Informationen für Verwender von Messwerten und Messgeräten

Die Eichaufsichtsbehörden veröffentlichten kürzlich ein Informationsblatt für alle Verwender von Messwerten und Messgeräten im geschäftlichen Verkehr im Bereich der Sanierung bzw. Trocknung von Gebäuden.

Wenn bei der Sanierung oder Trocknung in Gebäuden die verbrauchte elektrische Energie von Geräten erfasst und weitergegeben wird, gelten laut der Eichaufsichtsbehörden klare Vorschriften. So müssen hierfür Messgeräte verwendet werden, die den Anforderungen an das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und an die Mess- und Eichverordnung (MessEV) entsprechen.

Sanierungsfirmen sind hier gemäß den eichrechtlichen Vorschriften Messgeräteverwender bzw. Messwerteverwender und müssen u. a. die Anforderungen des § 31 MessEG beachten. Was das konkret bedeutet und welche Kriterien erfüllt werden müssen, erklärt das aktuelle Informationsblatt.

Inhalte des Informationsblattes:

  • Anforderungen an interne Messgeräte
  • Anforderungen an externe Messgeräte
  • Anforderung an die Messwerterfassung
  • Anforderungen an die Messwertverwendung

Darüber hinaus geben die Eichaufsichtsbehörden Hinweise zur Pauschalabrechnung sowie für die Verwendung von Zeitmessgeräten. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Punkten entnehmen Sie dem Informationsblatt, welches wir nachfolgend zum Download bereitstellen.

Informationsblatt der Eichaufsichtsbehörden herunterladen (PDF)

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