Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. hat in Zusammenarbeit mit Verbänden der Sanierungsbranche und der Sachverständigen die aktuellen Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung (VdS 3150) erstellt und veröffentlicht.
Mit jährlich weit über eine Million Schadensfällen zählt der Leitungswasserschaden in Deutschland zum Tagesgeschäft. Die Mehrheit der Fälle wird ohne besonderen Aufwand rasch und ordnungsgemäß abgeschlossen. Für Sanierungsbetriebe und Sachverständige eine Frage der Routine. Potenzielle oder tatsächlich betroffene Verbraucher stellen sich dennoch die Frage, was sie im Schadenfall tun können, damit die Behebung möglichst reibungslos verläuft. Auch die Mitarbeiter in den Schadenabteilungen der Versicherer profitieren von einer Orientierungshilfe. Daher richtet sich die VdS 3150 in erster Linie an eben diese Zielgruppe, aber ebenso an Leser aus der Fachwelt.
Die Richtlinien beschreiben ausführlich den optimalen Ablauf der Behebung von Leitungswasserschäden – von der initialen Schadenfeststellung bis zur abschließenden Entschädigungszahlung. Sie sollen außerdem dazu beitragen, dass die Schadenbehebung von allen Beteiligten als kooperativer Prozess verstanden wird. Sie enthalten klare und verständliche Hinweise und Erläuterungen, wer im Normalfall eines Leitungswasserschadens was beachten muss und wer die einzelnen Teilaufgaben erfüllen sollte.
Kurzübersicht zu den Inhalten:
- Anwendungsbereich und Ziele der VdS 3150
- Schadenmeldung des Versicherungsnehmers an den Versicherer
- Abstimmung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer
- Feststellung und Behebung der Schadenursache
- Wiederherstellung und Instandsetzung
- Erstmaßnahmen, Abnahme, Gewährleistung, Literatur
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