Brände sind eine tödliche Gefahr. Allein in der Bundesrepublik fallen ihnen jedes Jahr rund 400 Menschen zum Opfer. Die meisten Unglücke ereignen sich dabei zu Hause. Mehr als 80 Prozent der Todesfälle sind allerdings nicht durch das Feuer und die Flammen selbst, sondern durch den giftigen Rauch zu beklagen. Schon wenige Atemzüge führen unweigerlich zum Verscheiden. Besonders tragisch ist da die Tatsache, dass zwei Drittel der Brandopfer rettungslos im Schlaf ersticken.
Der unüberhörbare Alarm eines Rauchmelders kann im Ernstfall den nötigen Vorsprung vor Feuer und Rauch verschaffen. Wertvolle Sekunden, in denen die Familie gerettet, Mitbewohner und Nachbarn gewarnt und die Feuerwehr alarmiert werden kann.
In Deutschland sind deshalb mittlerweile in allen Bundesländern Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben. Es besteht eine allgemeine Einbaupflicht für Neu- und Umbauten. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, und Schleswig-Holstein müssen bestehende Wohnungen heute mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
In Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und in Thüringen ist die Übergangsfrist zur Nachrüstung zum 31. Dezember 2016 abgelaufen.
Da weite Teile der Bevölkerung unsicher im Hinblick auf die Rauchmelderpflicht sind, stellen auch wir zwei wichtige Verweise zur Selbstinformation bereit.
- Häufig gestellte Fragen und das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung § 49 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW
- Rauchmelder retten Leben: Die Einbaupflichten und Verantwortungen der einzelnen Bundesländer in der Übersicht.
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