Versicherungsnehmern fiel es in der Vergangenheit schwer, in ihrer Versicherungspolice herauszufinden, ab welchem Zeitpunkt ein Leitungswasserschaden versichert ist. Der Bundesgerichtshof verschaffte Geschädigten nun in einem aktuellen Urteil Klarheit.
Die Gebäudeversicherung deckt die Zerstörung oder Beschädigung einer Immobilie durch Leitungswasser ab. Im Fachjargon handelt es sich dabei um Wasser, das bestimmungswidrig aus dem Wasserversorgungssystem (zum Beispiel Zu- oder Ableitungen) austritt.
Bislang musste der Leitungswasserschaden im versicherten Zeitraum eintreten, damit die Versicherung vollumfänglich einspringt. Dies bereitete jedoch bei Neubauten Probleme, für die zum Einzug eine Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde. Trat eine Undichtigkeit nämlich schon vor Bauabschluss auf, waren Schäden bis zum Zeitpunkt der Erstversicherung nicht abgedeckt.
Da Leitungswasserschäden aufgrund ihrer Natur, ganz im Gegensatz zu Rohrbrüchen, meist erst spät entdeckt werden, lag der Nachteil hier klar beim Versicherungsnehmer. Dieser konnte, nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH), bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht der Versicherungsbedingungen ohnehin nicht eigenständig alle erforderlichen Versicherungsbedingungen feststellen: Eben dass Leitungswasserschäden nur dann versichert sind, wenn aus einer defekten Leitung erstmals im Versicherungszeitraum Wasser austrat oder versicherte Gegenstände beschädigte.
In einem aktuellen Urteil (siehe Az.: IV ZR 151/15) entschied der BGH schließlich, dass der Zeitpunkt der Entdeckung eines Leitungswasserschadens für die Regulierungspflicht des Versicherers ausschlaggebend ist. Demnach muss die Versicherung alle bis zur Entdeckung der Leckage eingetretenen Schäden ersetzen.
Schadensminderung obliegt dem Versicherungsnehmer
Gänzlich frei von jedweder Pflicht sind Versicherungsnehmer dennoch nicht. So müssen Geschädigte ihre Rettungs- und Schadensminderungspflicht strikt einhalten. Nach der Entdeckung eines Leitungswasserschadens müssen sie zudem die undichte Stelle genau ermitteln (lassen) und die Versicherung umgehend informieren.
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