Gemeiner Wert

Der gemeine Wert schützt Versicherungen in bestimmten Fällen vor einer unangemessen hohen Zahlung eines schon vor Schadeneintritt funktionsunfähigen Versicherungsgegenstandes. Bei einem Schaden zahlt die Versicherung also nicht den Neuwert, sondern den tatsächlichen Marktpreis des Versicherungsgegenstandes im momentanen Zustand.

Die Methode wird in der Praxis häufig im Zusammenhang mit Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen genutzt. Waren das Objekt oder der Hausrat nämlich bereits vor dem Schaden unbrauchbar, muss keine Neuwertentschädigung für eine überwiegend wertlose Sache geleistet werden.

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