Sturm- und Unwetterschäden: Welche Versicherung zahlt?

Rohrbruch ein spezieller Versicherungsfall

Im März kommt das Jahr 2019 langsam sprichwörtlich ins Rollen. Stürme und Starkregen ziehen über das Land und hinterlassen abermals Schäden an Wohngebäuden. Wer ausreichend versichert ist, braucht jedoch keine finanziellen Folgen fürchten. Doch welche Versicherung zahlt im Schadenfall?

Bei Unwetterschäden sind meist mehrere Versicherungen beteiligt. Allen voran steht die private Haftpflichtversicherung, die ohnehin zu den wichtigsten Versicherungen zählt. Sie zahlt beispielsweise an Geschädigte, wenn diese bei Sturm von Gegenständen vom Balkon getroffen werden. Hausbesitzer schützt sie dagegen vor den finanziellen Folgen, wenn ihr Baum auf ein fremdes Fahrzeug stürzt. Auf Seiten der Mieter steht weiter die Hausrat-Versicherung, seitens der Haus- oder Wohnungsbesitzer die Wohngebäude-Versicherung.

Hausrat-Versicherung schützt Mieter – Elementarschäden zusätzlich versichern

Die Hausrat-Versicherung erstattet Unwetterschäden an beweglichen Gütern. Das sind Schäden durch Sturm oder Blitzschlag an z. B. Sofas, Teppichen, Fernsehern, Computern oder der Kleidung. Der Versicherungsschutz gilt in aller Regel für die Wohnung als auch für den Keller. Ausgeschlossen sind dagegen meist der Balkon und die Terrasse. Verbraucher sollten Policen vor Abschluss trotzdem sorgfältig prüfen, damit alle persönlich wichtigen Details abgedeckt sind.

Schäden durch Starkregen, wie der vollgelaufene Keller, müssen zusätzlich versichert werden. Die Elementarschaden-Versicherung ist ein Zusatz bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Sie zahlt beispielsweise auch, wenn Schmutzwasser aus der Kanalisation zurück ins Haus gedrückt wird. Weiter sind auch Elementarschäden wie Erdrutsche und Lawinen abgesichert.

Wohngebäudeversicherung greift erst ab Windstärke acht

Damit die Wohngebäudeversicherung einspringt, muss ein Sturm mindestens Windstärke acht (62 km/h) messen. Sie deckt dann alle Sturmschäden am Dach und dem Gebäude ab. Kleine Gebäude wie ein Carport oder eine Gartenlaube werden bereits öfter mitversichert. Verbraucher sollten ihre Police aber auch hier sorgfältig prüfen. Darüber hinaus ist der Blitzschlag, auch ein dadurch entstandener Brand, mitversichert.

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