Service Liesner Bautrocknung NRW

Stromkosten bei der Bautrocknung

Bei der Bautrocknung oder auch Wasserschadenbeseitigung fallen durch die eingesetzten Geräte zwangsläufig zusätzliche Stromkosten an. Wir erklären Ihnen, wer am Ende die Rechnung zahlt, wie Sie den Stromverbrauch überhaupt erkennen und worauf Sie generell achten sollten.

Wenn Sie ein Fachunternehmen mit der Bautrocknung beauftragen, sollten Sie sich vor Beginn der Trocknungsmaßnahme darüber informieren, wie der Stromverbrauch der Trocknungsgeräte dokumentiert wird. Eine Auskunft, die Sie von einem professionellen Dienstleister ohne Umschweife erhalten werden. Klären Sie im Versicherungsfall zudem die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung, um im Nachhinein keine unbequemen Überraschungen zu erfahren.

Bautrocknung durch eine Fachfirma

Erfahrene Dienstleister stellen eine nachvollziehbare Kostendokumentation sicher, indem sie auf hochwertige Bautrockner setzen. Diese sind mit Betriebsstundenzählern ausgestattet, welche die geleistete Laufzeit manipulationssicher aufzeichnen. Dadurch kann der Zählerstand jeweils vor und nach der Trocknung notiert werden. Die Differenz ergibt die tatsächlich gelaufenen Stunden und, multipliziert mit dem Strompreis, die Stromkosten. Beim Einsatz mehrerer Geräte muss dieser Vorgang natürlich wiederholt werden.

Manche Trocknungsgeräte haben zusätzliche Kilowattstundenzähler. Ist dies der Fall, kann man den exakten Stromverbrauch an jeder Maschine ablesen.

Wichtig: Lassen Sie sich die Dokumentation der Fachfirma mit Anschrift, Stromverbrauch sowie Firmenstempel aushändigen. Leiten Sie die Daten anschließend an Ihren Energieversorger weiter, damit Ihnen so eine höhere Einstufung in Ihrem Stromtarif ausbleibt. Legen Sie die Dokumentation zusätzlich Ihrer Versicherung vor, um die Stromkosten im berechtigten Schadensfall erstattet zu bekommen.

Bautrocknung selber durchführen

Sollten Sie die Gebäudetrocknung selbst durchführen, gilt im Grunde dieselbe Vorgehensweise. Mieten oder kaufen Sie zuverlässige Bautrockner mit Betriebs- oder Kilowattstundenzähler. Zeichnen Sie den Verbrauch auf und teilen Sie dem Energieversorger mit, dass es sich um einen einmaligen Anstieg im Verbrauch handelt. Zwar tragen Sie die Stromkosten natürlich selbst, doch auch hier sollte eine Höherstufung im Stromtarif vermieden werden.

Um bereits im Vorfeld die voraussichtlichen Stromkosten zu berechnen, kann die Leistungsaufnahme, angegeben in Kilowatt, der Trocknungsgeräte genutzt werden. Multipliziert man sie mit der anzunehmenden Laufzeit der Maschinen, ergibt sich anhand des aktuellen Strompreises ein Richtwert.