Im Dezember 2017 erschien der überarbeitete und aktualisierte Leitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden. Das Werk dient Fachkreisen als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Betroffene eines Schimmelschadens finden im UBA-Leitfaden zudem wertvolle Tipps und Hinweise zum Umgang mit Schimmel.
Der neue UBA-Leitfaden zu Schimmelbefall in Gebäuden wurde durch die Kommission für Innenraumlufthygiene des Umweltbundesamtes erstellt. Mitgewirkt haben mehr als ein Dutzend Experten und Sachverständige. Die Notwendigkeit eines stets aktuellen Schimmelleitfadens liegt dabei auf der Hand: Schimmel ist in Innenräumen noch immer eines der häufigsten Probleme.
Schätzungen zufolge war jede dritte bis vierte Wohnung in Deutschland bereits von Feuchtigkeitsschäden betroffen. Diese führen stets zu stark erhöhter Luftfeuchtigkeit im Gebäude, welche wiederum die Hauptursache für Schimmelbefall nach Bau- und Wasserschäden ist. Manche Feuchteschäden rufen Bewohner sogar selbst hervor, beispielsweise dann, wenn überschüssige Feuchtigkeit nach dem Waschen, Duschen oder Kochen nicht ausreichend abgeführt wird.
Da Schimmel in vielen Fällen dem bloßen Auge verborgen bleibt, spricht der Schimmelleitfaden fachlich untermauerte Handlungsempfehlungen aus. Betroffene erfahren, was sie selbst tun können und was sie vor allem beachten müssen, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden.
Beteiligten Fachkreisen bietet der Leitfaden ein ausführliches Nachschlagewerk, das sie bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden unterstützt. So umfasst die Publikation unter anderem allgemeine Informationen über Schimmel, die Wirkung von Schimmel auf Gebäude und Menschen, die Bewertung von Messergebnissen sowie die Sanierung von Schimmelbefall.
>> Laden Sie sich den Schimmelleitfaden des UBA hier als PDF-Datei herunter.
Leider bin ich mit dem ehrenamtlichen Projekt „Das Gebäude-Gesundheitszeugnis“ in der „Nach-Diskussion“ um den Sinn von Inhalten im neuen Leitfaden von dem Mailer bzw. dem UBA ausgegrenzt worden, jedoch konnte ich bis zu meinem Ausschluss einen Großteil der Kritik mitlesen. Da das UBA eine „Regierungsorgan(isation)“ ist, wird es interessant sein, welchen Stellenwert die Gesundheit des Bürger hierin hat und ob die neusten Erkenntnisse der medizin-wissenschaftlichen Forschung eingearbeitet wurden oder weiter hin ignoriert worden sind, damit Lobbyismus und Nicht-Wahrheiten weiterhin die Oberhand behalten.