Wasserschaden – Wer zahlt die Stromkosten der Trocknungsgeräte?

Leistungen Liesner Bautrocknung NRW

Kommt es in einer Mietwohnung zu einem Wasser­schaden, ist in aller Regel eine professionelle Wasserschadenbeseitigung erforderlich. Während dieser Maßnahme werden teils mehrere Trocknungsgeräte in den betroffenen Räumlichkeiten aufgestellt, um dem Baumaterial die Feuchtigkeit zu entziehen. Abhängig von der Trocknungsdauer sowie den eingesetzten Geräten entstehen zwangsläufig erhöhte Stromkosten. An dieser Stelle kommt schnell die Frage auf, wer nach Abschluss der Arbeiten die Rechnung des Stromanbieters ausgleicht.

Wer zahlt also die Stromkosten von Bautrockner & Co.?

Die Übernahme der Stromkosten von Trocknungsgeräten richtet sich danach, wer den Einsatz des Trocknungsunternehmens zu verantworten hat. Handelt beispielsweise der Mieter schuldhaft, so liegt es in seiner Verantwortung diese sowie alle weiteren Folgekosten zu tragen. Das beinhaltet unter Umständen auch die grundsätzlichen Kosten für die Wasserschadenbeseitigung. Obliegt die Vertretung des Schadens dagegen dem Vermieter, so muss dieser sämtliche Kosten begleichen. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel eine defekte Wasserzufuhr die Ursache ist. Gemäß § 555a Abs. 3 BGB darf der Mieter den Kostenersatz vom Vermieter verlangen (siehe auch: Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008, Az. 109 C 256/0).

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13 thoughts on “Wasserschaden – Wer zahlt die Stromkosten der Trocknungsgeräte?

  1. Roos Reply

    Der Vermieter hat permanent Entfeuchtungsgeräte im Keller in Betrieb, um Schimmel zu vermeiden. Die Kosten des Allgemeinstroms sind enorm gestiegen. Dürfen diese dem Mieter weiterberechnet werden?

    • Ralf Liesner Post authorReply

      Diese Frage können wir Ihnen leider nicht beantworten, da es sich hierbei um Vertragsverhältnisse zwischen Vermieter und Mieter handelt.
      Hier kann Ihnen mit Sicherheit ein Rechtsanwalt weiterhelfen.

  2. Dunkelmann Reply

    Wasserschaden im Haus. Stromkosten sind gestiegen durch Trockner. Man wird bei stromkosten für das restliche Jahr gleich hochgestuft. Kann ich die raten ab Februar wieder senken. Wasserschaden ist durch Rohrbruch entstanden.

    • Ralf Liesner Post authorReply

      Setzen Sie sich mit Ihrem Stromanbieter in Verbindung und erläutern Sie Ihre Situation, dass es ein einmaliges Ereignis war und bitten daher um Reduzierung der monatlichen Abschlagsraten.

  3. FloKre Reply

    Wir hatten im letzten Jahr einen Wasserschaden, der durch unseren Vermieter (Baumangel) ausgelöst wurde.
    Dabei hatten wir 4 Wochen Trocknungsgeräte in der Wohnung. Die Daten unseres Stromanbieters haben wir bereits zeitnah an unseren Vermieter übermittelt und warten seither auf die Rückzahlung der Stromkosten. In welchem Zeitraum müssen diese zürick gezahlt werden und kann man seinen Vermieter in Verzug setzen mit Mahngebühren?

    • Ralf Liesner Post authorReply

      Ihr Vermieter sollte Ihnen zeitnah die angefallenen Stromkosten für die Trocknungsgeräte erstatten. Was rechtlich gesehen unter einem angemessenen Zeitraum zu verstehen ist, können wir Ihnen allerdings nicht beantworten. Dazu würde ich Ihnen raten, einen kompetenten Fachanwalt zu konsultieren.

  4. Cathy Reply

    Über mir ist momentan ein Rohrbruch, hab jetzt das ganze Wasser abbekommen. Hausmeister informiert, die haben eine Firma angagiert, diese hat dann draußen behoben und danach habe ich gemerkt, dass es bei mir durchläuft. Nochmals den HM angerufen, der hat jemanden geschickt und jetzt habe ich eine Woche einen Raumentfeuchter mit Zähler im Bad. Wer zahlt am Ende die Stromkosten? Oder ist der Zähler dazu da, damit es später separat abgerechnet wird?

    • Ralf Liesner Post authorReply

      Wenn es ein versicherter Schaden ist, bezahlt die Versicherung die Stromkosten an den Versicherungsnehmer. Der Zähler ist dafür gedacht, dass die Trocknungsfirma den verbrauchten Strom ausweisen kann.

  5. Christian Reply

    Hallo. Habe folgende Frage: Durch extrem starke Regenfälle steht sowohl der Heizungskeller als auch der Keller der Mieter unter Wasser. Der Vermieter hat auf seine Kosten das Wasser abpumpen lassen, und Bautrockner gekauft, mit denen er die Räume trocknet. Darf er dem Strom vom Allgemeinstrom des Hauses auf Kosten der Mieter nutzen?

  6. Silvia Reply

    Wir haben einen Wasserschaden durch eine Firma (Reparatur Heizung) erlitten. In dem Raum liegt hochwertiger Bodenbelag, welcher nicht mehr so einfach zu entfernen ist. Die darunter liegende Dämmung ist ebenfalls von dem Schaden betroffen. Sollte in diesem Fall das Laminat und die Dämmung erneuert werden , zwecks Schimmelbildung. Und wer stellt einen Gutachter, Vermieter oder Mieter?
    Danke.

  7. S. Horst Reply

    Der Vermieter war Auftraggeber für den Schimmelschaden in meiner Wohnung. Jetzt hat diese Firma die Abrechnung für Strom an den Vermieter geschickt und will mir keine Abrechnung schicken mit der Begründung Datenschutz – stimmt das? vermieter will sich vor der Zahlung drücken und gibt mir auch keine Kopie.
    vielen Dank

    • Liesner Ralf Post authorReply

      Nach meiner Auffassung müssen Sie eine Kopie vom Stromverbrauch bekommen.
      Ich würde Ihnen dazu raten, einen kompetenten Fachanwalt zu konsultieren.

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