Sind Sie gegen Schäden durch Hochwasser oder Starkregen abgesichert? Wenn nicht, dann sollten Sie möglichst bald den Kontakt zu Ihrer Versicherung suchen!
Der Staat springt im Ernstfall mit Hilfen ein. Dieser irrtümliche Glaube kann für Verbraucher schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Der Grund: Im Juni 2015 empfahlen die Justizminister der Länder eine Berücksichtigung des Versicherungsschutzes hinsichtlich Schäden durch Hochwasser. So soll es staatliche Hilfen für Flutopfer nur dann geben, wenn sie sich zuvor hinreichend selbst um Versicherungsschutz bemüht haben. Hätte eine solche Versicherung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen abgeschlossen werden können, so darf keine Unterstützung vom Staat erwartet werden.
Diese Regelung gilt indes nicht ausschließlich für Eigenheimbesitzer. Sie richtet sich ebenso an Mieter oder gewerbliche Gebäudeeigentümer. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz insbesondere dann, wenn Sie zu einer der folgenden Risikogruppen zählen:
- Mieter einer Wohnung in niedrigen Etagen
- Gewerbetreibende mit ebenerdigen Gebäuden
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
Ausnahmen bestehen nur selten, wenn zum Beispiel nachweislich keine Versicherung das Risiko übernehmen sollte. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Selbst in problematischen Hochwassergebieten sind spezielle Angebote durchaus über Versicherungsberater oder –makler erhältlich.
Informieren Sie sich also grundlegend über das potenzielle Risiko für Ihre Immobilie. Im Internet können hierzu bereits viele Themen ausführlich recherchiert werden. Sobald Sie sich ein Bild Ihrer Lage gemacht haben, steht der Gang zum Versicherungsansprechpartner Ihres Vertrauens an.
Zum Schluss noch ein besonders wichtiger Tipp: Bestehen Sie auf eine Dokumentation der Beratung. Diese ist gesetzlich verpflichtend und dient als Nachweis, ob und zu welchen Gefahren Sie beraten worden sind.
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