss unverzüglich aus dem Keller entfernt werden. Informieren Sie die Feuerwehr, dass der Keller leer gepumpt werden muss. Dokumentieren Sie den Schaden anhand von Fotos und ziehen Sie, wenn möglich, Nachbarn als Zeugen hinzu. Eine erfolgreiche Schadensbegrenzung Ihrerseits, gar das eigenständige Auspumpen des Kellers, ist nicht nur in Ihrem eigenen Interesse. Sie handeln zudem zu Gunsten des Vermieters, wodurch sogar ein Ersatz Ihrer Aufwendungen in Frage kommt.
Wer haftet nach einem Unwetter für welchen Schaden?
Der Vermieter ist für Kosten als auch Abwicklung verantwortlich, welche die Wiederherstellung der Bausubstanz und Raumnutzung betreffen. Darunter fallen das Auspumpen, das Austrocknen, die Beseitigung von Schlamm und Schmutz sowie der Einsatz von Trocknungsgeräten.
Wurde Hausrat beschädigt, ist der Vermieter nicht dafür verantwortlich. In aller Regel kann über die Hausratversicherung eine Kostenübernahme geklärt werden. Eine Elementarschadenversicherung deckt sogar meist sämtliche Schäden ab, die durch Starkregen wie auch Überschwemmungen entstehen. Es empfiehlt sich dennoch den Vermieter über Schäden an Ihrem Eigentum in Kenntnis zu setzen. Möglicherweise übernimmt die Gebäudeversicherung einen Teil des Schadens.
Was, wenn der Keller nach Starkregen immer wieder unter Wasser steht?
Sollte dies tatsächlich der Fall sein, ist eine verschärfte Haftung des Vermieters in Betracht zu ziehen. Als Ursache der häufigen Überflutung können bauliche Mängel nicht ausgeschlossen werden. Würden solche von fachlicher Seite zuverlässig belegt werden, kommt eine Haftung des Vermieters für Schäden an Ihrem Eigentum in Frage.