Dreckiges Dutzend

Als „Dreckiges Dutzend“ werden zwölf bestimmte Giftstoffe bezeichnet, die durch die POP-Konvention, das Stockholmer Übereinkommen vom 22. Mai 2001, weltweit verboten wurden. Das „Dreckige Dutzend“ beschreibt organische Chlorverbindungen, die im starken Verdacht stehen krebserregend, Mutationen auslösend und Fehlbildungen bewirkend zu sein. Sie sind besonders gefährlich, da sie sich im Gewebe anreichern, persistent und schwer toxisch sind.

  1. Aldrin
  2. Chlordan
  3. Dieldrin
  4. Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT)
  5. Endrin
  6. Heptachlor
  7. Hexachlorbenzol (HCB)
  8. Mirex
  9. Polychlorierte Biphenyle (PCB)
  10. Polychlorierte Dibenzodioxine (PCDD, „Dioxine“)
  11. Polychlorierte Dibenzofurane (PCDF, „Furane“)
  12. Toxaphen („Camphechlor“)