Das Land NRW genehmigt Soforthilfe nach Hochwasser in Borken

Leistungen Liesner Bautrocknung NRW

Starkregen und Hochwasser sorgten zwischen dem 23. und 27. Juni 2016 für teils schwere Schäden im Kreis Borken. Geschädigte Privathaushalte, Kleingewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe erhalten nun bis zum 31. Juli 2016 Soforthilfen.

Die Gelder werden nach Genehmigung durch die Stadt Borken ausgezahlt. Wer Soforthilfe beantragen kann und wie hoch diese ausfällt:

  1. Privathaushalte: Sofern ein nicht versicherbarer Schaden von mindestens 5.000 € vorliegt, werden abhängig von der Haushaltsgröße zwischen 1.000 € und 2.500 € bereitgestellt.
  2. Kleingewerbebetriebe: Gilt für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten (auch landwirtschaftliche Betriebe), denen ein nicht versicherbarer Schaden von mindestens 10.000 € entstanden ist. Das Land stellt in diesem Fall 5.000 € bereit.

Unter folgendem Link finden sie alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular.

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