Service Liesner Bautrocknung NRW

Optische Wiederherstellung von keramischen Bodenbelägen

Bei der Estrich-Dämmschichttrocknung nach Wasserschäden muss der Bodenaufbau zwangsläufig angebohrt werden, um den Unterboden fachgerecht zu trocknen. Bislang wurden dabei keramische Bodenbeläge, wie z. B. Fliesen, irreversibel beschädigt. Mit dem von uns eingesetzten, patentierten CeraVogue-Verfahren reduzieren wir Schäden am Bodenbelag auf ein Minimum.

Nach einem Wasserschaden sickert das Wasser häufig in die Estrich-Dämmschicht, ein Bereich, der nur äußerst schwer zugänglich ist. Zwar sind wir heute weit davon entfernt, voreilige Bauteilöffnungen zur Trocknung vorzunehmen, ganz ohne Schäden am Objekt bzw. Fußboden gelingt die Wasserschadenbeseitigung jedoch selten.

Um Wasser, Mikroorganismen und Feuchtluft abzusaugen, wird eine sogenannte Trocknungskette aufgebaut. Diese setzt Kernlochbohrungen im Fußboden voraus, in die Schläuche zum Absaugen des Luft-Wasser-Gemischses gesteckt werden. In gefliesten Räumen hatten Geschädigte also besten Falls eine Ersatzfliese zur Hand oder die verbaute Fliese war noch im Baumarkt erhältlich. Andernfalls führten nur wenige Möglichkeiten um eine Neuverfliesung mit aufwändigen Sanierungsarbeiten herum.

Die Lösung lautet CeraVogue

Das CeraVogue-Prinzip ist so simpel wie genial. Bevor die Kernlochbohrungen im Bodenbelag gesetzt werden, bestimmen Sie die von unserem Techniker vorgeschlagenen Bohrpositionen. Anschließend wählen Sie zu Ihrem Bodenbelag passsende Keramikeinleger aus einem umfangreichen Sortiment, welche die Bohrlöcher nach der Trocknung verschließen. Als versicherte Geschädigte fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Falls die Mustereinleger Ihren Geschmack nicht so recht treffen, können Sie Ihre Flieseneinleger optional sogar selbst entwerfen. Informationen dazu sowie einige Musterbeispiele finden Sie auf unserer Themenseite: Optische Wiederherstellung keramischer Bodenbeläge nach Wasserschäden.

Schimmel im Neubau: Gefahrenerkennung und Vorbeugung

Schimmelbefall ist ein Problem, das längst nicht nur bestehende Immobilien bedroht. Der Neubau stellt bereits eine kritische Phase für die Bildung und Verbreitung von Schimmelpilzen dar. Im absoluten Härtefall muss der Bau gestoppt oder der Einzug gar untersagt werden.

Schuld an Schimmel im Neubau sind Feuchtigkeit und Nässe. Der Rohbau steht zum Teil über Monate offen. Regen dringt ungehindert in das Bauwerk und hält Böden, Wände und Decken lange feucht. Infolge dessen nisten sich auch Schimmelsporen ein, die in der feuchten Bausubstanz eine optimale Wachstumsgrundlage finden. Wird der Bau zu spät geschützt, breitet sich der Schimmel frei aus.

Ein weiteres Risiko besteht insbesondere bei unbeheizten Baustellen im Winter. Sind das Dach gedeckt und die Fenster eingebaut, beginnt meist direkt der Innenausbau. Das Problem: Estrich und Putz enthalten erhebliche Mengen Wasser, welches abgeführt werden muss, ansonsten schlägt es sich als Kondensat auf kalten Oberflächen nieder und durchnässt das Bauwerk wieder und wieder. Ohne eine technische Luftentfeuchtung oder das gewissenhafte Heizen und Lüften gelingt Schimmel also auch hier eine ungebremste Ausbreitung.

Schimmel im Neubau vorbeugen

Es sollte im dringenden Interesse des Bauherrn liegen, die Baustelle zu jeder Jahreszeit möglichst trocken zu halten. Eingedrungenes Regenwasser gehört unverzüglich aufgenommen. Systematisches Stoßlüften ist Pflicht. Im Optimalfall wird eine technische Neubautrocknung ausgeführt. Regelmäßige Feuchtigkeitsmessungen helfen darüber hinaus, den Trocknungsprozess zu überwachen.

Schimmelgefahr rechtzeitig erkennen

Hat sich der Schimmel erst einmal im Gebäude ausgebreitet, hilft nur noch die fachgerechte Schimmelpilzsanierung. Bauherren sollten deshalb nicht auf einer nassen Baustelle weiterbauen lassen. Beim Verdacht auf Schimmelbefall, z. B. durch muffigen Geruch oder erkennbare Schimmelflecken, sollte umgehend ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen werden.

Schimmelbefall zählt als gravierender Bauschaden. Es muss immer erst die Ursache behoben werden, bevor der Bau fortgesetzt wird.

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Neuer UBA-Leitfaden zu Schimmelbefall in Gebäuden

Im Dezember 2017 erschien der überarbeitete und aktualisierte Leitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden. Das Werk dient Fachkreisen als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Betroffene eines Schimmelschadens finden im UBA-Leitfaden zudem wertvolle Tipps und Hinweise zum Umgang mit Schimmel.

Der neue UBA-Leitfaden zu Schimmelbefall in Gebäuden wurde durch die Kommission für Innenraumlufthygiene des Umweltbundesamtes erstellt. Mitgewirkt haben mehr als ein Dutzend Experten und Sachverständige. Die Notwendigkeit eines stets aktuellen Schimmelleitfadens liegt dabei auf der Hand: Schimmel ist in Innenräumen noch immer eines der häufigsten Probleme.

Schätzungen zufolge war jede dritte bis vierte Wohnung in Deutschland bereits von Feuchtigkeitsschäden betroffen. Diese führen stets zu stark erhöhter Luftfeuchtigkeit im Gebäude, welche wiederum die Hauptursache für Schimmelbefall nach Bau- und Wasserschäden ist. Manche Feuchteschäden rufen Bewohner sogar selbst hervor, beispielsweise dann, wenn überschüssige Feuchtigkeit nach dem Waschen, Duschen oder Kochen nicht ausreichend abgeführt wird.

Da Schimmel in vielen Fällen dem bloßen Auge verborgen bleibt, spricht der Schimmelleitfaden fachlich untermauerte Handlungsempfehlungen aus. Betroffene erfahren, was sie selbst tun können und was sie vor allem beachten müssen, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden.

Beteiligten Fachkreisen bietet der Leitfaden ein ausführliches Nachschlagewerk, das sie bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden unterstützt. So umfasst die Publikation unter anderem allgemeine Informationen über Schimmel, die Wirkung von Schimmel auf Gebäude und Menschen, die Bewertung von Messergebnissen sowie die Sanierung von Schimmelbefall.

>> Laden Sie sich den Schimmelleitfaden des UBA hier als PDF-Datei herunter.

Versicherungswesen: Leistungsverlust bei fehlenden Sanitäreinrichtungen

Im folgenden Fall landete ein Wasserschaden in einer Dusche ohne Duschbecken vor Gericht. Da die sanitären Einrichtungen des Klägers nicht den Allgemeinen Bedingungen für die Leitungswasserversicherung entsprachen, bleibt dieser nach dem Prozess auf den Kosten sitzen.

Hintergrund der Klage

Im Haus des Klägers befindet sich in einem komplett verfliesten Raum eine Dusche mit Bodenabfluss. Ein Duschbecken oder eine Duschkabine fehlen daher. Aus besagter Dusche trat bestimmungswidrig Leitungswasser aus und verursachte im darunterliegenden Geschoss einen Wasserschaden. Aufgrund dieses Ereignisses forderte der Kläger seinen vermeintlichen Versicherungsschutz bei der Versicherung ein.

Versicherung beruft sich auf Leistungsfreiheit

Entgegen seiner Erwartung lief die Forderung des Klägers ins Leere. Die Versicherung verweigerte den Versicherungsschutz. Begründung: Schutz gelte nur für bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus einer mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtung der Wasserversorgung. Grundlage für die Entscheidung waren die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Leitungswasserversicherung. Eine derartige Einrichtung, wie zum Beispiel ein Duschbecken, war im Fall des Versicherten nicht vorhanden.

Gericht stützt Argumentation der Versicherung

Der Wasserschaden in der Dusche ohne Duschbecken wird schließlich vor Gericht verhandelt. Dabei schloss sich in erster Instanz das Landgericht München I der Argumentation der Versicherung an. Auch das Oberlandesgericht der bayerischen Hauptstadt hielt die Klage im weiteren Verlauf ebenfalls für unbegründet. Laut der Richter fehlte es im entschiedenen Fall, nach dem Sprachgebrauch des täglichen Lebens, an einer mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtung der Wasserversorgung.

Eine solche Einrichtung hätte allerdings vorhanden sein müssen, um Leistungsansprüche zu begründen, so das OLG München mit Hinweisbeschluss vom 30. August 2017 (25 U 1728/17). Die Kosten des Wasserschadens fielen somit zulasten des Klägers.

Sachverständiger zu Schimmelbefall nach Wasserschäden

Wir berichteten kürzlich über den Fall der Familie Nsaka, die nach einem Fäkalschaden Schimmel in der Wohnung beklagen muss. Im Anschluss an den Beitrag im NDR wurde Detlef Krause, Mitglied des Bundesverbands Feuchte & Altbausanierung e.V., zum Thema Wasserschäden befragt.

Viele Betroffene stehen nach einem Wasserschaden unter Schock. Der Experte rät dennoch zur Besinnung. Ruhe bewahren, so lautet die oberste Devise. Schauen, Sie wo das Wasser eigentlich herkommt. Einen Leitfaden für die weiteren Maßnahmen finden Sie zum Beispiel in unserem Beitrag „Wasserschaden – Wettlauf gegen die Zeit“.

Auf die Frage, welche Trocknungsmethoden es gibt, lautete die folgerichtige Antwort: „Sehr unterschiedlich.“ Demnach hängt die Wahl des Trocknungsverfahrens zunächst davon ab, wieviel Wasser überhaupt austrat. Gebäudeaufbau und Fußbodenaufbau spielen hierbei eine bedeutende Rolle. Im Regelfall setzen Fachunternehmen auf die technische Trocknung mittels Bauheizer und Bautrockner. Steht die Estrich-Dämmschicht ebenfalls unter Wasser, muss der Fußboden für die Austrocknung angebohrt werden.

Die Dauer der Trocknungsmaßnahme hängt immer vom Einzelfall ab. Es kann Tage, Wochen oder gar Monate dauern, weiß der Experte. Zu prüfen, ob alles auch wirklich trocken ist, bleibt dem Geschädigten allerdings vorenthalten. Hier sollte ein Sachverständiger mit entsprechender Qualifikation sowie Messtechnik hinzugezogen werden. Gerade verdeckte Feuchtigkeit führt oft zu Schäden, die letztlich Schimmel verursachen können.

Was passiert mit verschimmelten Möbeln?

Als ebenfalls sehr unterschiedlich beschreibt Detlef Krause das Vorgehen bei verschimmelten Einrichtungsgegenständen. Alles mit einer glatten Oberfläche könne selbst gereinigt werden. Dämmstoffe, Polster, Teppiche beziehungsweise das, was Feuchtigkeit aufsaugt, müsse im Regelfall dringend entsorgt werden.

Hilft die chemische Reinigung nach Wasserschäden mit Schmutzwasser?

Der Fäkalschaden ist für Mieter und Hausbesitzer der Super-GAU. Neben Schimmelpilzen breiten sich zudem Keime, z. B. Kolibakterien, aus. Diese können mittels chemischer Desinfektion abgetötet werden. Unter Sachverständigen und Versicherern gilt das Verfahren jedoch als umstritten. Nach der Behandlung verbliebe tote Biomasse im Objekt, deren Schädlichkeit später erst über Raumluftmessungen festgestellt werden müsse.

Was ist bei Schimmelbefall in der Wohnung zu tun?

„Schimmel gehört nicht in die Wohnung […] “, so Krause. Hat er es dennoch einmal geschafft, muss die Ursache so schnell wie möglich gefunden und der Schimmelbefall genauso rasch entfernt werden. Während bei Gegenständen mit glatter Oberfläche ein gründliches Abwischen mit Isopropanol ausreichen kann, bleibt bei Tapeten & Co. nur die Entsorgung, da Schimmel einfach zu schnell wächst.

>> Den Videobeitrag in voller Länge finden Sie in der NDR Mediathek.
>> Schimmelpilzbeseitigung – Bautrocknung NRW hilft.

Deutscher Schimmelpilztag 2018 in Neuss

Am 19. und 20. Januar 2018 lädt die Fachwelt zum nunmehr vierten Mal zum Deutschen Schimmelpilztag. Die Labor Urbanus GmbH sowie das Institut für Feuchteschäden und Schimmelpilzbefall laden in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Holz- und Bautenschutz Verband e. V. zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch ein. Veranstaltungsort ist das Hotel Fire & Ice Neuss.

Nach einer bereits sehr erfolgreichen Veranstaltung Anfang 2017 erwarten die Teilnehmer in wenigen Wochen wieder interessante Vorträge, Workshops und Gespräche. Während dieses Jahr die Praxis und Sanierung im Vordergrund standen, liegt der Schwerpunkt 2018 wieder auf dem Sachverständigenwesen. Neben vielen hochdotierten Referenten konnte Wolfgang Bosbach (MdB) gewonnen werden, der den Themenblock Recht persönlich einleiten wird.

Über die rechtlichen Aspekte hinaus werden auch die neuesten Erkenntnisse aus den Bereichen Analytik und Sanierung behandelt werden. Darunter die mikrobiologische Analytik zur Ursachenforschung sowie die fachgerechte Feinreinigung von Schimmelpilzschäden. Workshops zu u. a. den Themen Thermographie und Freimessung runden die Veranstaltung wie gewohnt ab.Deutscher Schimmelpilztag 2018

Fortbildung

Der Deutsche Schimmelpilztag wird bei den Kammern als Fortbildungsveranstaltung angemeldet. Weitere Informationen finden Sie unter www.deutscher-schimmelpilztag.de.

Der Deutsche Schimmelpilztag 2018 auf einen Blick

>> Informationen über das Programm, die Workshops und die Referenten als PDF herunterladen.

Risiko für extreme Wetterlagen wächst bundesweit

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) warnt vor dem wachsenden Risiko für Extremwetter. Laut den Experten sind künftig auch Orte in Gefahr, die bislang von schweren Unwettern verschont blieben.

Der Klimawandel präsentiert seine Auswirkungen auf das Wetter und unsere Umwelt so deutlich wie nie zuvor. Häufigkeit und Intensität von Unwettern nehmen weiterhin zu. Mittlerweile zählen immer mehr Gebiete in der Bundesrepublik zu neuen Gefahrenzonen für Sturzfluten, Starkregen und Stürme. Das BKK hält hierzu fest: „Dieses Risiko wächst, deswegen sind wir als Bevölkerungsschützer gefragt.“
Um die Menschen kurzfristig zu alarmieren und mit Handlungsempfehlungen zu versorgen seien moderne Medien der nächste Schritt. Mit der „Notfall-Informations- und Nachrichten-App“, kurz NINA, etwa, sollen die Bürger rechtzeitig vor Gefahren in Ihrer Umgebung gewarnt werden. Das digitale System, welches ursprünglich vor Raketenangriffen warnen sollte, greift unter anderem auf Daten des Deutschen Wetterdienstes zurück.
Nach Angaben des BKK nutzen bereits mehr als 2,2 Millionen Menschen die Warn-App. Am Beispiel der Erpressung mehrerer Lebensmittel- und Drogeriemarktketten bewies sich das System bereits für andere Behörden. Ein Download der App ist ratsam, da Gefahren in Echtzeit vermittelt und Informationen kontinuierlich direkt auf Smartphone oder Tablet gepusht werden.

>> Die Warn-App NINA für iOS und Android beim BBK herunterladen.

Vermietung Liesner Bautrocknung NRW

Tipps zur Bautrocknung im Winter

Im Winter stellen niedrige Außentemperaturen eine Herausforderung bei der Bautrocknung dar. Vor allem Kondensationstrockner arbeiten, da kalte Luft nur verhältnismäßig wenig Wasser aufnimmt, weder ökonomisch noch effizient. Mit ein paar Änderungen am Trocknungsaufbau können Sie allerdings wertvolle Zeit und hohe Kosten vermeiden.

Beim Hausbau gefährden Frost und Feuchtigkeit den Baufortschritt. Zwar ist das Bauen im Winter heutzutage allgemeine Praxis, damit aber alles nach Plan verläuft, müssen insbesondere für die Bautrocknung Vorkehrungen getroffen werden.

Bautrocknung und Luftentfeuchtung mit Kondensationstrocknern

Der Einsatz von Kondensationstrocknern ist Stand der Technik. Von Frühling bis Herbst klappt die Entfeuchtung der Luft ohne besonderes Zutun. Herrschen jedoch Temperaturen um den Gefrierpunkt, leidet die Effizienz der Geräte. Der Wärmetauscher im Bautrockner droht zu vereisen und die Luftentfeuchtung würde dadurch unterbrochen.

Um dies zu vermeiden, muss die Lufttemperatur im Raum erhöht werden. Eine zuverlässige Lösung sind Elektroheizer. Gas- oder Ölheizgeräte eignen sich nur bedingt, da sie mit ihren Abgasen auch Wasserdampf abgeben. Lediglich Modelle mit separater Abgasführung kommen hier evtl. in Frage.

Alternative Adsorptionstrockner

Adsorptionstrockner vereisen aufgrund ihres Funktionsprinzips nicht. Sie können daher bedenkenlos bei Minusgraden genutzt werden. Lediglich der Stromverbrauch eines Adsorptionsluftentfeuchters fällt bei vergleichbarer Leistung zu einem Kondensationstrockner höher aus. Zudem muss der Abluftstrom, welcher die gesammelte Feuchtigkeit enthält, aus dem Gebäude geleitet werden.

Hilfe bei der Bautrocknung im Winter

Wenn Sie sich bei der Bautrocknung in den Wintermonaten unsicher sind, können Sie auch ein Fachunternehmen mit der Aufgabe betrauen. Das Team von Bautrocknung NRW bietet in diesem Bereich umfangreiche Dienstleistungen und das nötige Know-how. Kontaktieren Sie unsere Experten und lassen Sie sich ausführlich beraten.

Telefon: 02867 9082100

Baulicher Wärmeschutz verhindert Schimmelpilze

Die Wärmedämmung von Gebäuden leidet unter zahlreichen Vorurteilen. Medienberichte verunsichern Bauherren und Hauseigentümer immer wieder aufs Neue. Allem voran kursiert das Gerücht, dass baulicher Wärmeschutz Schimmel in der Wohnung verursacht. In Anbetracht der Fakten gilt in der Praxis allerdings genau das Gegenteil: Dämmung vermeidet Schimmelbefall.

Luft kann eine variable Menge an Wasser aufnehmen. Abhängig ist dies von der Lufttemperatur. Je wärmer die Luft, umso mehr Wasser nimmt sie auf. Entsprechend gering fällt die Aufnahmefähigkeit bei niedrigen Temperaturen aus. Dabei gilt: Übersteigt der Feuchtigkeitsgehalt den Sättigungsgrad der Raumluft, schlägt sich das Wasser an kalten Oberflächen als Kondensat nieder.

Feuchtigkeit kann in bewohnten Räumen kaum vermieden werden. Sie entsteht durch Kochen, Duschen oder Wäschewaschen. Feuchte Zimmerecken und nasse Wände, welche die ideale Wachstumsgrundlage für Schimmelpilze bilden, können jedoch vermieden werden. So eben mithilfe einer fachgerecht installierten Außenwanddämmung.

Gedämmte Außenwände haben auf der Zimmerseite eine höhere Oberflächentemperatur als dies bei ungedämmten Objekten der Fall ist. Infolge dessen kondensiert die Feuchtigkeit nur noch bedingt. Die Schimmelbildung wird unterbunden, da dem Schimmel ganz einfach die Nahrungsgrundlage entzogen wird.

Richtig Heizen und Lüften nicht vergessen

Eine isolierte Gebäudehülle ist kein Freifahrtschein, das Heizen und Lüften schleifen zu lassen. Regelmäßiges Stoßlüften bleibt weiterhin unabdingbar, um ein gesundes Wohnraumklima und eine intakte Bausubstanz zu erhalten.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen räumt mit Vorurteilen zum baulichen Wärmeschutz auf.
>> 10 Irrtümer über die Wärmedämmung in Gebäuden.

Service Liesner Bautrocknung NRW

Stromkosten bei der Bautrocknung

Bei der Bautrocknung oder auch Wasserschadenbeseitigung fallen durch die eingesetzten Geräte zwangsläufig zusätzliche Stromkosten an. Wir erklären Ihnen, wer am Ende die Rechnung zahlt, wie Sie den Stromverbrauch überhaupt erkennen und worauf Sie generell achten sollten.

Wenn Sie ein Fachunternehmen mit der Bautrocknung beauftragen, sollten Sie sich vor Beginn der Trocknungsmaßnahme darüber informieren, wie der Stromverbrauch der Trocknungsgeräte dokumentiert wird. Eine Auskunft, die Sie von einem professionellen Dienstleister ohne Umschweife erhalten werden. Klären Sie im Versicherungsfall zudem die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung, um im Nachhinein keine unbequemen Überraschungen zu erfahren.

Bautrocknung durch eine Fachfirma

Erfahrene Dienstleister stellen eine nachvollziehbare Kostendokumentation sicher, indem sie auf hochwertige Bautrockner setzen. Diese sind mit Betriebsstundenzählern ausgestattet, welche die geleistete Laufzeit manipulationssicher aufzeichnen. Dadurch kann der Zählerstand jeweils vor und nach der Trocknung notiert werden. Die Differenz ergibt die tatsächlich gelaufenen Stunden und, multipliziert mit dem Strompreis, die Stromkosten. Beim Einsatz mehrerer Geräte muss dieser Vorgang natürlich wiederholt werden.

Manche Trocknungsgeräte haben zusätzliche Kilowattstundenzähler. Ist dies der Fall, kann man den exakten Stromverbrauch an jeder Maschine ablesen.

Wichtig: Lassen Sie sich die Dokumentation der Fachfirma mit Anschrift, Stromverbrauch sowie Firmenstempel aushändigen. Leiten Sie die Daten anschließend an Ihren Energieversorger weiter, damit Ihnen so eine höhere Einstufung in Ihrem Stromtarif ausbleibt. Legen Sie die Dokumentation zusätzlich Ihrer Versicherung vor, um die Stromkosten im berechtigten Schadensfall erstattet zu bekommen.

Bautrocknung selber durchführen

Sollten Sie die Gebäudetrocknung selbst durchführen, gilt im Grunde dieselbe Vorgehensweise. Mieten oder kaufen Sie zuverlässige Bautrockner mit Betriebs- oder Kilowattstundenzähler. Zeichnen Sie den Verbrauch auf und teilen Sie dem Energieversorger mit, dass es sich um einen einmaligen Anstieg im Verbrauch handelt. Zwar tragen Sie die Stromkosten natürlich selbst, doch auch hier sollte eine Höherstufung im Stromtarif vermieden werden.

Um bereits im Vorfeld die voraussichtlichen Stromkosten zu berechnen, kann die Leistungsaufnahme, angegeben in Kilowatt, der Trocknungsgeräte genutzt werden. Multipliziert man sie mit der anzunehmenden Laufzeit der Maschinen, ergibt sich anhand des aktuellen Strompreises ein Richtwert.