Retten, was zu retten ist. Der Rest wird entsorgt. Prinzipiell ist diese Vorgehensweise korrekt. Allerdings sollten Geschädigte bei der Entsorgung nach einem Wasserschaden besonders sorgfältig vorgehen.
Nach einem Wasserschaden müssen sich Geschädigte leider oftmals von ihrer durchnässten und aufgeweichten Einrichtung trennen. Doch bevor Bücher, Möbel und Elektrogeräte gesammelt im Container enden, sollte der Verlust ausführlich dokumentiert werden. Schießen Sie Fotos der beschädigten und zerstörten Gegenstände, am besten aus verschiedenen Perspektiven. Auch der Zustand betroffener Räume sollten auf diese Weise festgehalten werden, damit Ihre Versicherung einen möglichst exakten Eindruck gewinnt.
Im Anschluss an die Dokumentierung kann zerstörtes Mobiliar im Sperrmüllcontainer entsorgt werden. Bauschutt wird getrennt entsorgt. Da neben den Fotos auch die Rechnungen für die Entsorgung bei der Versicherung eingereicht werden, ist die akkurate Mülltrennung umso wichtiger. So gehört auch der Abfall entsprechend der Versicherungsverträge, welche die jeweils betroffenen Gegenstände versichern, getrennt entsorgt. Ist diese Trennung nicht mehr erkennbar, verweigern die Versicherer unter Umständen die Kostenübernahme der Entsorgung.
Ein Wasserschaden bedeutet für Geschädigte stets eine außergewöhnliche Belastung. Sie sollten dennoch einen möglichst kühlen Kopf bewahren und die Schadensabwicklung mit Geduld und Sorgfalt angehen.