Problemstellen: Hier fühlen sich Schimmelpilze wohl

In den Wintermonaten häuft sich üblicherweise die Zahl der Feuchtigkeits- und Schimmelpilzschäden. Da sie aber meist im Verborgenen liegen, wird längst nicht jeder Schaden sofort erkannt. Im Frühjahr sollten Eigentümer und Mieter ihr Objekt daher sorgfältig kontrollieren und an einigen Stellen etwas genauer hinschauen.

Ungedämmte Außenwände sind grundsätzlich anfällig für Schimmel. Kühlen sie im Winter aus, bildet sich an der Innenseite Kondenswasser. Bleiben die Wände lange feucht, entstehen mit hoher Wahrscheinlichkeit Schimmelpilze. Eine gründliche Schimmelkontrolle ist also insbesondere in Altbauten Pflicht. Es kann aber auch ganz andere Bereiche im Haus treffen.

  1. Fenster: Kontrollieren Sie die Fensterlaibungen, vor allem in unsanierten Altbauten.
  2. Heizkörper: Heizkörpernischen in nicht durchgehend beheizten Räumen sind häufig auf der gesamten Fläche schimmelgefährdet, da die Außenwand hier aufgrund geringer Dicke stärker auskühlt.
  3. Zimmerecken: Die Ecken an Böden und Decken sind anfällig für die Ablagerung von Kondenswasser und sollten entsprechend kontrolliert werden.
  4. Möbel: Hinter sowie unter Möbeln zirkuliert die Luft nur schlecht. Bildet sich hier Kondenswasser findet Schimmel, zusätzlich noch durch die Staubbelastung, eine optimale Nahrungsgrundlage.
  5. Silikonfugen: Im Bad oder in der Küche entstehen große Menge Feuchtigkeit, die an den Silikonfugen zur Bildung von Schimmelpilzen führen können.

Entdecken Sie bei Ihrer Kontrolle tatsächlich kleinflächigen Schimmelbefall, können Sie ihn mit Brennspiritus oder Isopropylalkohol vorsichtig beseitigen. Bei befallenen Flächen von über einem halben Quadratmeter ist allerdings ein Fachbetrieb mit der Sanierung zu beauftragen – das empfiehlt auch das Umweltbundesamt. Kehrt der Schimmel an bestimmten Stellen gar immer wieder, könnten Schäden am Bauwerk vorliegen. In diesem Fall sollten Sie ebenso wenig zögern, die Ursache durch einen Sachverständigen analysieren zu lassen.

>> Hilfe bei Schimmelbefall in Gebäuden.

Schimmel im Neubau: Gefahrenerkennung und Vorbeugung

Schimmelbefall ist ein Problem, das längst nicht nur bestehende Immobilien bedroht. Der Neubau stellt bereits eine kritische Phase für die Bildung und Verbreitung von Schimmelpilzen dar. Im absoluten Härtefall muss der Bau gestoppt oder der Einzug gar untersagt werden.

Schuld an Schimmel im Neubau sind Feuchtigkeit und Nässe. Der Rohbau steht zum Teil über Monate offen. Regen dringt ungehindert in das Bauwerk und hält Böden, Wände und Decken lange feucht. Infolge dessen nisten sich auch Schimmelsporen ein, die in der feuchten Bausubstanz eine optimale Wachstumsgrundlage finden. Wird der Bau zu spät geschützt, breitet sich der Schimmel frei aus.

Ein weiteres Risiko besteht insbesondere bei unbeheizten Baustellen im Winter. Sind das Dach gedeckt und die Fenster eingebaut, beginnt meist direkt der Innenausbau. Das Problem: Estrich und Putz enthalten erhebliche Mengen Wasser, welches abgeführt werden muss, ansonsten schlägt es sich als Kondensat auf kalten Oberflächen nieder und durchnässt das Bauwerk wieder und wieder. Ohne eine technische Luftentfeuchtung oder das gewissenhafte Heizen und Lüften gelingt Schimmel also auch hier eine ungebremste Ausbreitung.

Schimmel im Neubau vorbeugen

Es sollte im dringenden Interesse des Bauherrn liegen, die Baustelle zu jeder Jahreszeit möglichst trocken zu halten. Eingedrungenes Regenwasser gehört unverzüglich aufgenommen. Systematisches Stoßlüften ist Pflicht. Im Optimalfall wird eine technische Neubautrocknung ausgeführt. Regelmäßige Feuchtigkeitsmessungen helfen darüber hinaus, den Trocknungsprozess zu überwachen.

Schimmelgefahr rechtzeitig erkennen

Hat sich der Schimmel erst einmal im Gebäude ausgebreitet, hilft nur noch die fachgerechte Schimmelpilzsanierung. Bauherren sollten deshalb nicht auf einer nassen Baustelle weiterbauen lassen. Beim Verdacht auf Schimmelbefall, z. B. durch muffigen Geruch oder erkennbare Schimmelflecken, sollte umgehend ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen werden.

Schimmelbefall zählt als gravierender Bauschaden. Es muss immer erst die Ursache behoben werden, bevor der Bau fortgesetzt wird.

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