Optische Wiederherstellung von keramischen Bodenbelägen

Service Liesner Bautrocknung NRW

Bei der Estrich-Dämmschichttrocknung nach Wasserschäden muss der Bodenaufbau zwangsläufig angebohrt werden, um den Unterboden fachgerecht zu trocknen. Bislang wurden dabei keramische Bodenbeläge, wie z. B. Fliesen, irreversibel beschädigt. Mit dem von uns eingesetzten, patentierten CeraVogue-Verfahren reduzieren wir Schäden am Bodenbelag auf ein Minimum.

Nach einem Wasserschaden sickert das Wasser häufig in die Estrich-Dämmschicht, ein Bereich, der nur äußerst schwer zugänglich ist. Zwar sind wir heute weit davon entfernt, voreilige Bauteilöffnungen zur Trocknung vorzunehmen, ganz ohne Schäden am Objekt bzw. Fußboden gelingt die Wasserschadenbeseitigung jedoch selten.

Um Wasser, Mikroorganismen und Feuchtluft abzusaugen, wird eine sogenannte Trocknungskette aufgebaut. Diese setzt Kernlochbohrungen im Fußboden voraus, in die Schläuche zum Absaugen des Luft-Wasser-Gemischses gesteckt werden. In gefliesten Räumen hatten Geschädigte also besten Falls eine Ersatzfliese zur Hand oder die verbaute Fliese war noch im Baumarkt erhältlich. Andernfalls führten nur wenige Möglichkeiten um eine Neuverfliesung mit aufwändigen Sanierungsarbeiten herum.

Die Lösung lautet CeraVogue

Das CeraVogue-Prinzip ist so simpel wie genial. Bevor die Kernlochbohrungen im Bodenbelag gesetzt werden, bestimmen Sie die von unserem Techniker vorgeschlagenen Bohrpositionen. Anschließend wählen Sie zu Ihrem Bodenbelag passsende Keramikeinleger aus einem umfangreichen Sortiment, welche die Bohrlöcher nach der Trocknung verschließen. Als versicherte Geschädigte fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Falls die Mustereinleger Ihren Geschmack nicht so recht treffen, können Sie Ihre Flieseneinleger optional sogar selbst entwerfen. Informationen dazu sowie einige Musterbeispiele finden Sie auf unserer Themenseite: Optische Wiederherstellung keramischer Bodenbeläge nach Wasserschäden.

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