Schimmel im Neubau: Gefahrenerkennung und Vorbeugung

Schimmelbefall ist ein Problem, das längst nicht nur bestehende Immobilien bedroht. Der Neubau stellt bereits eine kritische Phase für die Bildung und Verbreitung von Schimmelpilzen dar. Im absoluten Härtefall muss der Bau gestoppt oder der Einzug gar untersagt werden.

Schuld an Schimmel im Neubau sind Feuchtigkeit und Nässe. Der Rohbau steht zum Teil über Monate offen. Regen dringt ungehindert in das Bauwerk und hält Böden, Wände und Decken lange feucht. Infolge dessen nisten sich auch Schimmelsporen ein, die in der feuchten Bausubstanz eine optimale Wachstumsgrundlage finden. Wird der Bau zu spät geschützt, breitet sich der Schimmel frei aus.

Ein weiteres Risiko besteht insbesondere bei unbeheizten Baustellen im Winter. Sind das Dach gedeckt und die Fenster eingebaut, beginnt meist direkt der Innenausbau. Das Problem: Estrich und Putz enthalten erhebliche Mengen Wasser, welches abgeführt werden muss, ansonsten schlägt es sich als Kondensat auf kalten Oberflächen nieder und durchnässt das Bauwerk wieder und wieder. Ohne eine technische Luftentfeuchtung oder das gewissenhafte Heizen und Lüften gelingt Schimmel also auch hier eine ungebremste Ausbreitung.

Schimmel im Neubau vorbeugen

Es sollte im dringenden Interesse des Bauherrn liegen, die Baustelle zu jeder Jahreszeit möglichst trocken zu halten. Eingedrungenes Regenwasser gehört unverzüglich aufgenommen. Systematisches Stoßlüften ist Pflicht. Im Optimalfall wird eine technische Neubautrocknung ausgeführt. Regelmäßige Feuchtigkeitsmessungen helfen darüber hinaus, den Trocknungsprozess zu überwachen.

Schimmelgefahr rechtzeitig erkennen

Hat sich der Schimmel erst einmal im Gebäude ausgebreitet, hilft nur noch die fachgerechte Schimmelpilzsanierung. Bauherren sollten deshalb nicht auf einer nassen Baustelle weiterbauen lassen. Beim Verdacht auf Schimmelbefall, z. B. durch muffigen Geruch oder erkennbare Schimmelflecken, sollte umgehend ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen werden.

Schimmelbefall zählt als gravierender Bauschaden. Es muss immer erst die Ursache behoben werden, bevor der Bau fortgesetzt wird.

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