Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch Naturgewalten ab. Zu diesen elementaren Gewalten zählen Blitzschlag, Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkungen, Lawinen, Schneedruck, Starkregen, Überschwemmungen und Vulkanausbruch. Sie tritt bei Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Einwirkung besagter Elementargefahren in Kraft.
Eine Elementarschadenversicherung ist in der Regel keine eigenständige Versicherung. Sie wird gegen Mehrbeitrag im Rahmen der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten. Besonderheit: Je nach Risikozone für bestimmte elementare Gewalten steigt der Versicherungsbeitrag. Außerdem setzen viele Versicherer vor Abschluss einer Elementarschadenversicherung voraus, dass das zu versichernde Gebäude mindestens 10 Jahre lang keinen der zu versichernden Schadenfälle erlitt.
Hinweis: Schäden an einer Immobilie, die durch Sturm und Hagel entstehen, sind bereits in einer Gebäudeversicherung abgedeckt.