Hausschwammsanierung und vorbeugender Holzschutz

Die Bekämpfung oder Sanierung des Echten Hausschwamms sowie bestimmter Hausfäulen sind in der DIN 68 800 Teil 4 sowie im WTA-Merkblatt „der Echte Hausschwamm“ beschrieben.

Gemäß der DIN 68 800 Teil 4 sowie dem WTA-Merkblatt „der Echte Hausschwamm“ müssen befallene Hölzer zunächst entfernt werden. In Abhängigkeit zur Art der Hausfäule ist der Baustoff sogar noch 30 bis 100 cm über den sichtbaren Befall hinaus auszutauschen. Dabei gilt es Oberflächenmyzel, Stränge und Fruchtkörper mit äußerster Vorsicht zu entfernen.

Anschließend werden alter Putz sowie lose Fugen oder Mauerwerksteile entfernt, um das Mauerwerk fachgerecht abzuflammen. Verdeckte Konstruktionen und Balkenauflager sowie Hohlräume sind freizulegen und auf einen Befall zu untersuchen. Angrenzende Räume sollten ebenfalls gründlich kontrolliert und ggf. in die Sanierung mit einbezogen werden.

Wichtig: Bevor die eigentliche Hausschwammsanierung beginnt, muss die Ursache der erhöhten Feuchtigkeit bekannt sein und beseitigt werden.

Für die eigentliche Hausschwammsanierung sowie zum vorbeugenden Schutz des verbliebenen bzw. neu eingebauten Holzes sind nach DIN 68 800 Teil 4 ausnahmslos chemische Holzschutzmittel zugelassen, deren Wirkung und Eignung durch eine zugelassene Prüfstelle anerkannt ist. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit sowie die Umweltverträglichkeit müssen zudem durch das Bundesgesundheitsamt bzw. durch das Bundesumweltamt bestätigt werden.

Als bekämpfend wirkende Holzschutzmittel werden Präparate eingesetzt, die im nichtamtlichen Teil B des Holzschutzmittelverzeichnisses mit dem RAL-Gütezeichen aufgelistet werden. Solche Präparate weisen eine bekämpfende, meist zugleich vorbeugende Wirkung gegen holzzerstörende Insekten auf. Manche Hersteller bieten hier Präparate an, die gleichzeitig auch eine vorbeugende Wirkung gegen Pilze erzielen. Dagegen werden als vorbeugend wirkende Holzschutzmittel Präparate mit in erster Linie vorbeugender Wirkung gegen holzzerstörende Pilze eingesetzt, die in der Regel gleichzeitig vorbeugend gegen Insekten wirken. Die Holzschutzmittel werden direkt an der Oberfläche eingesetzt und entweder im Sprüh-, Flut- oder Schaumverfahren aufgetragen oder als Injektion in den Mauerwerksquerschnitt eingebracht.

Für tragende und aussteifende Holzbauteile dürfen nach DIN 68 800 Teil 3 nur Holzschutzmittel mit bauaufsichtlichem Prüfzeichen verwendet werden. Das Institut für Bautechnik in Berlin gibt jährlich ein Verzeichnis über alle amtlich geführten Holzschutzmittel heraus.

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