Schimmel überstreichen – reicht das?

Schimmel in der Wohnung ist immer ein Problem. Das gilt auch, wenn nur kleine Flächen befallen sind. Zwar kann man sich in diesem Fall zunächst das Sanierungsunternehmen sparen, gänzlich unbehelligt sollte der Pilzbefall dennoch nicht davonkommen.

Ein Schimmelpilz taucht nie ohne Grund auf. Typische Ursachen sind Baumängel, falsches Lüften oder unentdeckte Wasserschäden. Wächst der Pilzbefall bereits in großem Stil, muss zum Wohle von Mensch und Material eine professionelle Schimmelpilzsanierung erfolgen. Manchmal fällt der Schaden aber auch kleiner aus. Gänzlich harmlos macht das den Schimmel jedoch nicht. Trotzdem können Mieter und Hauseigentümer hier bei der Beseitigung die Regie führen.

Den Schimmel überstreichen reicht allerdings kaum. Im Gegenteil: Wer hier nur zu einfacher Zimmerfarbe greift, macht es bloß schlimmer. Zum einen kann sich der Schimmelbefall nun unentdeckt weiter ausbreiten. Zum anderen muss immer die Ursache des Schadens bekämpft werden.

Hausmittel gegen Schimmel richtig einsetzen

Vorab sei gesagt, dass gewöhnlicher Essig kein geeignetes Reinigungs- oder Desinfektionsmittel ist. Die Begründung liegt in der niedrigen Konzentration. Trägt man ihn dennoch auf eine befallene Fläche auf, senkt er dort geringfügig den ph-Wert. Das wiederum begünstigt das Wachstum des Schimmels.

Eisessig taugt dagegen zur Schimmelbeseitigung. Konzentrationen über 60 % sind jedoch wohlgemerkt ausdrücklich ungeeignet für Heimwerker. Besser: Brennspiritus oder Isopropylalkohol aus dem Drogeriemarkt oder der Apotheke. Die Stoffe wirken effektiv auf den Schädling ein und verflüchtigen sich schneller als andere gesundheitsschädliche Fungizide. Aufgrund der entweichenden Dämpfe sollte während sowie nach der Anwendung dennoch gründlich gelüftet werden.

Sobald die Fläche vom Befall befreit ist, kann noch eine Spezialfarbe aufgetragen werden. Der Anstrich erfolgt, nachdem die Zimmerfarbe abgetrocknet ist. Entsprechende Produkte sind zum Beispiel im Baumarkt erhältlich.

Wenn der Schimmel wider Erwarten erneut entsteht, sollte unbedingt ein Fachmann konsultiert werden.

Wieder tief durchatmen – Luftreiniger im Sommer

Die Sommerzeit ist für viele Menschen leider auch Allergiezeit. Um Pollen, Gräsern und Co. wenigstens in der Wohnung zu entkommen versprechen Luftreiniger effektive Hilfe. Ihre feinen Filtermodule fangen die Allergene in der Luft auf und verbessern dadurch die Luftqualität im Raum.

Einfach wieder unbeschwert durchatmen. Für Allergiker ist das in der Hochsaison von Roggen, Beifuß sowie Ambrosia leicht gesagt. Denn gereizte Augen und triefende Nasen trüben nicht bloß die Sommerferien. Sie sind unangenehme Strapazen, die Gesundheit und Wohlbefinden erheblich beeinflussen.

In der freien Natur ist es gewiss schwierig den Pollenflug zu unterbinden. Daheim gibt es dagegen wirksame Abhilfe. Ein moderner Luftreiniger kann hier nämlich zuverlässig für saubere Luft sorgen. Ganz ohne den Einsatz von Chemie eliminieren Luftreiniger luftgetragene Schadstoffe wie Allergene, Bakterien, Staub oder sogar Viren. Ihre Effizienz geht so weit, dass auch Asthmatiker stetig gereizten Atemwegen entfliehen können.

Je nach Gerät wird die Raumluft durch mehrere Filterstufen geleitet, welche sie von grobem Staub bis hin zu Gerüchen befreien. Unterm Strich beweisen sich die Luftreiniger das ganze Jahr über als großes Plus für ein gesundes Raumklima. Außerhalb der Allergiezeit beugen sie zum Beispiel der Verbreitung von Schimmelsporen vor und reduzieren die Feinstaubbelastung.

Ob ein Luftreiniger für Sie persönlich in Frage kommt, lässt sich übrigens leicht feststellen. Indem Sie einen geeigneten Luftreiniger kurzzeitig mieten, können Zweifel vor dem Kauf ausgeräumt werden. Darüber hinaus eignet sich die Miete ideal im Falle von Bauvorhaben, bei denen mächtig Dreck aufgewirbelt wird. Eine technische Luftreinigung hält dann nicht nur die Luft zum Wohle der Arbeiter rein, sondern schützt zugleich angrenzende Räumlichkeiten vor der drohenden Kontaminierung.

Einige passende Raumluftreiniger finden Sie in unserem Mietshop:
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Service Liesner Bautrocknung NRW

Bautrockner: Kurz mieten oder gleich kaufen?

Mieten oder Kaufen? Wer einen Bautrockner braucht, der kommt um diese Frage kaum herum. Wir geben Tipps, wann sich das Leihgerät lohnt und wann ein Neukauf besser ist.

Die Entscheidung zwischen Miete und Kauf hängt grundsätzlich von ein paar Faktoren ab: dem Einsatzzweck, der Einsatzdauer, dem Miet- bzw. Kaufpreis und der Einsatzhäufigkeit.

Zunächst muss also erstmal klar sein, wofür der Bautrockner eingesetzt wird. Der Einsatzzweck ist nämlich ausschlaggebend für die benötigte Leistung und Ausstattung des Geräts. Eine fachkundige Beratung ist im Zweifelsfall Gold wert, denn sie vermeidet später böse Überraschungen im Einsatz.

Nachdem das passende Gerät ausgewählt wurde, muss die Einsatzdauer bestimmt werden. Auch an dieser Stelle hilft der Rat eines Experten. Eine Schätzung der Trocknungsdauer entlang von Erfahrungswerten reicht hier aus. Dann kann der Tagespreis mit der voraussichtlichen Mietdauer hochgerechnet werden. Der errechnete Mietpreis wird anschließend mit dem üblichen Kaufpreis des Modells verglichen. Die Differenz der beiden Werte sagt aus, inwiefern sich die Miete lohnt. Wenn der Bautrockner jedoch häufiger eingesetzt werden soll, dann wird ein Neukauf oft zur besseren Option.

Typische Beispiele als Entscheidungshilfe

Wer ständig mit Feuchtigkeit in der Wohnung zu kämpfen hat, sollte auch einen Entfeuchter zur Hand haben. In Wohn- und Kellerräumen reichen meist kleinere Modelle aus. Die einmalige Investition fällt da vergleichsweise gering aus.

Nach einem kleinen Wasserschaden reicht dagegen die kurzfristige Miete aus. Vorausgesetzt der Schaden muss nicht durch ein Fachunternehmen beseitigt werden.

Bei der Neubautrocknung sollten Bauherren auf die Miete setzen. Hier werden in der Regel mehrere Bautrockner sowie unter Umständen noch Ventilatoren und Bauheizungen gebraucht. Die Menge an benötigten Trocknungsgeräten allein schließt den Kauf meist schon automatisch aus.

Kauf-Tipp: Berücksichtigen Sie beim Kauf hochpreisiger Modelle einen Wiederverkauf bzw. ziehen Sie den Kauf eines Gebrauchtgerätes in Erwägung.

Miet-Tipp: Günstige Bautrockner finden Sie im Mietshop von Bautrocknung NRW.

Wohngebäudeversicherung: Entschädigung bei Schadenverhütung

Die Wohngebäudeversicherung erstattet einen Wasserschaden an Wohnung oder Gebäude. Doch wie sieht es mit einer Kostenkompensation aus, wenn der Schaden auf Regenwasser im Drainagerohr zurückzuführen ist? Das OLG Hamm verhandelte solch einen Fall: Eine Frau wollte hier die Kosten für Reparatur- und Schadenverhütungsmaßnahmen von der Wohngebäudeversicherung einfordern.

Im Haus der Klägerin war ein Drainagerohr wegen Verstopfung überlastet und daher übergelaufen. Die Kellerräume des Gebäudes liefen daraufhin voll. Um einen derartigen Wasserschaden in der Zukunft zu vermeiden, veranlasste die Betroffene im Anschluss Reparatur- und Präventivmaßnahmen. Laut ihrer späteren Aussage würde diese Schadenverhütung der „Ertüchtigung der Regenwasserableitung am versicherten Gebäude“ dienen. Entsprechend wollte sie die entstandenen Kosten von ihrer Wohngebäudeversicherung ersetzt wissen.

Die Richter des OLG Hamm konnten diese Auffassung ebenso wenig teilen, wie auch ihre Kollegen am Landgericht Bielefeld. Vielmehr begründeten die Richter ihren Beschluss darin, dass Schäden, die durch das in den Keller eingedrungene Wasser entstanden sind, durch die veranlassten Präventivmaßnahmen nicht nachweislich beseitigt wurden. Wäre eben dies geschehen, so hätte der Versicherer die Reparaturkosten selbstverständlich übernommen.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass das Wasser im Drainagerohr lediglich Regenwasser aus dem Fallrohr war. Die Gegenargumentation der Klägerin, das Regenabfallrohr samt Einlauf sei Zu- bzw. Ableitungsrohr der Wasserversorgung, hielt dem nicht stand. Ein Rückstau-Schaden konnte ebenso ausgeschlossen werden, da auch kein Wasser aus der öffentlichen Kanalisation bestimmungswidrig in das Gebäude eindrang. Am Ende der Verhandlung konnte die Klägerin keinerlei Ansprüche für sich geltend machen.

Quelle: OLG Hamm (20 U 148/16)

Wasserschaden durch Rückstau vermeiden

Bei Starkregen stößt die kommunale Kanalisation irgendwann an die Grenzen ihrer Kapazität. Als unmittelbare Folge dessen staut sich das Wasser in den Abwasserrohren der Häuser. Da es nicht anderweitig abfließen kann, drückt es dann zurück in die Gebäude. Räume unterhalb der Erdoberfläche werden überflutet. Die Tücke bei diesem Wasserschaden: Hausbesitzer haften bei Rückstau selbst.

Ein überfluteter Keller hinterlässt erhebliche Schäden an Böden, Wänden und der Einrichtung. Gefährdet sind aber nicht ausschließlich Gebäude in Hochwassergebieten. Heftige Unwetter können vielerorts dazu führen, dass die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr ableiten kann. Das Wasser staut sich in den Abwasserrohren und drückt durch Schwachstellen in den Keller. Anschlüsse der Waschmaschine oder Abflüsse im Boden verwandeln sich im Nu in Schmutzwasserfontänen.

Hausbesitzer sollten das Rückstaurisiko so früh wie möglich berücksichtigen. An erster Stelle steht da die Frage nach der Versicherung. Ein Wasserschaden durch Rückstau muss nämlich in der Elementarschadenversicherung extra abgesichert werden. Andernfalls haften Grundstückseigentümer bei Schäden durch Rückstau selbst. Hier sei auch darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Betreiber der öffentlichen Kanalisation nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern haften.

Zuverlässige Schutzvorkehrung vor Rückstau sind Hebeanlagen sowie Rückstauklappen. Eine Hebeanlage ist vergleichsweise teuer und benötigt Energie. Dafür arbeitet sie automatisch. Abwasser, das unter der Rückstauebene anfällt, wird rückstausicher auf ein höherliegendes Niveau gefördert. Sanitäre Anlagen können zudem während eines Rückstaus weiter genutzt werden. Rückstausicherungen in Form von z. B. Klappen lassen Abwasser zwar sofort aus dem Gebäude passieren, sperren den Rückweg dann allerdings sicher ab.

Vor dem Einbau der Schutzvorkehrung durch einen Sanitärfachbetrieb sollte bei der Stadtentwässerung in Erfahrung gebracht werden, an welcher Stelle die Sicherung installiert werden muss. Das vermeidet Probleme im Nachhinein. Beim Neubau hält in der Regel der Architekt die passende Information zum Rückstauschutz bereit. Eine grundlegende Beratung sowie Betreuung bieten dagegen unter anderem Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft.

Nach dem Einbau muss fortwährend die Funktionsfähigkeit von Hebeanlagen überprüft werden. Rückstauklappen müssen gleichermaßen einer regelmäßigen Reinigung und Wartung unterzogen werden. Andernfalls droht im Schadensfall das Erlöschen des Versicherungsschutzes. Neben einem Wartungsvertrag mit einem Dienstleister können Hauseigentümer ihre Rückstauklappen nach fachmännischer Unterweisung sogar selbst reinigen und warten.

Warum der Keller im Sommer feucht wird

Ausgerechnet im Sommer beweist sich der Keller jedes Jahr erneut als Problemzone für Feuchtigkeitsschäden. Während Gartenliebhaber Rasen und Pflanzen an manchen Tagen kaum genug bewässern können, rinnt das Wasser im Keller die Wände hinunter. Damit der Keller trocken bleibt und Schimmel nicht die Sommerferien trübt, lohnt es sich ein paar Tipps zu befolgen.

Blieben die Kellerfenster im Winter noch strikt geschlossen, stehen sie nach den ersten warmen Tagen meist überwiegend offen. Hinaus sollen der muffige Geruch und die Feuchtigkeit. Doch anstatt einem trockenen Keller stehen Hausbesitzer bald nassen Wänden gegenüber. Aufgrund der Sommerkondensation wird nämlich zusätzliche Feuchtigkeit in das Untergeschoss hineingetragen.

Der Effekt dahinter unterliegt physikalischen Ursachen. Warme Luft fasst größere Mengen Feuchtigkeit als kalte. Trifft die feuchte Warmluft auf die kalte Kellerwand, kondensiert die überschüssige Feuchtigkeit. Gleiches ist zu beobachten, wenn sich die Feuchtigkeit warmer Umgebungsluft als feine Wassertropfen z.B. auf einem eiskalten Bierglas niederschlagen.

Nun ist ein feuchter Keller nur lange nicht so erfreulich wie eine angemessene Erfrischung. Ganz im Gegenteil: Nasse Wände sind die Grundlage für Schimmelpilzwachstum. Im Sommer wird richtiges Lüften deshalb umso wichtiger, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Tipps gegen feuchte Keller im Sommer:

  • Lüften Sie in den frühen Morgenstunden bzw. in den späten Abendstunden, wenn ein deutlicher Unterschied zwischen Innen- und Außentemperatur besteht.
  • Öffnen Sie die Fenster für 10 bis 15 Minuten so weit wie möglich und erzeugen Sie Durchzug.
  • Öffnen Sie die Fenster an kühlen Tagen ruhig mehrmals für ebenfalls 10 bis 15 Minuten.
  • Während und nach dem Waschen, Trocknen, Duschen oder Bügeln kurz und kräftig lüften.
  • Sperrige Möbelstücke von der Wand abrücken, damit die Luft dahinter zirkulieren kann.

Zusätzliche Abhilfe leistet bei Bedarf ein Luftentfeuchter. Gerade bei regelmäßigen Feuchtigkeitsproblemen im Keller trägt das Gerät zu einem optimalen Raumklima bei.

Sollte ein feuchter Keller im Altbau wiederkehrend Kopfzerbrechen bereiten, sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden. In manchen Fällen dringt Feuchtigkeit durch defekte oder mangelhafte Abdichtungen in die Wände und dem Boden ein. Neben dieser Art der Durchfeuchtung kann auch ein Rohrbruch die Ursache sein. Klar ist: Lüften reicht bei diesen Beispielen nicht mehr aus.

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Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung

Besteht ein erheblicher Mangel an der Mietsache, dürfen Mieter die Miete mindern. Das ist dann der Fall, wenn die Wohnung nicht wie gewohnt genutzt werden kann. Dies gilt ebenso bei Beeinträchtigungen der Wohnqualität und natürlich der Gesundheit. Schimmel zählt zu solchen Mängeln. Eine pauschale Mietminderung ist dennoch nicht immer gleich gerechtfertigt.

Voraussetzung für eine Mietminderung ist, dass der Mieter nicht selbst die Schuld am Mangel trägt. Hat der Mieter einen Mangel an der Mietsache verursacht, so muss er ihn auch beheben. Liegt die Schuld nicht beim Mieter, muss vor einer Mietminderung erst der Mangel angezeigt werden. Am besten schriftlich. Entweder wird das Schriftstück per Einschreiben verschickt oder persönlich überreicht.

In der Mängelanzeige räumt der Mieter dem Vermieter üblicherweise eine Frist von 14 Tagen ein, um den Mangel ordnungsgemäß zu beseitigen.

Hinsichtlich der Schuldfrage wird insbesondere bei Schimmelbefall häufig ein Gutachter hinzugezogen. Neben dem oberflächlichen Pilzbefall verbergen sich nämlich gerne versteckte Schäden am Gebäude oder ein unangemessenes Nutzungsverhalten der Räume. Im Einzelfall entscheidet dann am Ende ein Gericht. Ein Urteil aus Köln zeigt, dass nicht ausschließlich Baumängel Ursache für Schimmel sind.

Im verhandelten Fall bildete sich im Bad des Klägers Schwarzschimmel im ungefliesten Spritzwasserbereich über der Badewanne. Prompt minderte der Mieter deshalb seine Miete und forderte eine Schimmelpilzbeseitigung durch den Vermieter ein. Dieser legte allerdings ein Gutachten vor, welches die Schimmelursache beim Mieter fand.

Das Gericht teilte die Auffassung des Gutachtens. In diesem Fall sei die Badewanne nicht zum Duschen im Stehen geeignet, da der Fliesenspiegel nur etwa hüfthoch vorzufinden ist. Spritzwasser konnte so die ungefliesten Wandbereiche durchnässen, wodurch der Schimmelbefall hervorgerufen wurde.

Steht ein erheblicher Mangel im Raum, sollten Mieter und Vermieter als Erstes ein konstruktives Gespräch miteinander suchen. In vielen Fällen können Probleme ohne große Umstände aus der Welt geschafft werden. Entsteht dennoch ein Konflikt, so sind eine unabhängige, zweite Meinung sowie rechtlicher Beistand in Erwägung zu ziehen.

Quelle des Gerichtsurteils: Landgericht Köln, Az.: 1 S 32/15

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Hausgemachte Feuchtigkeitsprobleme – Frühlingscheck Teil 2

Die Suche nach Feuchtigkeitsschäden geht in die nächste Runde. Nun schauen wir uns Bad und Küche einmal genauer an. Außerdem werfen wir einen Blick hinter Sofa, Kleiderschrank & Co..

Bevor es losgeht, rufen wir noch schnell Verstärkung herbei. Möbel verrücken klappt zu zweit besser und ist sicherer. Anschließend rücken wir nacheinander das Sofa, den Kleiderschrank und das Bett von den Wänden ab – eben alle Einrichtungsgegenstände, hinter denen die Luft nicht richtig zirkulieren kann. Wo sich die Feuchte stauen kann, besteht nämlich erhöhte Schimmelgefahr.

Ob eine Wand nun feucht oder nur kühl ist, lässt sich nicht immer einfach beantworten. In diesen Fällen helfen daher Feuchtigkeitsmesser. Dielektrische Feuchtemesser (ugs. „Kugelkopf“) sind besonders vorteilhaft, da sie die Wand bei der Messung nicht beschädigen. Günstige Modelle erhalten Sie z. B. im Baumarkt.

Messen Sie zunächst einige vermeintlich trockene Wandabschnitte im Zimmer. Die Werte dienen bei der Messung der vermeintlich nassen Wand als Referenz. Wenn die Werte extrem voneinander abweichen, empfehlen sich weitere Nachforschungen. Im Zweifelsfall sollte ein Fachmann konsultiert werden. Grundsätzlich sollten Möbel ca. 15 cm von Wänden abgerückt sein, um Probleme mit Feuchtigkeit oder Schimmelpilzen vorzubeugen.

Feuchtigkeit im Badezimmer

Erhöhte Luftfeuchtigkeit ist im Bad ganz normal. Doch vor allem im Winter wird sie häufig nur unzureichend abgeführt. Ist es draußen kalt, wird selten gelüftet. Prüfen Sie deshalb insbesondere Silikonfugen, Fliesenfugen und Zwischenräume (z. B. hinter dem Spülkasten). Idealerweise stellen Sie dauerhaft ein Hygrometer auf, das stetig Auskunft über den Feuchtegehalt der Luft gibt.

Feuchtigkeit in der Küche

Auch in der Küche produzieren wir u. a. durchs Kochen mehr Feuchte. Außenwände sowie Fensterbereiche sind hier beliebte Brandherde für Schimmelpilzbefall. Überprüfen Sie zudem unbedingt offen gelagerte Lebensmittel, sollte ein Pilzbefall Ihre Küche tatsächlich heimsuchen.

Nützliche Links zum Thema:

>> Lexikon: Wie die dielektrische Feuchtemessung funktioniert.
>> Teil 1 des Frühlingschecks: Feuchtigkeit an Bauelementen.

Im nachfolgenden Teil unseres Leitfadens begutachten wir die Problemzone Keller.  

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Darf die Versicherung die Firma zur Bautrocknung aussuchen?

Muss eine Versicherung für die Wasserschadenbeseitigung aufkommen, darf sie dem Versicherungsnehmer die Wahl des Fachunternehmens nicht vorschreiben. Das sagt ein Urteil des OLG Schleswig-Holsteins. Dies gilt aber nur, wenn im Versicherungsvertrag keine gegenteiligen Klauseln vereinbart wurden.

Das Urteil basiert auf einem Fall aus dem Sommer 2010. In einem Haus in Bad Oldesloe, Kreis Stormarn, trat aufgrund einer defekten Waschmaschine ein Wasserschaden auf. Daraufhin beauftragte der Eigentümer des Gebäudes den späteren Kläger, ein Sanierungsunternehmen aus der Region, zur Trocknung des Wasserschadens. Für diesen bestand zu dieser Zeit eine verbundene Wohngebäudeversicherung.

Als die Trocknungsarbeiten bereits voll im Gange waren, traf der Regulierungsbeauftragte der Versicherung zur Begutachtung des Schadens ein. Im Hinblick auf den Bodenaufbau, einen schwimmenden Estrich, erklärte der Beauftragte die Raumtrocknung jedoch für nicht fachgerecht. Hier blieb im Nachhinein umstritten, ob der Beauftragte den Hauseigentümer auch aufforderte den Sanierungsvertrag mit dem Trocknungsunternehmen zu kündigen.

Am Ende kündigte der Hauseigentümer aber dem Kläger und beauftragte eine vom Regulierungsbeauftragten genannte Fachfirma.

Der Kläger sah in dieser Handlung ein unlauteres Wettbewerbsverhalten der Versicherung. In erster Instanz hatte die klagende Trocknungsfirma damit auch vor dem Landgericht Lübeck Erfolg.  Das Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein wies einen Eilantrag des Klägers auf Wiederaufnahme der Trocknung dagegen zurück.

Zwar hatte die Versicherung tatsächlich nicht das Recht, ihrem Versicherungsnehmer zu verbieten die Schadensbeseitigung selbst in marktgerechter Weise in Auftrag zu geben. Da durch den Regulierungsbeauftragten jedoch von einer nicht fachgerechten Ausführung der Trocknung ausgegangen wurde, stellte die Aufforderung zur Kündigung des Trocknungsvertrages in diesem konkreten Fall kein unlauteres Geschäftsverhalten dar.

Selbst wenn die Einschätzung des Beauftragten falsch gewesen, die Trocknung also fachgerecht ausgeführt wäre, hätte die Versicherung Recht behalten. Man hätte dann bestenfalls eine unsorgfältige Beurteilung des Regulierers, aber keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gerechtfertigt.

Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.07.2011, Az. 6 U 70/10

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Haus und Wohnung im großen Frühlingscheck (Teil 1)

Endlich löst der lang ersehnte Frühling die schmuddelig kalte Wintersaison ab. Von Woche zu Woche steigen die Temperaturen. Die Natur erblüht, die Tage werden heller und länger, man fühlt sich schon am Morgen frisch und munter. Eine unsichtbare Kraft packt das Leben und verleiht ihr neuen Aufschwung. Beste Voraussetzungen, um auch mal wieder Haus oder Wohnung in Schuss zu bringen. Neben dem obligatorischen Frühjahrsputz empfehlen Experten einen gründlichen Check-up der Bausubstanz, damit Feuchteschäden aus der Heizperiode entdeckt und beseitigt werden können.

In unserem 3-teiligen Leitfaden erklären wir Ihnen, worauf es bei der Kontrolle von Haus und Wohnung ankommt. Alles; was Sie darüber hinaus für den Frühlingscheck benötigen; sind ein wenig Geduld, ein waches Auge und eine hell leuchtende Taschenlampe. Ebenfalls nützlich: Ein einfaches Feuchtigkeitsmessgerät. Dazu kommen wir aber später in unserem Leitfaden.

Versteckte Feuchtigkeitsschäden und Schimmel an Bauelementen

Feuchtigkeit sammelt sich vornehmlich an kalten Stellen. An ihnen führt die Unterschreitung der Taupunkttemperatur zur Kondensation. Das bedeutet, dass sich in der Luft enthaltener Wasserdampf auf Oberflächen niederschlägt. Unser erstes Augenmerk gilt deshalb ganz besonders Bauelementen wie Fenstern und Türen. Vor allem die Laibungen schlecht isolierter Fenster sind Risikobereiche für die Bildung von Schimmelpilzen. Begutachten Sie diese sorgfältig und untersuchen Sie ebenfalls Fensterbänke sowie die Wandbereiche direkt unter dem Fenster.

Eine weitere Problemzone stellen Heizkörpernischen dar. Hier sind Außenwände meist dünner, weshalb sie auch stärker auskühlen. Scheuen Sie keine Mühen und leuchten Sie den Bereich sorgfältig aus. Insbesondere dann, wenn die jeweilige Heizung häufiger nicht eingeschaltet wurde.

Da das Auskühlen und die dadurch entstehende Bildung von Tauwasser grundsätzliche Winterprobleme sind, sollten auch sämtliche Ecken im Raum gecheckt werden. Vom Boden bis zur Decke. Sie erweisen sich oft als Ausgangspunkt für Schimmel, da die Zimmerluft hier nur schlecht oder nicht zirkuliert. In Dachgeschossen kann die Begutachtung der Deckenbereiche zudem Rückschlüsse auf bisher unentdeckte Schäden am Dach zulassen.

Nützliche Links zum Thema:

>> Praxistipp: Heizkörpernischen richtig dämmen
>> Warum im Winter Kondenswasser am Fenster entsteht

Und im nächsten Teil unseres großen Frühlingschecks: Möbelrücken nach Maß und das Problem mit dem Wasserdampf.

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