Löschwasserschaden

Setzt die Feuerwehr Haus oder Wohnung im Zuge der Brandbekämpfung unter Wasser, spricht man von einem Löschwasserschaden.

Wasserschäden durch Löschwasser betreffen die Bausubstanz und den Hausrat. Im Versicherungswesen sind daher bei der Schadensregulierung die Hausrat-, Wohngebäude und Feuerversicherung relevant.

Ähnlich der Verschmutzungen infolge von Rauch und Ruß verursacht die Brandbekämpfung mit Wasser oder Pulver häufig größere Schäden als das Feuer selbst.

Ähnliche Einträge