Derzeit steht Fassung des WTA-Merkblatts E 6-16 auf dem Prüfstand. Seine Leserinnen und Leser werden gebeten, die Inhalte zu begutachten und gegebenenfalls ihre Einwände fristgerecht einzureichen. Wir schauen uns die aktualisierten Inhalte an und klären, wie Sie mitwirken können.
Die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) hat eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie soll die Forschung und deren praktische Anwendung auf dem Gebiet der Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege fördern und praktische Erfahrungen verbreiten. Im Zuge dessen veröffentliche die Arbeitsgemeinschaft eine erste Fassung für das WTA-Merkblatt E 6-16, dessen Inhalt die Planung, Ausführung und Erfolgskontrolle von technischen Trocknungen ist.
Themenkomplexe im WTA-Merkblatt E 6-16 (Gelbdruck):
- Planung
Anforderungen an die Voruntersuchungen, Bauteilöffnungen, Probenahmen und Laboruntersuchungen bei mikrobiellem Befall,
- Trocknungsmöglichkeiten
Bauteil- und baustoffbezogene Liste zur Auswahl des optimalen Trocknungsverfahrens,
- Ursachen und Folgen von Durchfeuchtungen und Wasserschäden
Mögliche Ursachen, Folgen und Maßnahmen bei Durchfeuchtungen und Wasserschäden mit Hinweisen auf unbedingtes Hinzuziehen von Fachpersonal,
- Risiken bei Schad- und Gefahrstoffbelastungen
Aufstellung von relevanten Regelwerken von Fachverbänden und Institutionen,
- Leckortung
Aufzeigen von erfolgsversprechenden Messverfahren,
- Ermittlung der Feuchteverteilung
In diesem Abschnitt stellt die Arbeitsgemeinschaft die These auf, dass das hygrometrische Messverfahren zu favorisieren Sei,
- Ausführung
Erläuterungen zu Besonderheiten bestimmter Trocknungstechniken sowie den Anforderungen an Sanierungskonzepte,
- Kontrolle / Nachuntersuchungen
Am Ende des Merkblatts wird unter anderem auf Hinweise zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingegangen.
Informationen für Ihr Mitwirken
Alle Leserinnen und Leser werden freundlich aufgefordert, den Merkblattentwurf zu prüfen. Einsprüche richten Sie bitte bei Bedarf mit einem entsprechenden Einspruchsformular bis zum 31. März 2018 an die WTA-Geschäftsstelle.
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