Die Wasserschadentrocknung ist eine Dienstleistung. Sie wird von professionellen Fachfirmen durchgeführt und unterliegt bestimmten Prozeduren. Als Dienstleister vermitteln Sie unter anderem durch Ihre Dokumentationen die Kompetenz Ihres Unternehmens. Darüber hinaus überzeugt transparente Bürokratie Auftraggeber und beugt Differenzen im Nachhinein vor.
Zu Beginn jeglicher Trocknungsmaßnahmen steht die ausführliche Schadensanalyse. Während einer Ortsbegehung werden sämtliche Details in Bezug auf den Schaden festgehalten. Aber auch Fragen rund um das Objekt sollten bereits hier geklärt werden. Ob handschriftliche Notizen am Klemmbrett oder Checkliste auf dem Notebook oder Tablet: Die Schadensanalyse ist die Grundlage für Ihr Angebot. Je mehr Informationen Sie sammeln, desto präziser erfolgt die Kalkulation.
Wichtige Fragestellungen in diesem Zusammenhang:
- Wurde der Schaden behoben?
- Worin liegt die Ursache des Schadens?
- Welche Bauteile / Räume sind betroffen?
- Wie ist die Beschaffenheit der Bauteile?
Zurück im Büro gilt es nun, die Wasserschadentrocknung auf Grundlage der gesammelten Daten zu planen. Dank Ihrer gründlichen Schadensanalyse bestimmen Sie, welche Trocknungsgeräte wo aufgestellt werden, welche Vor- oder Zusatzarbeiten erforderlich sind und welche Baumaterialien in der Zwischenzeit für den Rück- oder Wiedereinbau bestellt werden müssen. Ein wichtiger Grundsatz lautet, Wartezeiten sowie Nutzungsausfälle zu minimieren.
Sobald die Auftraggeber den Auftrag bestätigen, haben Sie grünes Licht für die Durchführung der Trocknung. Dabei gilt: Ohne Unterschrift kein Aufbau. Erst die förmliche Auftragserteilung ist für beide Parteien bindend. Ebenso ist die Trocknung nicht bei Erreichen der Zielfeuchte erfolgreich abgeschlossen, sondern erst mit dem vom Auftraggeber unterschriebenen Abnahmeprotokoll.
Hinweis: Bei der Auftragsannahme gehen Sie nach § 631 BGB einen Werkvertrag mit Ihrem Kunden ein. Somit sind Sie trotz Abnahmeerklärung zu einer Gewährleistungsdauer von 5 Jahren verpflichtet.
Im Anschluss an die Wasserschadentrocknung folgt zu guter Letzt die Rechnungsstellung. An dieser Stelle erhält der Kunde zusätzlich das Messprotokoll plus Messskizze sowie einen Nachweis über den von den Trocknungsgeräten verbrauchten Strom. Diese Unterlagen sind zum einen für die Unterlagen des Kunden vorgesehen, darüber hinaus werden sie von Versicherungen bzw. Energieversorgern zu Abrechnungszwecken verlangt.
Die Bürokratie, sprich Auftrag, Lieferschein, Rechnung und Co., zählt ebenso zur Wasserschadenbeseitigung wie Bautrockner, Ventilatoren oder Trocknungstürme.
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