In den Wintermonaten häuft sich üblicherweise die Zahl der Feuchtigkeits- und Schimmelpilzschäden. Da sie aber meist im Verborgenen liegen, wird längst nicht jeder Schaden sofort erkannt. Im Frühjahr sollten Eigentümer und Mieter ihr Objekt daher sorgfältig kontrollieren und an einigen Stellen etwas genauer hinschauen.
Ungedämmte Außenwände sind grundsätzlich anfällig für Schimmel. Kühlen sie im Winter aus, bildet sich an der Innenseite Kondenswasser. Bleiben die Wände lange feucht, entstehen mit hoher Wahrscheinlichkeit Schimmelpilze. Eine gründliche Schimmelkontrolle ist also insbesondere in Altbauten Pflicht. Es kann aber auch ganz andere Bereiche im Haus treffen.
- Fenster: Kontrollieren Sie die Fensterlaibungen, vor allem in unsanierten Altbauten.
- Heizkörper: Heizkörpernischen in nicht durchgehend beheizten Räumen sind häufig auf der gesamten Fläche schimmelgefährdet, da die Außenwand hier aufgrund geringer Dicke stärker auskühlt.
- Zimmerecken: Die Ecken an Böden und Decken sind anfällig für die Ablagerung von Kondenswasser und sollten entsprechend kontrolliert werden.
- Möbel: Hinter sowie unter Möbeln zirkuliert die Luft nur schlecht. Bildet sich hier Kondenswasser findet Schimmel, zusätzlich noch durch die Staubbelastung, eine optimale Nahrungsgrundlage.
- Silikonfugen: Im Bad oder in der Küche entstehen große Menge Feuchtigkeit, die an den Silikonfugen zur Bildung von Schimmelpilzen führen können.
Entdecken Sie bei Ihrer Kontrolle tatsächlich kleinflächigen Schimmelbefall, können Sie ihn mit Brennspiritus oder Isopropylalkohol vorsichtig beseitigen. Bei befallenen Flächen von über einem halben Quadratmeter ist allerdings ein Fachbetrieb mit der Sanierung zu beauftragen – das empfiehlt auch das Umweltbundesamt. Kehrt der Schimmel an bestimmten Stellen gar immer wieder, könnten Schäden am Bauwerk vorliegen. In diesem Fall sollten Sie ebenso wenig zögern, die Ursache durch einen Sachverständigen analysieren zu lassen.