Definition der Mikrowellen-Feuchtemessung in Baustoffen

Das Mikrowellen-Messverfahren ist eine anerkannte Technik zur Feststellung des Feuchtigkeitsgehalts in Baustoffen. Grundlage des Messverfahrens ist die Eigenschaft von Mikrowellen Wassermoleküle zu Schwingungen und zur Aufnahme von Energie anzuregen.

Bei der Mikrowellenmessung wird die Dielektrizität eines Baustoffes, also die Durchlässigkeit eines Materials für elektrische Felder gemessen. Im Gegensatz zur kapazitiven Feuchtemessung wird sowohl die Dielektrizitätskonstante als auch der dielektrische Verlust festgestellt. Hierfür werden entweder Richtantennen oder Streufeldantennen eingesetzt. Richtantennen – auch Volumensonden genannt – werden zwischen 20 cm und 30 cm in den Baustoff eingesetzt. Streufeldantennten sind Oberflächensonden, bei denen eine Messung bis ca. 3 cm Tiefe möglich ist.

Wie sich bereits vom Namen ableiten lässt, senden die Sonden ein elektromagnetisches Wechselfeld entweder tiefenwirkend oder oberflächennah in den Baustoff. Daraufhin beginnt das Wasser, welches ein polares Molekül darstellt, zu schwingen. Bei hohen Frequenzen entsteht eine Phasenverschiebung zwischen der Dipolbewegung des Wassers und dem anliegenden Wechselfeld. Diesen Effekt macht sich die Mikrowellenmessung zu Nutze, um die Feuchte im gesamten, durchstrahlten Volumen des Baustoffes zu ermitteln. Aufgrund der molekularen Schwingungen entsteht zudem ein Energieverlust, den Mikrowellenmessgeräte ebenfalls feststellen können.

Der Frequenzbereich von Mikrowellen erstreckt sich von 0,3 bis 300 GHz. Zur Bestimmung des Feuchtegehalts wird aber i. d. R. mit einem Frequenzbereich von 100 MHz bis 1 GHz gearbeitet. Innerhalb dieser Frequenzen ist es außerdem möglich, den Einfluss von Salzen zu trennen, also eine salzunabhängige Messung durchzuführen. Einer der großen Vorteile des Mikrowellenverfahrens.

Die Mikrowellen-Feuchtemessung birgt jedoch aufgrund der komplexen physikalischen Zusammenhänge besondere Herausforderungen. Eine davon besteht in der Kalibrierung des Mikrowellenmessgeräts auf den zu messenden Baustoff. So ist zur exakten Bestimmung des Feuchtegehalts die Kenntnis über die spezifische Rohdichte des Materials notwendig. Auch die Inhomogenität im zu untersuchenden Bauteil spielt eine Schlüsselrolle, da Mikrowellen streuen und somit das Empfangssignal verfälschen können. Leider existieren bislang zu nur wenigen Baustoffen Kalibrierungskurven, weshalb die Einarbeitung in das Mikrowellen-Messverfahren langwierig und die Handhabung extrem komplex ist. Messtechniker müssen daher über die entsprechende, langjährige Erfahrung im Umgang mit der Mikrowellentechnik verfügen, um Fehlerquellen zuverlässig ausschließen zu können.

Biofouling – Mikroorganismen auf Baustoffoberflächen

Biofouling beschreibt die unerwünschte Ausbreitung von Mikroorganismen auf Baustoffoberflächen. Der Begriff wurde maßgeblich durch Dr. Thomas Warscheid geprägt. Das Thema gewinnt seit einigen Jahren zunehmend an Bedeutung und ist vor allem für jene relevant, die im Bereich der Wasserschadenbeseitigung und Bauwerkssanierung tätig sind.

Beim Biofouling spricht man von einer Ansammlung aus Mikroorganismen, die auf einer Baustoffoberfläche in sogenannten Biofilmen leben. Diese Biofilme sind meist von schleimiger Konsistenz. Ihre Funktion ist der Schutz der Mikroorganismen vor äußeren Einflüssen, zum Beispiel durch Trockenheit aber auch durch Biozide. Ist eine Baustoffoberfläche von einem Biofilm bewachsen, ergeben sich unmittelbare Folgen für den Werkstoff. Sie werden in zwei Kategorien unterteilt: die schädigenden Mechanismen auf biochemischer bzw. biophysikalischer Ebene.

Biofouling – eine physikalisch-chemische Belastungsprobe für den Baustoff

Biofilme setzen auf Baustoffoberflächen eine Reihe physikalischer und chemischer Prozesse in Gang. Das Resultat ist dabei fast immer eine Schädigung der Bausubstanz. So übt der Biofilm infolge von Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen mechanische Belastungen im porösen Gefüge des Baustoffs aus. Die Baustoffoberfläche wird rauer, wodurch ihre Absorptionsfähigkeit steigt. Dieser wesentliche Einfluss auf die Materialbeschaffenheit führt dazu, dass sich ursprünglich hydrophobe Oberflächen zunehmend hydrophil verhalten. Dieser Effekt wird durch die wasserbindenden Eigenschaften des Biofilms verstärkt, was zusätzlich eine Partikeladsorption aus der Raumluft hervorruft. Im Laufe der Zeit verdichtet sich der biogene Belag auf der Baustoffoberfläche. Als weitere Folge verändert sich die spezifische Diffusionseigenschaft des Baustoffs. Dies verändert letztlich den Feuchtigkeitshaushalt sowie die thermischen Eigenschaften.

Biofilme erschweren die Sanierung von befallenen Baustoffoberflächen

Abhängig von der Materialbeschaffenheit, insbesondere der Festigkeit, kann es im letzten Schritt zu einer Veränderung der Oberflächenspannung kommen. Dies geschieht aufgrund von Emulgatoren, die die Mikroorganismen zur Nährstoffaufnahme bilden. Die Behandlung befallener Baustoffoberflächen wird somit beeinflusst und teilweise sogar gänzlich behindert. Zwar streiten Experten derzeit, ob das Biofouling materialschädigend ist, doch sind sie sich einig, dass Biofouling eine Vorstufe der Biokorrosion ist.

Erklärungen zu einzelnen Begriffen finden Sie übrigens in unserem Lexikon.

Der GDV prognostiziert 2018 wird eines der schwersten Sturmjahre

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht aktuell davon aus, dass das Jahr 2018 eines der fünf schwersten Sturmjahre seit 1998 wird. Die versicherten Sturm-, Hagel- und Starkregenschäden an Wohngebäuden waren im ersten Halbjahr bereits so hoch wie sonst im gesamten Jahr. Laut den Experten gerät das laufende Jahr vor allem aufgrund von „Friederike“ und „Burglind“ in die Liga der Top 5.

Aus der aktuellen Halbjahresbilanz des GDV geht hervor, dass die versicherten Sturm-, Hagel- und Starkregenschäden an Wohngebäuden mit voraussichtlich 1,3 Mrd. Euro zu beziffern sind. Damit kommt die bisherige Schadenssumme bereits fast auf den zehnjährigen Jahresdurchschnitt von 1,4 Mrd. Euro. Sollte das zweite Halbjahr ähnlich stürmisch ausfallen, werden die Versicherungsleistungen das übliche Maß deutlich überschreiten. Im Vergleich fielen die Schäden in den letzten 10 Jahren im zweiten Halbjahr tendenziell höher (0,8 Mrd. Euro) aus als in den ersten sechs Monaten eines Jahres (0,6 Mrd. Euro).

„Friederike“ und „Burglind“ sind Hauptverursacher der Sturmschäden
Sturmschäden an Wohngebäuden machen im ersten Halbjahr 2018 rund 1,1 Mrd. Euro der Schäden aus. Wiederum mehr als die Hälfte dieser Schäden haben die Stürme „Friederike“ und „Burglind“ im Januar dieses Jahres verursacht. Damit sind „Friederike“ und „Burglind“ die beiden heftigsten Winterstürme seit „Lothar“ (1999), „Jeanett“ (2002) und „Kyrill“ (2007), welche jeweils noch höhere Versicherungsschäden verursachten.

Starkregen-Bilanz liegt unter den Erwartungen
Zwar erlebten weite Teile Deutschlands im Juni heftige Niederschläge, mit bisher 0,2 Mrd. Euro liegt die Schadenssumme dennoch unter dem Durchschnitt. Ein Grund dafür ist der unzureichende Versicherungsschutz vieler Verbraucher.

Dürreschäden in Milliardenhöhe
Die anhaltende Trockenphase ist in diesem Jahr das gegenteilige Extrem gewesen. Laut GDV ist mit Ernteschäden von rund zwei Mrd. Euro zu rechnen, die jedoch kaum ersetzt werden. Viele Landwirte sind hierzulande schlichtweg nicht gegen Dürreschäden abgesichert.

Neuer Forschungsbericht zu feuchten Dämmstoffen auf Flachdächern

Das AIBau Aachen hat einen neuen Forschungsbericht zum Langzeitverhalten feuchter Dämmstoffe auf Flachdächern veröffentlicht.

Der im Rahmen der Forschungsinitiative »Zukunft Bau« geförderte Bericht zum Langzeitverhalten feuchter Dämmstoffe auf Flachdächern entstand in Zusammenarbeit des Aachener Instituts für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik (AIBau) und dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz e. V. (FIW, München). In ihrer Arbeit gehen die Forscher insbesondere auf Praxiserfahrungen und Wärmestrommessungen ein. Der Forschungsbericht setzt bei früheren Untersuchungen aus den 1980er-Jahren an, behandelt diverse Fallbeispiele und vergleicht Erfahrungsberichte aus der Praxis. Ergänzend zu den theoretischen Inhalten präsentiert die Forschungsgruppe auch Laboruntersuchungen zur Bestimmung der Wärmeleitfähigkeit feuchter Stoffe unter stationären und instationären Temperaturbedingungen. Weiter gehen sie auf das Verhalten typischer Dämmstoffe wie Polystyrol-Hartschaum ein und sprechen am Ende Praxisempfehlungen zu u. a. der Feststellung und Dokumentation des Feuchtegehalts aus.

Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 3075
Matthias Zöller, Ralf Spilker, Géraldine Liebert, Martin Oswald, Christoph Sprengard, Sebastian Treml, Ramona Holland, Chiara Cucchi
Aachener Institut für Bauschadensforschung und Angewandte Bauphysik gGmbH -AIBau-
Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München -FIW München-
2018, 116 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Best.-Nr. F 3075 (Kopie des Manuskripts)
ISBN 978-3-7388-0183-5

> Forschungsbericht als Printausgabe bestellen oder kostenlos als PDF-Datei herunterladen.

Einblick in die überarbeitete Trinkwasserverordnung

Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) trat am 09. Januar 2018 in Kraft. Der Themenschwerpunkt: die Sicherheit. Konkret geht es darum, die Trinkwasserqualität und damit die Gesundheit der Verbraucher stärker zu schützen sowie die Rechts- und Informationslage für gewerbliche Betreiber als eben auch für die Verbraucher zu erweitern.

Die Trinkwasserverordnung sagt im Allgemeinen aus, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch den Genuss oder Gebrauch von Trinkwasser auszuschließen ist. Die Neuordnung der TrinkwV hat in diesem Zusammenhang das primäre Ziel, Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufzudecken, sollten Gesundheitsgefahren durch Trinkwasser, insbesondere durch Krankheitserreger, zu vermuten sein.

Gefährdungsanalyse zur nachhaltigen Feststellung von Gesundheitsgefahren neu definiert
Um Verbraucher besser über die Trinkwasserqualität und mögliche Gefahrenpotenziale zu informieren, wurde zunächst der Begriff „Gefährdungsanalyse“ in Anlehnung an die Definition der Leitlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Trinkwasserqualität neu definiert. Im § 3, Abs. 13 der TrinkwV von 2018 heißt es: Eine Gefährdungsanalyse ist die „systematische Ermittlung von Gefährdungen der menschlichen Gesundheit“ durch eine Wasserversorgungsanlage.

Eine systematische Analyse in diesem Sinne beschreibt die Wasserversorgungsanlage, individuelle Auffälligkeiten bei der Ortsbegehung und eben auch festgestellte Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Darüber hinaus ergänzen sonstige Erkenntnisse über die Wasserbeschaffenheit sowie über die Wasserversorgungsanlage und deren Nutzung die Analyse.

> VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Gefährdungsanalyse

Neue Vorgehensweisen bei der Anzeigepflicht von überschrittenen Grenzwerten
Wurde bei einem Legionellenbefund in der Vergangenheit kurz eine Mieterinformation im Gebäude ausgehangen, müssen gewerbliche Betreiber künftig auf Nachfrage detaillierte Analyseergebnisse vorlegen. Labore sind bereits im Vorfeld dazu verpflichtet, Erregernachweise von Patienten mit einer akuten Legionelleninfektion direkt an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. War auch dies bislang nicht der Fall, soll die Änderung nun unverzügliche Gegenmaßnahmen bei einem Legionellenbefund ermöglichen. Indem die Labore bedenkliche Konzentrationen im Trinkwasser direkt dem Gesundheitsamt melden, sollen Gesundheitsrisiken für Verbraucher ausgeschlossen werden, sollte ein Betreiber seine Anzeigepflicht versäumen.

Trinkwasserinstallationen müssen binnen zwei Jahren modernisiert werden
Der Punkt 7 im § 17 schreibt weiter vor, dass binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten der neuen TrinkwV alle Stoffe, Verfahren und Gegenstände in Trinkwasserinstallationen zu entfernen sind, wenn sie nicht der bestimmungsgemäßen Trinkwasserversorgung dienen. Dies trifft insbesondere Vorrichtungen zur Wasserbelebung und Wasserentkalkung. Stellt das hiesige Gesundheitsamt hier eine akute Gefährdung fest, kann sogar die sofortige Entfernung der Komponenten verfügt werden. Vom Verbot ausgeschlossen sind Gegenstände oder Geräte, die zwar im Kontakt mit Trinkwasser stehen, aber nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar der Trinkwasserversorgung dienen. Ebenfalls ausgenommen sind kurzfristige Einträge in das Trinkwasser, beispielsweise durch Tracergase bei der Leckageortung oder optische Untersuchungen mittels Inspektionskameras.

Die wichtigsten Änderungen im Hochwasserschutzgesetz II

Seit dem 5. Januar 2018 gelten auch die restlichen Bestimmungen des bereits am 06. Juli 2017 in Kraft getretenen Hochwasserschutzgesetzes II. Die Regelungen sind eine Reaktion auf die schweren Überschwemmungen der vergangenen Jahre und nehmen nun auch die Bürger in die Vorsorgepflicht.

Das Hochwasserschutzgesetz II soll die Planung, Genehmigung und Durchführung von Maßnahmen, die dem Hochwasserschutz dienen, erleichtern und beschleunigen. Gleichzeitig sollen die neuen Bestimmungen das mit 5,5 Milliarden Euro bezifferte Hochwasserschutzprogramm von Bund und Ländern rechtlich ergänzen sowie das hochwasserangepasste Bauen bundesweit vorantreiben.

Verschärfte Bestimmungen für Ölheizungen und Heizöltanks beschlossen
Mit dem Hochwasserschutzgesetz II werden Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten nicht per se verboten. Allerdings unterliegen Ölheizungen und Heizöltanks schärferen Bestimmungen. Demnach müssen sie entweder hochwassersicher nachgerüstet oder gänzlich ersetzt werden. Welche Gebiete dabei als überschwemmungs- oder risikogefährdet gelten, liegt in der Verantwortung der einzelnen Länder. Grundsätzlich aber gilt: Bestehen in einem Gebiet Hochwasserschutzeinrichtungen, handelt es sich auch um ein Risikogebiet – andernfalls um ein Überschwemmungsgebiet. Eine Unterscheidung ist deshalb relevant, weil Anwohner in Risikogebieten 15 Jahre Zeit zur Nachrüstung erhalten, Anwohner in Überschwemmungsgebieten dagegen nur 5 Jahre. Im Vergleich leben schätzungsweise rund 6,1 Millionen Menschen in Risikogebieten und 1,6 Millionen Menschen in Überschwemmungsgebieten.

Bundesregierung verpflichtet betroffene Hausbesitzer zur Absicherung
Das Hochwasserschutzgesetz II nimmt betroffene Hausbesitzer in die Pflicht, ihre Heizöltanks auf eine von zwei Arten zu sichern:

  1. Sie rüsten den Aufstellraum des Öltanks, inklusive der Fenster und Türen, so auf, dass er komplett wasserdicht ist.
  2. Sie sichern den Öltank selbst gegen Ölaustritte ab, indem er gesetzeskonform gegen Aufschwimmen verankert wird.

Zwar haben Hausbesitzer einige Jahre Zeit, um den Hochwasserschutz umzusetzen, warten sollten sie damit trotzdem nicht. Fehlende, nicht rechtzeitige oder unsachgemäße Nachrüstungen werden gemäß den neuen Bestimmungen mit Bußgeldern bis 10.000 Euro geahndet. In diesem Zusammenhang weist die Bundesregierung ebenfalls darauf hin, dass Vorsorge auch Sache der Bürger ist. Dazu zählen individuelle Maßnahmen zum Hochwasserschutz, wie zum Beispiel eine Rückstausicherung oder eben hochwassersichere Heizölanlagen.

Neuanschaffung von Heizölanlagen in deklarierten Gebieten verboten
Ungesicherte Heizöltanks können im Falle einer Überschwemmung aufschwimmen, wodurch das Heizöl in die Umwelt gelangt. Die Bundesregierung erklärt dazu, dass bis zu 70 % der Sachschäden bei Überflutungen durch ausgetretenes Öl entstehen. Dringt das Heizöl nämlich in die Bausubstanz ein, erleidet meist das komplette Gebäude einen wirtschaftlichen Totalschaden. Neuanschaffung von Heizölanlagen sind somit zukünftig in Überschwemmungs- und Risikogebieten verboten.

Mehr Wissen zum Thema Hochwasserschutzgesetz II
> Hier nachlesen: Das Hochwasserschutzgesetz II
> Pressemitteilung des Bundes zum Schutz vor Überschwemmungen
> Bußgeldbestimmungen im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes

Hausschwammsanierung und vorbeugender Holzschutz

Die Bekämpfung oder Sanierung des Echten Hausschwamms sowie bestimmter Hausfäulen sind in der DIN 68 800 Teil 4 sowie im WTA-Merkblatt „der Echte Hausschwamm“ beschrieben.

Gemäß der DIN 68 800 Teil 4 sowie dem WTA-Merkblatt „der Echte Hausschwamm“ müssen befallene Hölzer zunächst entfernt werden. In Abhängigkeit zur Art der Hausfäule ist der Baustoff sogar noch 30 bis 100 cm über den sichtbaren Befall hinaus auszutauschen. Dabei gilt es Oberflächenmyzel, Stränge und Fruchtkörper mit äußerster Vorsicht zu entfernen.

Anschließend werden alter Putz sowie lose Fugen oder Mauerwerksteile entfernt, um das Mauerwerk fachgerecht abzuflammen. Verdeckte Konstruktionen und Balkenauflager sowie Hohlräume sind freizulegen und auf einen Befall zu untersuchen. Angrenzende Räume sollten ebenfalls gründlich kontrolliert und ggf. in die Sanierung mit einbezogen werden.

Wichtig: Bevor die eigentliche Hausschwammsanierung beginnt, muss die Ursache der erhöhten Feuchtigkeit bekannt sein und beseitigt werden.

Für die eigentliche Hausschwammsanierung sowie zum vorbeugenden Schutz des verbliebenen bzw. neu eingebauten Holzes sind nach DIN 68 800 Teil 4 ausnahmslos chemische Holzschutzmittel zugelassen, deren Wirkung und Eignung durch eine zugelassene Prüfstelle anerkannt ist. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit sowie die Umweltverträglichkeit müssen zudem durch das Bundesgesundheitsamt bzw. durch das Bundesumweltamt bestätigt werden.

Als bekämpfend wirkende Holzschutzmittel werden Präparate eingesetzt, die im nichtamtlichen Teil B des Holzschutzmittelverzeichnisses mit dem RAL-Gütezeichen aufgelistet werden. Solche Präparate weisen eine bekämpfende, meist zugleich vorbeugende Wirkung gegen holzzerstörende Insekten auf. Manche Hersteller bieten hier Präparate an, die gleichzeitig auch eine vorbeugende Wirkung gegen Pilze erzielen. Dagegen werden als vorbeugend wirkende Holzschutzmittel Präparate mit in erster Linie vorbeugender Wirkung gegen holzzerstörende Pilze eingesetzt, die in der Regel gleichzeitig vorbeugend gegen Insekten wirken. Die Holzschutzmittel werden direkt an der Oberfläche eingesetzt und entweder im Sprüh-, Flut- oder Schaumverfahren aufgetragen oder als Injektion in den Mauerwerksquerschnitt eingebracht.

Für tragende und aussteifende Holzbauteile dürfen nach DIN 68 800 Teil 3 nur Holzschutzmittel mit bauaufsichtlichem Prüfzeichen verwendet werden. Das Institut für Bautechnik in Berlin gibt jährlich ein Verzeichnis über alle amtlich geführten Holzschutzmittel heraus.

Geruchsneutralisation im Zusammenhang mit Wasserschäden

Bei akuten Problemen in Rohrleitungssystemen, zum Beispiel nach Rohrbrüchen oder Rückstauungen in fäkalienführenden Abwasserleitungen, machen sich Geruchsbelästigungen sofort bemerkbar. Sie sind besonders unangenehm, wenn Hohlräume und/oder poröse Materialien betroffen sind. Eine andere Geruchsproblematik kann aus unzulänglich getrockneten oder verborgenen Langzeitwasserschäden entstehen – vorwiegend in Hohlräumen, in denen sich organische Stoffe wie Holz oder Kork langsam zersetzen. In diesen Fällen ist meistens auch ein zunehmender Modergeruch wahrnehmbar, welcher auf Schimmelpilz- und Bakterienbefall hinweist.

Unterschiede bei der Geruchsneutralisation in Gebäuden
In der Praxis werden unterschiedliche Systeme zur Beseitigung der Geruchsproblematik eingesetzt: Trocken- und Feuchtnebelerzeugung, Besprühung, Bedampfung, Ozonisierung und Ionisierung. Mittels dieser Verfahren kann eine dauerhafte Geruchsneutralisation durch Verdünnung, Modifikation oder Zerstörung der Geruchsmoleküle erreicht werden. Die entscheidende Variante ist aber die Neutralisation und damit eben die wirkliche Beseitigung von Gerüchen. Eine Geruchsüberdeckung, wie sie zum Beispiel mit Parfüm oder Duftstoffen erfolgt, ist auf lange Sicht nämlich keine Lösung. Dabei gilt für alle Verfahren: Erst muss die Geruchsquelle beseitigt und anschließend gereinigt und ggf. desinfiziert werden.

Verfahrenswahl ist abhängig vom Schadensbild und der Zielsetzung
Feuchtnebel eignet sich insbesondere zum Desinfizieren und Neutralisieren von Oberflächen, die eingesprüht werden sollen. In seiner konzentrierten Form bildet der Feuchtnebel einen Oberflächenfilm, der für das bloße Auge fast unsichtbar bleibt. Der Vorteil von Trockennebel besteht dagegen in den außergewöhnlich feinen Tröpfchen, die bis zu 20 Stunden in der Luft schweben. Infolgedessen dringen sie auch in Hohlräume ein und erreichen dort eingezogene Geruchsstoffe. Beide Verfahren bieten aufgrund ihrer äußerst kurzen Berührungszeit von Substanz und Heißluftstrom den Vorteil, dass selbst thermisch hochempfindliche Substanzen ohne Wirkungsverlust vernebelt werden.

Beim Besprühen werden geruchsneutralisierende und zum Teil -modifizierende Substanzen eingesetzt und mittels Airlessgerät als dünner Film direkt auf der Oberfläche aufgetragen, wobei sich der Film im Anschluss verflüchtigt. Feinsprühgeräte erreichen eine gezielte Flächenbekämpfung der Geruchsquelle und die betroffenen Räume können nach der Behandlung sofort weitergenutzt werden.

Bei der sogenannten Bedampfung werden geruchsneutralisierende Substanzen in geringen Konzentrationen über einen langen Zeitraum verdampft. Betroffene Räume können dabei ohne Unterbrechung genutzt werden. Die Bedampfung wird häufig zur Neutralisation von wiederkehrenden Gerüchen wie zum Beispiel Zigaretten- oder Gaststättengerüchen oder aber bei geringer einmaliger Geruchsbelastung eingesetzt.

Bei der Ionisierung wird die Raumluft durch eine Hochspannungsröhre geführt, in der sämtliche Geruchsstoffe aufgespalten werden. Die Wirksamkeit dieser Methode beschränkt sich allerdings auf die in der Luft befindlichen Schwebstoffe. Bereits abgesetzte Substanzen bleiben bestehen.

Bei der Ozonisierung wird die Raumluft ebenfalls in eine Hochspannungsröhre geführt. Der Luftsauerstoff wird in zwei Sauerstoffatome aufgespalten und ein Großteil wieder zu O2-Molekülen zurückgebildet. Der verbleibende Teil bildet das sog. Ozon (O3-Moleküle) und weist eine freie Bindung auf. Deshalb sind die O3-Moleküle nicht besonders stabil und können somit teils heftig mit anderen Substanzen reagieren, diese verändern und auf diese Weise den Geruch beseitigen. Die Ozonisierung ist zwar eines der wirkungsvollsten Verfahren der Geruchsneutralisation, aber zugleich auch das aggressivste. Vor einem Einsatz sollten die Gefahren der Nebenwirkungen sorgfältig geprüft werden, da die intensive Reaktionsfähigkeit der O3-Moleküle auch Schädigungen bei Inventar aus Kunststoff, Gummi und anderen Materialien zur Folge haben und die menschlichen Schleimhäute reizen kann.

Bis heute ist es der Wissenschaft nicht vollständig gelungen, den menschlichen Geruchssinn in allen Details zu erforschen oder gar zu beschreiben. Allerdings weiß man, dass der Mensch mehr als 2.000 Gerüche unterscheiden kann. Die Wahrnehmung geschieht dabei über Riechzellen an der Nasenrückwand, die sogenannten Chemorezeptoren. Sie erkennen Geruchsstoffe, sowohl als einatmenbare Gase oder als Aerosole (Luftschwebestoffe), nach dem Prinzip von „Schlüssel“ (Geruchsstoff) und passendem „Schloss“ (Chemorezeptor).

Service Liesner Bautrocknung NRW

Digitalisierung – vernetzte Fahrzeugflotten

Die Digitalisierung ist eines der prägenden Themen unserer Zeit. Während sie unseren privaten Alltag bereits umfassend revolutioniert, geht der Fortschritt jedoch vor allem in kleinen Handwerksbetrieben nur langsam voran. Dabei bieten schon kleine Modernisierungen enorme Vorteile. So zum Beispiel die Vernetzung der Fahrzeugflotte.

Tag für Tag fahren Handwerker von Kunde zu Kunde. Sie steigen morgens in ihre Fahrzeuge ein und sind vor Feierabend meist nicht mehr gesehen. Das setzt allerdings voraus, dass ihre Touren minutiös geplant sind und es auch sonst keine Zwischenfälle wie zum Beispiel Reifenpannen, Staus oder Terminabsagen gibt. Beim analogen Management muss somit auch die Zentrale stets konzentriert aktiv sein, um Touren anzupassen, Auftragsstatuten nachzuhaken und im Allgemeinen den Überblick zu behalten.

Abhilfe schafft hier nicht nur ein umfangreiches Softwarepaket, das neue Hardware im Büro voraussetzt, sondern ein auch kleiner Adapter plus Mobile-App. Per Plug-and-play, also Einstecken und Loslegen, können kleine Fahrzeugflotten einfach sowie schnell aufgerüstet werden. Passende Lösungen gibt es hier unter anderem von der Telekom.

Nachdem der Adapter im Fahrzeug angeschlossen wurde, übermittelt er fortlaufend Daten an mobile Endgeräte wie Smartphone oder Tablets. Auf diese Weise weiß der Disponent immer, wo sich die Fahrzeuge befinden. Die Zentrale kann Routen ohne Verzögerung aktualisieren, im Pannenfall die Hilfe koordinieren oder evtl. auch das Fahrzeug nach einem Diebstahl orten. Darüber hinaus profitieren im Einsatz die Handwerker vor Ort von einem fahrenden WLAN-Hotspot, der es ihnen jederzeit erlaubt, Auftragsdaten abzurufen und mit der Firma zu synchronisieren.

Ziele solch smarter On-Board-Systeme sind demnach ein effizienteres Zeitmanagement, eine optimale Personalauslastung und Kosteneinsparungen. Wer seinen Betrieb in kleinen Schritten digitalisieren möchte, findet in der Vernetzung seiner Fahrzeugflotte in jedem Fall einen lohnenswerten Anfang, der sich innerhalb kurzer Zeit amortisiert.

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