Aufruf zum WTA-Merkblatt E 6-16 (Gelbdruck)

Derzeit steht Fassung des WTA-Merkblatts E 6-16 auf dem Prüfstand. Seine Leserinnen und Leser werden gebeten, die Inhalte zu begutachten und gegebenenfalls ihre Einwände fristgerecht einzureichen. Wir schauen uns die aktualisierten Inhalte an und klären, wie Sie mitwirken können.

Die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) hat eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie soll die Forschung und deren praktische Anwendung auf dem Gebiet der Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege fördern und praktische Erfahrungen verbreiten. Im Zuge dessen veröffentliche die Arbeitsgemeinschaft eine erste Fassung für das WTA-Merkblatt E 6-16, dessen Inhalt die Planung, Ausführung und Erfolgskontrolle von technischen Trocknungen ist.

Themenkomplexe im WTA-Merkblatt E 6-16 (Gelbdruck):

  1. Planung

Anforderungen an die Voruntersuchungen, Bauteilöffnungen, Probenahmen und Laboruntersuchungen bei mikrobiellem Befall,

  1. Trocknungsmöglichkeiten

Bauteil- und baustoffbezogene Liste zur Auswahl des optimalen Trocknungsverfahrens,

  1. Ursachen und Folgen von Durchfeuchtungen und Wasserschäden

Mögliche Ursachen, Folgen und Maßnahmen bei Durchfeuchtungen und Wasserschäden mit Hinweisen auf unbedingtes Hinzuziehen von Fachpersonal,

  1. Risiken bei Schad- und Gefahrstoffbelastungen

Aufstellung von relevanten Regelwerken von Fachverbänden und Institutionen,

  1. Leckortung

Aufzeigen von erfolgsversprechenden Messverfahren,

  1. Ermittlung der Feuchteverteilung

In diesem Abschnitt stellt die Arbeitsgemeinschaft die These auf, dass das hygrometrische Messverfahren zu favorisieren Sei,

  1. Ausführung

Erläuterungen zu Besonderheiten bestimmter Trocknungstechniken sowie den Anforderungen an Sanierungskonzepte,

  1. Kontrolle / Nachuntersuchungen

Am Ende des Merkblatts wird unter anderem auf Hinweise zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingegangen.

Informationen für Ihr Mitwirken

Alle Leserinnen und Leser werden freundlich aufgefordert, den Merkblattentwurf zu prüfen. Einsprüche richten Sie bitte bei Bedarf mit einem entsprechenden Einspruchsformular bis zum 31. März 2018 an die WTA-Geschäftsstelle.

> WTA-Merkblätter bestellen oder herunterladen.
> Beitrag zum Thema in der aktuellen „Bausubstanz“.

Service Liesner Bautrocknung NRW

MID-konforme Energiezähler ab sofort im Einsatz

Moderne Trocknungstechnik sowie maximale Transparenz prägen unsere tägliche Arbeit. Daher haben wir unseren Gerätepark einmal wieder aufgerüstet und nutzen jetzt MID-konforme Energiezähler. Wir erklären, was dahinter steckt und welche Vorteile dies insbesondere für unsere Kunden bedeutet.

Energiezähler oder auch Stromzähler sind bei der Bautrocknung und Wasserschadenbeseitigung wichtige Instrumente. Sie erfassen den verbrauchten Strom der Trocknungsgeräte. Das ist notwendig, damit z. B. ihre Versicherung die Stromkosten exakt begleichen kann. Energiezähler sind entweder direkt im Trocknungsgerät integriert oder als alleinstehende Produktlösung an alle Stromverbraucher vor Ort angeschlossen.

Bislang war die Energiemessung durch die Eichbehörde nicht abschließend festgelegt bzw. vorgeschrieben. Seit 01. Januar 2018 sind geeichte Energiezähler aber nun Pflicht. Um den neuen Standard zu erfüllen, haben wir uns umgehend für die Anschaffung entsprechender Geräte entschieden. Die Wahl fiel dabei auf das Produkt eines renommierten Herstellers, welches nun bei uns im Einsatz ist.

Gemäß der neuen Regelung müssen Energiezähler MID-konform sein. Die MID (Measuring Instruments Directive) ist eine Richtlinie, die im März 2004 vom Europäischen Parlament herausgegeben wurde. Ziel der Richtlinie ist es, Messgeräte auf dem Europäischen Markt zu harmonisieren, die Vorschriften der Ersteichung länderübergreifend zu vereinheitlichen und die Anforderungen an die Produktqualität zu erhöhen.

Kunden und Verbraucher profitieren von dieser flächendeckenden Vereinheitlichung. Der Stromverbrauch unterliegt nämlich fortan weder herstellerspezifischen Schwankungen, noch besteht die Gefahr der willentlichen Manipulation dieser Energiezähler. Außerdem lässt sich an der Einhaltung dieser Richtlinie leicht prüfen, wie genau es ein Anbieter mit Transparenz und technischem Fortschritt nimmt.

Bautrocknung NRW Miet-Shop

In unserem Miet-Shop können Sie MID-konforme Energiezähler für ihr Projekt mieten.

> AERCUBE Energiezähler-Box mieten.

Überwachen Versicherungen bald unser Zuhause?

Intelligentes Wohnen beschreibt die Vernetzung von Haustechnik. Im Mittelpunkt von diesem Gedanken steht die Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität. Smart-Home-Technik kann aber auch zur Verbesserung der Sicherheit und Energieeffizienz in Gebäuden dienen. Ein Ansatz, den nun auch zahlreiche Versicherungsanbieter in Kooperation mit Technikkonzernen verfolgen.

Bislang ist noch vieles Spekulation: Werden Häuser und Wohnungen in der Zukunft komplett mit dem Smartphone gesteuert oder beschränkt sich intelligentes Wohnen nur auf Küchengeräte? Vieles hängt von der Technikaffinität der Benutzer ab. Investitionskosten spielen selbstverständlich ebenso eine Rolle. Doch wo Eigentümer und Mieter zögern, sehen nun Versicherungen neue Chancen.

Die Idee der Versicherungen ist simpel: In Kooperation mit Technikanbietern wollen sie Häuser und Wohnungen mit Sensoren ausstatten, um im Schadensfall sofortige Hilfe leisten zu können. Dafür soll das Netzwerk an Handwerkern, welches die Versicherer pflegen, gleich miteingebunden werden. Sind Sie beispielsweise im Urlaub und daheim platzt ein Wasserrohr, wäre der Schaden im Idealfall noch vor Ihrer Rückkehr behoben.

Versicherungsnehmer sind skeptisch

Aktuell entscheidet sich nur ein Bruchteil der Versicherungsnehmer für die Vernetzung ihres Zuhauses durch die Versicherung. Tarife und Technik sind längst eine Tatsache. Doch ein Großteil der Versicherungsnehmer sieht die Gefahr, dass Gewohnheiten, zum Beispiel beim Wasserverbrauch, transparent werden. Für die Versicherer stünde dagegen der Servicegedanke im Vordergrund.

Ob und wann sich solche smarten Versicherungstarife flächendeckend durchsetzen bleibt offen. Klar ist, dass die Versicherer im Vorfeld noch weitere Aufklärung betreiben müssen.

Lesen Sie den kompletten Beitrag auf FAZ.net.

Fristlose Kündigung bei Schimmelbefall in der Wohnung

Schimmelbefall führt in Mietwohnungen immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Häufig möchten die Bewohner eine verschimmelte Wohnung einfach nur möglichst rasch verlassen. Eine fristlose Kündigung erweist sich in diesen Fällen jedoch kaum als Musterlösung.

Mieter sorgen sich beim Stichwort Schimmelpilz verständlicherweise um ihre Gesundheit. Viele von ihnen erwägen daher die fristlose Kündigung, sobald sie die Beeinträchtigungen durch den Schimmelbefall in ihren Augen als nicht mehr zumutbar betrachten. Da diese Einschätzung äußerst subjektiv ist, manövrieren sich manche Mietparteien leider in eine ungünstige Verhandlungsposition.

Recht auf fristlose Kündigung prüfen

Prinzipiell sind Mieter bei Schimmelpilzbefall tatsächlich zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ein Verbleib in der Wohnung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Aussicht auf Erfolg besteht aber nur bei nachweislich durch den Schimmel hervorgerufenen Gesundheitsschäden. Der Mieter muss demnach, beispielsweise durch ein Gutachten, die Toxizität des vorhandenen Schimmelpilzes hinreichend nachweisen.

Sollte ein Gutachten feststellen, dass es sich um toxischen Schimmel handelt, reicht allerdings schon die Tatsache einer möglichen Gesundheitsgefährdung als Kündigungsgrund aus.

Machen Sie Ihre Ansprüche geltend

Zwar ist die fristlose Kündigung bei Schimmelbefall in der Mietwohnung unter bestimmten Umständen möglich, doch erschwert dieser Schritt dem Mieter sein weiteres Vorgehen. Verlieren Sie nämlich den Zugang zur Wohnung, wird es schwer die erforderlichen Nachweise, wie zum Beispiel ein Gutachten, nachträglich zu liefern. Es ist zu diesem Zeitpunkt zudem unklar, ob Ihnen die Kosten für einen Sachverständigen oder die Schimmeluntersuchung überhaupt erstattet werden.

Der sichere Weg ist die Abmahnung. Darin setzt die Mietpartei dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des Schimmels. Falls der Schimmel dann nicht beseitigt wird oder der Vermieter schlichtweg nicht reagiert, hat der Mieter das Recht das Mietverhältnis nach Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist fristlos zu kündigen. Rückendeckung erhalten Mieter hier übrigens vom Bundesgerichtshof (siehe Urteil vom 18.04.2007 – VIII ZR 182/06).

Fazit: Mieter sollten unbedingt versuchen in der Wohnung zu bleiben und eine Instandsetzung und/oder Mietminderung geltend machen. Bleibt der Vermieter untätig sollten Geschädigte am Ende eine Klage einreichen. Dieser Weg mag der Längere sein, doch verspricht er eindeutig die höhere Sicherheit für Schimmelpilzgeschädigte.

 
Stockfotonummer: 314440211

Ab wann ist ein Leitungswasserschaden versichert?

Versicherungsnehmern fiel es in der Vergangenheit schwer, in ihrer Versicherungspolice herauszufinden, ab welchem Zeitpunkt ein Leitungswasserschaden versichert ist. Der Bundesgerichtshof verschaffte Geschädigten nun in einem aktuellen Urteil Klarheit.

Die Gebäudeversicherung deckt die Zerstörung oder Beschädigung einer Immobilie durch Leitungswasser ab. Im Fachjargon handelt es sich dabei um Wasser, das bestimmungswidrig aus dem Wasserversorgungssystem (zum Beispiel Zu- oder Ableitungen) austritt.

Bislang musste der Leitungswasserschaden im versicherten Zeitraum eintreten, damit die Versicherung vollumfänglich einspringt. Dies bereitete jedoch bei Neubauten Probleme, für die zum Einzug eine Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde. Trat eine Undichtigkeit nämlich schon vor Bauabschluss auf, waren Schäden bis zum Zeitpunkt der Erstversicherung nicht abgedeckt.

Da Leitungswasserschäden aufgrund ihrer Natur, ganz im Gegensatz zu Rohrbrüchen, meist erst spät entdeckt werden, lag der Nachteil hier klar beim Versicherungsnehmer. Dieser konnte, nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH), bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht der Versicherungsbedingungen ohnehin nicht eigenständig alle erforderlichen Versicherungsbedingungen feststellen: Eben dass Leitungswasserschäden nur dann versichert sind, wenn aus einer defekten Leitung erstmals im Versicherungszeitraum Wasser austrat oder versicherte Gegenstände beschädigte.

In einem aktuellen Urteil (siehe Az.: IV ZR 151/15) entschied der BGH schließlich, dass der Zeitpunkt der Entdeckung eines Leitungswasserschadens für die Regulierungspflicht des Versicherers ausschlaggebend ist. Demnach muss die Versicherung alle bis zur Entdeckung der Leckage eingetretenen Schäden ersetzen.

Schadensminderung obliegt dem Versicherungsnehmer

Gänzlich frei von jedweder Pflicht sind Versicherungsnehmer dennoch nicht. So müssen Geschädigte ihre Rettungs- und Schadensminderungspflicht strikt einhalten. Nach der Entdeckung eines Leitungswasserschadens müssen sie zudem die undichte Stelle genau ermitteln (lassen) und die Versicherung umgehend informieren.

Bautrocknung NRW leistet die richtige Hilfe

Als Fachunternehmen für die Beseitigung von Wasserschäden sind wir der erste Ansprechpartner nach bestimmungswidrigen Wasseraustritten in Gebäuden. Wir orten die Leckage, trocknen den Schaden und stellen die Nutzbarkeit der Räume in kurzmöglichster Zeit wieder her.

> Leistungen beim Wasserschaden
> Professionelle Leckortung

Hotline: 02867.908210-0

Service Liesner Bautrocknung NRW

Optische Wiederherstellung von keramischen Bodenbelägen

Bei der Estrich-Dämmschichttrocknung nach Wasserschäden muss der Bodenaufbau zwangsläufig angebohrt werden, um den Unterboden fachgerecht zu trocknen. Bislang wurden dabei keramische Bodenbeläge, wie z. B. Fliesen, irreversibel beschädigt. Mit dem von uns eingesetzten, patentierten CeraVogue-Verfahren reduzieren wir Schäden am Bodenbelag auf ein Minimum.

Nach einem Wasserschaden sickert das Wasser häufig in die Estrich-Dämmschicht, ein Bereich, der nur äußerst schwer zugänglich ist. Zwar sind wir heute weit davon entfernt, voreilige Bauteilöffnungen zur Trocknung vorzunehmen, ganz ohne Schäden am Objekt bzw. Fußboden gelingt die Wasserschadenbeseitigung jedoch selten.

Um Wasser, Mikroorganismen und Feuchtluft abzusaugen, wird eine sogenannte Trocknungskette aufgebaut. Diese setzt Kernlochbohrungen im Fußboden voraus, in die Schläuche zum Absaugen des Luft-Wasser-Gemischses gesteckt werden. In gefliesten Räumen hatten Geschädigte also besten Falls eine Ersatzfliese zur Hand oder die verbaute Fliese war noch im Baumarkt erhältlich. Andernfalls führten nur wenige Möglichkeiten um eine Neuverfliesung mit aufwändigen Sanierungsarbeiten herum.

Die Lösung lautet CeraVogue

Das CeraVogue-Prinzip ist so simpel wie genial. Bevor die Kernlochbohrungen im Bodenbelag gesetzt werden, bestimmen Sie die von unserem Techniker vorgeschlagenen Bohrpositionen. Anschließend wählen Sie zu Ihrem Bodenbelag passsende Keramikeinleger aus einem umfangreichen Sortiment, welche die Bohrlöcher nach der Trocknung verschließen. Als versicherte Geschädigte fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Falls die Mustereinleger Ihren Geschmack nicht so recht treffen, können Sie Ihre Flieseneinleger optional sogar selbst entwerfen. Informationen dazu sowie einige Musterbeispiele finden Sie auf unserer Themenseite: Optische Wiederherstellung keramischer Bodenbeläge nach Wasserschäden.

Schimmel im Neubau: Gefahrenerkennung und Vorbeugung

Schimmelbefall ist ein Problem, das längst nicht nur bestehende Immobilien bedroht. Der Neubau stellt bereits eine kritische Phase für die Bildung und Verbreitung von Schimmelpilzen dar. Im absoluten Härtefall muss der Bau gestoppt oder der Einzug gar untersagt werden.

Schuld an Schimmel im Neubau sind Feuchtigkeit und Nässe. Der Rohbau steht zum Teil über Monate offen. Regen dringt ungehindert in das Bauwerk und hält Böden, Wände und Decken lange feucht. Infolge dessen nisten sich auch Schimmelsporen ein, die in der feuchten Bausubstanz eine optimale Wachstumsgrundlage finden. Wird der Bau zu spät geschützt, breitet sich der Schimmel frei aus.

Ein weiteres Risiko besteht insbesondere bei unbeheizten Baustellen im Winter. Sind das Dach gedeckt und die Fenster eingebaut, beginnt meist direkt der Innenausbau. Das Problem: Estrich und Putz enthalten erhebliche Mengen Wasser, welches abgeführt werden muss, ansonsten schlägt es sich als Kondensat auf kalten Oberflächen nieder und durchnässt das Bauwerk wieder und wieder. Ohne eine technische Luftentfeuchtung oder das gewissenhafte Heizen und Lüften gelingt Schimmel also auch hier eine ungebremste Ausbreitung.

Schimmel im Neubau vorbeugen

Es sollte im dringenden Interesse des Bauherrn liegen, die Baustelle zu jeder Jahreszeit möglichst trocken zu halten. Eingedrungenes Regenwasser gehört unverzüglich aufgenommen. Systematisches Stoßlüften ist Pflicht. Im Optimalfall wird eine technische Neubautrocknung ausgeführt. Regelmäßige Feuchtigkeitsmessungen helfen darüber hinaus, den Trocknungsprozess zu überwachen.

Schimmelgefahr rechtzeitig erkennen

Hat sich der Schimmel erst einmal im Gebäude ausgebreitet, hilft nur noch die fachgerechte Schimmelpilzsanierung. Bauherren sollten deshalb nicht auf einer nassen Baustelle weiterbauen lassen. Beim Verdacht auf Schimmelbefall, z. B. durch muffigen Geruch oder erkennbare Schimmelflecken, sollte umgehend ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen werden.

Schimmelbefall zählt als gravierender Bauschaden. Es muss immer erst die Ursache behoben werden, bevor der Bau fortgesetzt wird.

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Neuer UBA-Leitfaden zu Schimmelbefall in Gebäuden

Im Dezember 2017 erschien der überarbeitete und aktualisierte Leitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden. Das Werk dient Fachkreisen als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Betroffene eines Schimmelschadens finden im UBA-Leitfaden zudem wertvolle Tipps und Hinweise zum Umgang mit Schimmel.

Der neue UBA-Leitfaden zu Schimmelbefall in Gebäuden wurde durch die Kommission für Innenraumlufthygiene des Umweltbundesamtes erstellt. Mitgewirkt haben mehr als ein Dutzend Experten und Sachverständige. Die Notwendigkeit eines stets aktuellen Schimmelleitfadens liegt dabei auf der Hand: Schimmel ist in Innenräumen noch immer eines der häufigsten Probleme.

Schätzungen zufolge war jede dritte bis vierte Wohnung in Deutschland bereits von Feuchtigkeitsschäden betroffen. Diese führen stets zu stark erhöhter Luftfeuchtigkeit im Gebäude, welche wiederum die Hauptursache für Schimmelbefall nach Bau- und Wasserschäden ist. Manche Feuchteschäden rufen Bewohner sogar selbst hervor, beispielsweise dann, wenn überschüssige Feuchtigkeit nach dem Waschen, Duschen oder Kochen nicht ausreichend abgeführt wird.

Da Schimmel in vielen Fällen dem bloßen Auge verborgen bleibt, spricht der Schimmelleitfaden fachlich untermauerte Handlungsempfehlungen aus. Betroffene erfahren, was sie selbst tun können und was sie vor allem beachten müssen, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden.

Beteiligten Fachkreisen bietet der Leitfaden ein ausführliches Nachschlagewerk, das sie bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden unterstützt. So umfasst die Publikation unter anderem allgemeine Informationen über Schimmel, die Wirkung von Schimmel auf Gebäude und Menschen, die Bewertung von Messergebnissen sowie die Sanierung von Schimmelbefall.

>> Laden Sie sich den Schimmelleitfaden des UBA hier als PDF-Datei herunter.

Versicherungswesen: Leistungsverlust bei fehlenden Sanitäreinrichtungen

Im folgenden Fall landete ein Wasserschaden in einer Dusche ohne Duschbecken vor Gericht. Da die sanitären Einrichtungen des Klägers nicht den Allgemeinen Bedingungen für die Leitungswasserversicherung entsprachen, bleibt dieser nach dem Prozess auf den Kosten sitzen.

Hintergrund der Klage

Im Haus des Klägers befindet sich in einem komplett verfliesten Raum eine Dusche mit Bodenabfluss. Ein Duschbecken oder eine Duschkabine fehlen daher. Aus besagter Dusche trat bestimmungswidrig Leitungswasser aus und verursachte im darunterliegenden Geschoss einen Wasserschaden. Aufgrund dieses Ereignisses forderte der Kläger seinen vermeintlichen Versicherungsschutz bei der Versicherung ein.

Versicherung beruft sich auf Leistungsfreiheit

Entgegen seiner Erwartung lief die Forderung des Klägers ins Leere. Die Versicherung verweigerte den Versicherungsschutz. Begründung: Schutz gelte nur für bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus einer mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtung der Wasserversorgung. Grundlage für die Entscheidung waren die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Leitungswasserversicherung. Eine derartige Einrichtung, wie zum Beispiel ein Duschbecken, war im Fall des Versicherten nicht vorhanden.

Gericht stützt Argumentation der Versicherung

Der Wasserschaden in der Dusche ohne Duschbecken wird schließlich vor Gericht verhandelt. Dabei schloss sich in erster Instanz das Landgericht München I der Argumentation der Versicherung an. Auch das Oberlandesgericht der bayerischen Hauptstadt hielt die Klage im weiteren Verlauf ebenfalls für unbegründet. Laut der Richter fehlte es im entschiedenen Fall, nach dem Sprachgebrauch des täglichen Lebens, an einer mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtung der Wasserversorgung.

Eine solche Einrichtung hätte allerdings vorhanden sein müssen, um Leistungsansprüche zu begründen, so das OLG München mit Hinweisbeschluss vom 30. August 2017 (25 U 1728/17). Die Kosten des Wasserschadens fielen somit zulasten des Klägers.