Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht gilt beim Vertragsabschluss einer Versicherung. Versicherte müssen gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz alle Fragen gewissenhaft beantworten, die das finanzielle Risiko des Versicherers erhöhen. Wird die Anzeigepflicht verletzt, kann die Versicherung ihre Prämien erhöhen oder sogar vom Versicherungsvertrag zurücktreten, was eine Verweigerung der Versicherungsleistungen mit sich zieht.