In der heutigen Bauweise von Ein- und Mehrfamilienhäusern gibt es einen erheblichen Unterschied zu der von vor einigen Jahren bzw. Jahrzehnten: Die Steine werden beim Mauern meist nur noch in der Lagerfuge verklebt und nicht mehr vermörtelt, woraus häufig offene Stoßfugen resultieren. Ein Problem, das vielen Unternehmen und Bauherren meist gar nicht bewusst ist.
Sachverständige des Verbands Privater Bauherren (VPB) haben bei Baustellenkontrollen festgestellt, dass das Verkleben der Lagerfugen in vielen Fällen nicht fachkundig durchgeführt wird. Die vertikalen Stoßfugen klaffen zu weit auseinander, sodass teilweise sogar durch die Steine hindurchgesehen werden kann. Diese fachlichen Fehler wurden bei rund 70% der begutachteten Neubauten festgestellt. Als Mangel gilt es nach DIN EN 1996/NA, sobald die Fuge größer als 5mm ist. Sind die Stoßfugen breiter als 5mm, müssen sie vor dem Verputzen verschlossen werden.
Offene Stoßfugen beeinflussen Standsicherung und Schallschutz des Hauses
Nicht fachgerechtes Mauern kann neben möglichen Beeinträchtigungen des Schallschutzes auch Auswirkungen auf die Standsicherheit haben. Sind viele Fehlerstellen in der Mauer zu finden, vor allem parallel liegende, wie zu geringe Überbindemaße oder zu geringer Mörtelauftrag, können später Risse im Putz entstehen. Insbesondere bei tragenden Wänden spielt dies eine große Rolle.
Auch den Einfluss auf den Schallschutz darf man nicht unterschätzen. Bei Einfamilienhäusern spielt dieser zwar nicht so eine immense Rolle, jedoch bei Mehrfamilien- und Geschosswohnhäusern dafür umso stärker. Je größer der Verlust des Schallschutzes, desto hellhöriger ist auch das Gebäude. Bauherren sollten deshalb ihre Baustelle von einem fachkundigen Experten begutachten lassen. Sollten große Lücken bei den Stoßfugen im Mauerwerk festgestellt werden, sind diese technischen Fehler nachzubessern. Im Zweifel kann dies den Rück- und Neubau der Mauer bedeuten.