Wasserschaden durch offen gelassenes Dachfenster

Das Dachfenster ist weit geöffnet. Die Bewohner sind unterwegs. Trotz anfänglicher Sonnenstrahlen zieht sich der Himmel plötzlich zu. Platzregen. In rauen Mengen fällt das Wasser aus der Wolkendecke. Direkt auf Fernseher und Spielekonsole, welche unmittelbar unter dem Dachfenster stehen. Mit entsetzten Gesichtern werden die Bewohner wenige Stunden später den Schaden betrachten. Schnell stellt sich dann auch die Frage: Springt die Versicherung ein?

Die Antwort auf die Frage, ob die Versicherung den Wasserschaden durch das offen gelassene Fenster zahlt, ist schnell beantwortet. Nein, die Versicherung übernimmt diese Kosten nicht. Wer vergisst, sein Fenster zu schließen, handelt fahrlässig. Ein Umstand, der bei den meisten Versicherungspolicen ohnehin negativ ins Gewicht fällt.

Bewohner von Dachgeschosswohnungen sind deshalb immer angeraten, besonders umsichtig zu sein. Dringen erst große Mengen Wasser in den Raum und sogar in die darunterliegenden Etagen, können die finanziellen Kosten eine existenzielle Gefahr darstellen.

Bemerkt der Vermieter das geöffnete Fenster, gilt der unmittelbare Anruf beim Mieter als erforderlich. Das Eindringen in die Wohnung ist ohne Weiteres nicht erlaubt. Im Zweifelsfall sollten sich Vermieter hier rechtlichen Beistand (Feuerwehr oder Polizei) einholen.

Im Notfall bietet Bautrocknung NRW schnelle Hilfe bei Wasserschäden.
Einfach unter 02867.908210-0 anrufen oder Ihren Schaden online melden.

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