Hausratversicherung: Hotel muss nicht das billigste sein

Wohnräume sind nach einem Schaden manchmal vorübergehend nicht mehr bewohnbar. Mieter oder Eigentümer müssen dann ein temporäres Quartier beziehen. Versichert die Hausratspolice auch Hotelkosten, müssen Geschädigte allerdings nicht die billigste Bleibe wählen.

Ein Paar zog nach einem Wasserschaden für 62 Tage in eine Doppelhaushälfte. Die Kosten für die Unterbringung betrugen 100,00 Euro pro Tag. Versichert war laut Versicherungsschein die Übernahme der Hotelkosten von 100,00 Euro pro Tag für maximal 100 Tage. Zur gerichtlichen Auseinandersetzung kam es, weil der Versicherer die Gesamtkosten für die Unterbringung bestritt.

Laut Versicherer hätte das Paar aufgrund seiner Schadenminderungspflicht eine günstigere Unterbringung wählen müssen. Das Saarländische Oberlandesgericht teilte diese Meinung nicht und sprach den Klägern im Urteil vom 13.01.2016 Recht zu.

Quelle: Az. 5 U 15/15

Wasserschaden: Trocknung nach Plan

Unwetter oder Rohrbrüche führen in der Regel dazu, dass Bauteile unterschiedlich stark durchfeuchtet werden. Das dadurch entstehende Szenario ist dann allgemein als ein Wasserschaden bekannt. Indem seine Trocknung sorgfältig durch eine Fachfirma geplant wird, lässt sich die erfolgreiche Wiederherstellung der Nutz- und Bewohnbarkeit maximieren. Hierzu gehört in erster Linie die Ermittlung der Schadensursache sowie das Einholen möglichst umfassender Informationen bezüglich betroffener Konstruktionen und Baustoffe. Liegen diese Daten zu Grunde, können die notwendigen Arbeiten, die erforderlichen technischen Gerätschaften und eventuelle Zusatzleistungen festgelegt werden. Als solide Basis der gesamten Fallbearbeitung dient dabei die lückenlose Dokumentation bis zum endgültigen Abbau der Trocknungsmaßnahme am Ort des Geschehens.

Kurzum: Die technische Trocknung eines Wasserschadens ist weitaus mehr als „einfach nur einen Trockner aufstellen“. Und sie ist u. a. deshalb erforderlich, weil eingedrungene Feuchtigkeit auf natürliche Weise nicht in angemessener Zeit entweicht.

Zu Beginn steht die Schadensaufnahme: Mittels Checkliste, Skizze und Fotos wird der Schaden detailliert aufgenommen sowie Informationen über die Bausubstanz festgehalten. Je präziser dieser erste Schritt ausgeführt wird, desto präziser können die Trocknung geplant und vor allem die Kosten kalkuliert werden. Messgeräte unterstützen den Techniker vor Ort bei der Eingrenzung des Schadens. Zudem liegen durch sie Referenzwerte für spätere Kontrollen des Trocknungsprozesses vor.

Wichtig: Es wird vorausgesetzt, dass die Ursache des Wasserschadens bekannt und natürlich auch behoben ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so gilt es, die Leckage zunächst zu orten und zu reparieren beziehungsweise Unwetterschäden zu sanieren.

Sobald die Lage vor Ort ausgiebig analysiert wurde, erfolgt die Auslegung der Maschinen. Luftentfeuchtungsgeräte können anhand von Skizzen oder Bauplänen dimensioniert werden. Einen bewährten Anhaltspunkt stellt das Raumvolumen dar. An massiven Bauteilen empfiehlt sich der zusätzliche Einsatz von Ventilatoren, um den Entfeuchtungsprozess positiv zu unterstützen. Vorsicht allerdings bei der Überdimensionierung: Ist die Leistung der Trocknungsgeräte zu hoch, entziehen sie dem Bauteil die Feuchtigkeit zu schnell. Als Folge tritt ein Kapillarabriss ein. Die Trocknungsmaßnahme würde unterbrochen.

Konnte Wasser zudem in Hohlräume oder Unterbodenkonstruktionen eindringen, so muss die Planung um Seitenkanalverdichter ergänzt werden. Gemäß dem Stand der Technik, welcher seit nunmehr zehn Jahren angewendet wird, werden betroffene Bereiche im Unterdruck- oder Saugverfahren getrocknet. Moderne Turbinen saugen das Wasser dabei ab. Innerhalb einer sogenannten Trocknungskette werden das Wasser und grobe Partikel in Wasserabscheidern aufgefangen. Feinfilter – bei Schimmel- bzw. Bakterienbelastung auch HEPA-Filter – halten die Raumluft frei von Schadstoffen. Zwecks Geräuschreduktion werden, meist bereits als Standard, zusätzliche Schalldämpfer genutzt, um die Geräuschbelastung in bewohnten Gebäuden zu minimieren.

Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten müssen unter Umständen Tapeten, Oberbeläge oder Putz entfernt werden, um dampfdiffusionsoffene Oberflächen zu schaffen. So wird im Einzelfall gewährleistet, dass die Feuchtigkeit dem Bauteil entweichen kann. Eigentümer und Versicherer sehen dieses Vorgehen zwar nur ungern, jedoch ist es für den Trocknungserfolg unabdingbar.

Merke: Grundsätzlich verfolgt jede Wasserschadenbeseitigung den Ansatz des möglichst zerstörungsfreien Arbeitens.

Nützliche Links zu diesem Thema:

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Leistungen Liesner Bautrocknung NRW

Wasserschadenbeseitigung – ein Fall für den Fachmann

Jeder kennt sie, jeder schätzt sie – emsige und talentierte Heimwerker. Was im oder um das Haus auch ansteht, so legen sie stets tatkräftig Hand an. In einigen Bereichen des Alltags sollten die persönlichen Kompetenzen jedoch ihre Grenzen kennen. Insbesondere dann, wenn es um Leitungswasserschäden geht. Denn wer den Wasserschaden in Eigenregie zu beseitigen versucht, riskiert unter Umständen mehr, als bei Schadenseintritt auf dem Spiel stand. Warum Sie also im Ernstfall besser einen Fachmann engagieren? Wir geben einige Beispiele: 

  1. Selbstüberschätzung: Selbst wer den Ruf als Tausendsassa genießt, sollte sich vor Antritt einer Aufgabe selbst hinterfragen, ob die eigenen Fähigkeiten und das Wissen wirklich ausreichen oder ab einem Punkt nur noch nach Gutdünken gewerkelt wird.
  1. Folgekosten: Auch wenn die Schadensursache gefunden und das Schadensbild behoben wurden, führt die unzureichende Ausführung der Arbeit häufig zu neuen Schäden und damit neuen Kosten. Mangelhafte Reparaturen oder zu kurze Trocknungszeiten resultieren dann in Spätfolgen wie erneutem Rohrbruch, Schimmel oder Hausschwamm.
  1. Gefahren: Abhängig von der Größe des Schadens und der betroffenen Bauteile kann ein Gebäude, insbesondere Altbauten, bei mangelhaften Wasserschadensanierungen in seiner Tragfähigkeit angegriffen werden. Bleiben entsprechende Wasserschäden gar unbehandelt, kann die Statik von vor allem Holzkonstruktionen stark beeinträchtigt werden.
  1. Versicherung: Sind Wasserschäden über die eigene Versicherung abgedeckt, ist das für Betroffene eine bedeutsame Erleichterung. Um die vertraglich geregelten Leistungen auch auszuschöpfen, müssen allerdings auch die Rahmenbedingungen der Versicherung berücksichtigt werden. Und diese setzen den Einsatz von Fachunternehmen voraus.
  1. Besonderheiten: In bestimmten Fällen ist es schlichtweg nicht möglich den Wasserschaden, seine Ursache und die Folgen selbst anzugehen. Wenn z. B. der Keller komplett unter Wasser steht, braucht es die Feuerwehr mit ihrer Spezialausrüstung. Wurden wichtige Dokumente Opfer des Wassers, übernehmen Spezialunternehmen die professionelle Aktenrettung.

Heimwerker ernten zu Recht ihr Lob. Wie in allen Bereichen des Lebens muss bloß erkannt werden, wann der Fachmann gefragt ist.

Bei Rohrbrüchen deshalb am besten direkt 02867.908210-0 anrufen!

 

 

 

 

Wasserschaden-Versicherung

Verbraucherschutz rät zur Wasserschaden-Versicherung

Das Wetter im Wandel der Zeit

Durch den Klimawandel erleben wir zunehmend extremere Wetterverhältnisse. Schwere Gewitter und Starkregen führen immer häufiger zu Überschwemmungen. Auch abseits von Seen oder Flüssen steigt die Gefahr, dass Gebäude von Überflutungen heimgesucht werden.

Verbraucherzentrale warnt vor unterschätztem Risiko

Laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) besteht für rund 1,5 Prozent der bebauten Fläche in Deutschland akute Gefahr durch Hochwasser. Eine repräsentative Statistik des GDV zeigte hier, dass nur 38 Prozent der Versicherungsnehmer einen Schutz vor Hochwasser oder Starkregen in Ihren Policen abdecken. Die Gefahr eines Feuerschadens wird hier in der Regel wesentlich häufiger versichert. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit eines Wasserschadens noch in zwei Kilometern Entfernung zu einem Gewässer doppelt so hoch wie die Entstehung eines Brandes. Ohne adäquaten Elementarschutz zahlt beim Wasserschaden keine Versicherung. Der Verbraucherschutz warnt ausdrücklich vor den immensen Kosten, welche zu ernsten finanziellen Schwierigkeiten führen können.

Potenzielle Gefahrenquellen wahrnehmen

Die Natur ist lange nicht die einzige Ursache, welche eine Wasserschaden-Versicherung rechtfertigt. So liegen dem GDV jährlich Meldungen über mehr als eine Millionen Leitungswasser-Schäden vor. Insgesamt beläuft sich die Schadenshöhe jedes Jahr auf zwei Milliarden Euro. Auch in diesem Fall würde eine Elementarschadenversicherung Eigentümer und Mieter absichern. In diesem Zusammenhang erklärt das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS), dass Rohrsysteme in privaten Haushalten zwischen 30 und 50 Jahren halten. Daraus ergibt sich das Risiko eines Rohrbruches statistisch gesehen alle 15,6 Jahre.

Trotz des vermeintlich geringen Risikos sollten Versicherungsnehmer prüfen, ob ein Wasserschaden ausreichend abgedeckt ist. Auf diesem Wege lassen sich folgenschwere Kosten im Ernstfall bestmöglich abwenden.

Wasserschaden – Wettlauf gegen die Zeit

Der Wasserschaden reiht sich hoch oben unter den Schreckensszenarien von Gebäudeeigentümern und deren Bewohnern ein. Und das zu Recht, wie wir aufgrund unserer langjährigen Praxiserfahrung feststellen müssen. Offensichtliche, bestimmungswidrige Wasseraustritte sorgen häufig bereits ausreichend für kostenintensive Trocknungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen.  Eine besondere Gefahr geht darüber hinaus allerdings von zu spät gemeldeten, nicht entdeckten oder gar verharmlosten Wasserschäden aus. Liegt ein solcher schon einige Zeit zurück, wächst das Ausmaß des Schadensbildes um ein Vielfaches.

Um schwerwiegenden Folgeschäden entgegen zu wirken, ist immer schnelle und vor allem professionelle Hilfe gefragt. Dank dem aktuellen Stand von Mess- und Trocknungstechnik können die Ursachen des Wasserschadens präzise ermittelt und seine unmittelbaren Auswirkungen effektiv beseitigt werden. Es wird dennoch stets vorausgesetzt, dass prompte Erstmaßnahmen wie das Absperren der Wasserleitung oder die Sicherung des Inventars vorgenommen werden.

Ganz anders sieht es aber dann aus, wenn das Wasser und das Klima über längere Zeit auf die Bausubstanz einwirken konnten. Die bekannteste Konsequenz: Schimmel. Schimmelpilze sind gesundheitsgefährdend und erfordern außerdem spezielle Beseitigungsmaßnahmen, um einen Wiederbefall zu vermeiden. Je nach Grad der Ausbreitung fallen zusätzlich Einrichtungsgegenstände oder andere Besitztümer dem Befall zum Opfer und müssen entsorgt werden. Holzkonstruktionen, insbesondere Holzbalkendecken, können nach einem Wasserschaden ebenso von Pilzen befallen werden. Breitet sich der Hausschwamm aus, besteht im schlimmsten Fall Einsturzgefahr.  Versicherte müssen sich an dieser Stelle außerdem darüber im Klaren sein, dass der Versicherungsschutz bei versäumter oder verspäteter Schadensmeldung oder –begrenzung meist sogar erheblich an Umfang verliert.

Sollte der Ernstfall dann doch einmal in Kraft treten, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und diese Erstmaßnahmen zu ergreifen:

  • Wasserzufuhr abstellen.
  • Stromversorgung ggf. unterbrechen.
  • Ausgetretenes Wasser beseitigen oder den Notruf verständigen.
  • Inventar das in Gefahr ist „retten“.
  • Das Schadensbild dokumentieren, am besten fotografisch.
  • Den Schaden der Versicherung oder dem Vermieter sobald als möglich melden.

Die Ralf Liesner Bautrocknung GmbH & Co. KG steht Ihnen bei einem Wasserschaden ab der ersten Schadenmeldung mit allen Leistungen zur Seite. Als Spezialisten der Bauwerkstrocknung und mit über 20 Jahren Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihr Heim schnell wieder trocken und wohnlich wird.