Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag stellt die Berechnung der voraussichtlichen Kosten eines Werkes dar. Er ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Normen zum Werkvertrag geregelt. Unterschieden wird zwischen dem einfachen und dem garantierten Kostenvoranschlag (KV).

Ein einfacher KV beziffert die voraussichtlichen Kosten, wird aber nicht zum Vertragsbestandteil. Steigen die Kosten um über 10 bis 20 Prozent der ursprünglichen Summe, so muss der Unternehmer dies dem Kunden umgehend anzeigen. Der Kunde entscheidet dann, ob er die Mehrkosten zahlt oder den Werkvertrag kündigt.

Beim garantierten KV ist der Unternehmer an die kalkulierte Summe gebunden.